Kann mir jemand sagen ob ich bei meinem Renegade Baujahr 2016 1,6 l Diesel 2 WD auch Reifen mit Geschwindigkeitsindex H fahren darf Vmax ist 178km.Habe 225 55 R18 98V aktuell drauf und habe beim Kauf vor 2 Jahren kein COC dokument bekommen wo das ja drin stehen würde was ich fahren darf.
Reifen H oder V
- harleyulf
- Erledigt
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Nachdem die Reifen immer noch für wesentlich mehr als Deine Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind (210km/h) solltest Du diese auch montieren dürfen.
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Verbindlich ist, was in Deinen Papieren steht. Höher geht, niedriger nicht.
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Ich habe das Sondermodell Dawn of Justice in meiner Zulassungsbescheinigung stehen nur 215 65 R 16 98H drin aber das Sondermodell hat serienmäßig 225 55 R 18 98V drauf die nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen.
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Wenn du die Wahl hast HR oder VR zu kaufen würde ich persönlich immer den H Reifen den Vorzug geben da die VR reifen immer einen verstärkten Reifenaufbau und eine Härtere Gummimischung besitzen .
Dadurch ist der Reifen meist unkomfortabler weil Steifere Flanken und hat meist schlechteren Nässegrip .
Auch die Traglast ist meist schlechter als bei HR Reifen. Bei den Billig Herstellern sind das meist sogar die gleichen Reifen nur um gelabelt und Traglast reduziert . Darum zerlegt es beim Schnelllauftest regelmäßig die Billigreifen. Ich selbst hatte schon 2 Mal Reifenschäden auf der Autobahn bei hoher und sehr hoher Geschwindigkeit
Einmal auf Ruderneurenten Reifen und einmal mit Chinareifen .
ist zwar schon über 20 Jahre her .
Mann kann auch zu Zweitmarken der Premiumhersteller kaufen und kann so einiges Sparen .
Continental Semperit Unireyal
Goodyear Dunlop Sava
Verdestein Apollo
Michelin Kleber -
Danke für die zahlreichen Infos habe jetzt V Reifen gekauft.
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Hallo,
darf ich H Reifen ohne Weiteres fahren?
Vmax 185 km/h, IST-Reifen 225 55 18 98V..... WUNSCH-Reifen 225 55 18 98H.
Danke für eure Antwort.
Grüße,
Michael -
„Richtlinie 70/156/EWG und 92/23/EWG;
- Angabe der Höchstgeschwindigkeit und der Merkmale der Bereifung“
heißt es u.a.:
„Bei der Angabe der Höchstgeschwindigkeit im Beschreibungsbogen der
Richtlinie 70/156/EWG Anhang I oder Anhang III unter Ziff. 4.7 und Richtlinie 92/23/EWG Anhang III – Anlage 1 unter Ziff. 1.4
ist jeweils die „bauartbedingte“ Höchstgeschwindigkeit, das bedeutet, die max. Geschwindig- keit des Fahrzeugs (der Variante/Version) einschließlich der vom Hersteller vorgesehenen Fertigungstoleranzen einzutragen.
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. Hansastraße 19
80686 München
http://www.adac.de
ADAC-Info-Service 0800 5 10 11 12 (Mo – Sa 08:00 – 20.00 Uhr)
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Somit ist gewährleistet, dass kein Fahrzeug aus der Serie die angegebene Höchstgeschwin- digkeit überschreitet.
Durch diese Festlegung ist die Zuordnung der erforderlichen Geschwindigkeitskategorie der Bereifung für das jeweilige Fahrzeug (Variante/Version) zweifelsfrei nachvollziehbar.“
Damit ist die vor dieser KBA-Information übliche Berücksichtigung einer Toleranz zwischen der in den Papieren angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges und der Höchst- geschwindigkeit des Reifens nicht mehr erforderlich.In der Praxis bedeutet dies beispielsweise: VW schreibt für den Golf 1.6 TDI BMT Comfortline, der laut „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ eine Höchstgeschwindigkeit von 192 km/h erreichen kann, Reifen mit dem Speed-Index V (bis 240 km/h) vor. Diese Reifen sind bei der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (192 km/h) überdimensioniert. In diesem Fall können auch Reifen mit einem Speed-Index H (bis 210 km/h) gefahren werden. Eine „Umrüstung“ auf Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index macht natürlich nur dann Sinn, wenn diese Reifen über- haupt angeboten werden und nennenswert günstiger sind als die „schnelleren“ Varianten des gleichen Reifenmodells.
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Dadurch ist der Reifen meist unkomfortabler weil Steifere Flanken und hat meist schlechteren Nässegrip .
Also das sitmmt definitiv nicht.
Sorry.
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Mit viel Interesse gelesen, aber lieber pits— Post:
Ein Reifenverhalten von vor 20 ..———.zwanzig——
Jahren als Referenz für heutige Chinakracher und vor allen Dingen Runderneuerte einzufügen ist doch
——— Sorry— Kappes.
In der Entwicklung von Runderneuerten heute versus anno 2000 ist soviel Know Howe eingezogen!!!
Runderneuerte kannst Du mit Garantie ohne weiteres benutzen und Chinakracher holen gewaltigst, aber sowas von gewaltig auf.
Eine Mittelklassekarre kann—— so wies vom Hersteller erlaubt ist———ohne weiters Runderneuerte fahren.
Für Centfuchser. Ein gefundenes Betätigungsfeld

Grüße Wanderer
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Kommt noch jemand der auf einem zwei Jahre alten Beitrag rum hacken will?


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Ist mir zu aktuell, ich warte noch 3 Jahre
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Ja, Motte und Chris haben recht,
Dennoch 20 Jahre Vergleich ist gut gemeint aber :
Da liegen Galaxien zwischen.Egal, more Infos her.
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Theoretisch dürfte man auch Q-Serie fahren,
darf dann aber NICHT schneller als xxx Km/h fahren (so wie bei Winterreifen auf dem Amaturenträger dann der Hinweis klebt).Machen halt nur die wenigsten.
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Theoretisch dürfte man auch Q-Serie fahren,
darf dann aber NICHT schneller als xxx Km/h fahren (so wie bei Winterreifen auf dem Amaturenträger dann der Hinweis klebt).Machen halt nur die wenigsten.
Das mit dem Aufkleber für Reifen mit niedererem Geschwindigkeitsindex gilt, so wie ich das gelernt habe, nur als Sonderregelung für Winterreifen.
Weil die nicht unbedingt für höhere Geschwindigkeiten verfügbar sind.
Also Q nur bei Winterreifen. -
Bedenkt bei den Reifen, das unsere Nachbarländer - es teilweise noch anderst sehen. z.B. darf ich meine 225/70 16 BF Goodrich AT, eingetragen vom deutschen TÜV, nicht in Italien in den Sommermonaten fahren. Dies wurde mir vom Club der gelben Engel auch bestätigt. Der Reifen hat nur eine Freigabe bis 180 kmh - der Renni dagegen kann mehr.
Fazit: ich meide nun Italien oder muss in der Reisezeit auf die Serienreifen umrüsten.
Gruß aus der Mitte von Deutschland
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