@ Trailhawk 1963 ist es nicht so, dass man auch eine ABE dann bei nächster Gelegenheit eintragen lassen sollte?
Und davon abgesehen: davon würde ich mich doch nicht von einer Spurverbreiterung abhalten lassen ![]()
Gruß, Stephan
@ Trailhawk 1963 ist es nicht so, dass man auch eine ABE dann bei nächster Gelegenheit eintragen lassen sollte?
Und davon abgesehen: davon würde ich mich doch nicht von einer Spurverbreiterung abhalten lassen ![]()
Gruß, Stephan
War nun hier am Ort dei der DEKRA und prinzipiell dürfen die das - nur nicht hier. Da fehlt noch Schulung.
Wenn das nur eine Sache wäre, könnte er es nach Gutachten machen - nur sind das jetzt 2 Sachen zusammen und dazu ist dann eine Einzelabnahme notwendig.
Bei den Federn steht leider nicht im Gutachten, dass sie auch mit den Spurplatten funktionieren.
Muss mir die zig Seiten mal durchlesen.
Ich werde mir dann mal die "Eibach 5402 Radabdeckung Kotflügelverbreiterung Radlaufleiste VT540-L 18-20mm Universal" dranbeppen und neu beim TÜV vorfahren.
Grüße vom Trailhaker
ja genau, erfordert Schulung,...pfff viel Glück weiterhin. ![]()
Ist quasi der ähnliche Mist , den ich mit meinen Reifen durchgemacht hatte
Eine ABE musste normal nicht eintragen lassen, dafür bekommst du ja die ABE, damit du sie mit spazieren fährst.
@Trailhaker hattest du nicht erwähnt, das du nicht in ca. 200km jemand hats der das Zeugs eintragen kann ?
Hi,
wie weiter oben beschrieben..... Eibach vorne Achse 40 mm / hinten Achse 50 mm. Mit TÜV Teilegutachten bei der GTÜ in NRW ohne Probleme und ohne Radlaufverbreiterung abgenommen bekommen.
Viele Grüße,
Michael
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