Hallo Zusammen,
ich habe das auch schon einmal gemacht. Seinerzeit mit einem Ford ESCORT Kombi mit 1.8er Benziner. Der hatte beim Beschleunigen einen Schluckauf, den man mit
- Wechsel der gesamten Einspritzanlage
- Wechsel des Steuergerätes
- Wechsel der Zündkerzen
- Neuer Software (extra für mein Auto!)
nicht in den Griff bekam. Das Auto war locker 10x dazu in der Werkstatt.
Es war nicht einfach dem Händler das klar zu machen, dass ich das Auto zurückgebe, letztendlich hatte er aber keine andere Wahl.
Ablauf ist so: Schriftliche Niederlegung, dass Du aus dem Kaufvertrag wegen erheblicher, nicht abstellbarer Mängel zurück trittst.
Dann wird sozusagen alles rückabgewickelt: D.h. Du bezahlst für die Zeit, in der Du das Auto gefahren bist einen entsprechenden Anteil für die Nutzung, jedoch muss der Händler Dir für die Summe des Kaufpreises für die Zeit angemessene Zinsen zahlen, denn nur dann sind beide Seiten wieder auf dem Stand wie vor dem Kauf. (Das ist so, glaubt es mir, der Händler hat es auch kaum glauben können, dass er mir Zinsen zahlen muss, jedoch war er dann bei seinem Anwalt und auch dieser hat es bestätigt).
Das wird sozusagen gegeneinander aufgerechnet und dann der Rest des Geldes Dir wieder ausbezahlt.
Ich in meinem Fall habe mir dann damals den brandneu erscheinen Focus bei dem Händler gekauft, was ihn natürlich bei der ganzen Sache etwas freundlicher gestimmt hatte.
Klaus