Grundausstattung - Was nicht fehlen darf !

Partner:
Feiertag?
  • Hi Chris,


    momentan hängt das schwarze Notfallmesser drin, und wenn wir angehalten werden, schmeiße ich es unter den Sitz,...in einem Notfall will ich es greifbar haben,... und eigentlich ist es ja für das Funkgerät :thumbup: :saint:


    Mirko,


    ...bei Vmaxx gekauft,...Telefonkonsole Phonebase Kuda Art. 1760/1765, etwas modifiziert,....

  • frei nach dem Motto "Führen sie verdeckte Waffen mit?"


    "Nöööööö...." (ganz schlechte Idee)



    Im übrigen reicht es auch, wenn ein Polizist am parkenden Auto vorbeigeht und es sieht.


    Also wenn überhaupt würde ich es in die Seitentasche des Fahrersitzes packen, wenn es wirklich ein Notfallmesser sein muss (oder gehts hier um Parkplatzstreitigkeiten? Du hast doch den Schäferhund! :D )


    ( es ist auch zu bezweifeln, dass im Falle eines so schweren Unfalls, wo du ein Notfallmesser benötigt, dieses sich noch an der Magnethalterung befindet, wenn dein Wagen die Endposition nach dem "Stunt" eingenommen hat.)

  • Hallo Chris, mein gemochter "Klug...eisser" :love: , du hast recht,


    a hab ich den Schäferhund


    b unwahrscheinlich das das Messer nach Unfall da noch ist


    c ich habe nie Parkplatzstreit,....nur Tatorte!


    ich würde es ja gerne in die Türtasche passen, wenn da nicht das Pfefferspray, das Wurfmesser und der Wagenheber liegen würde :thumbup: , ... das Funkgerät darf ich aber da lagern, ok?!?


    lg Claudia


    Ist keine Magnethalterung, ist mit dem Clip fest,....

  • Ich versteh nur noch Bahnhof, bzw weiss ich nicht ob das mit dem verbotenen Messer ernst gemeint war.... :1f644:
    Das Messer ist doch eigl nicht verboten... Bitte um kurze Aufklärung, kann auch ein neuer Beitrag aufgemacht werden, bevor es zu sehr ins OT rutscht....

  • Ich versteh nur noch Bahnhof, bzw weiss ich nicht ob das mit dem verbotenen Messer ernst gemeint war.... :1f644:
    Das Messer ist doch eigl nicht verboten... Bitte um kurze Aufklärung, kann auch ein neuer Beitrag aufgemacht werden, bevor es zu sehr ins OT rutscht....

    ich erkenne jetzt nicht genau, welche Messer Claudia da "einsetzt", es ist aber mittlerweile alles nicht mehr "so easy".


    https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/


    Es gibt krasse Fälle, wo "Angeklagte" in einem Fall wegen "körperlicher Auseinandersetzung" (da zählt auch schubsen dazu) recht übel "eingefahren" sind, weil Sei ein Messer bei sich trugen.....(obwohl das niemals als Tatwaffe gedacht war).


    Ein ganz krasser Fall war der Diebstahl an einem Blumenfeld (so wie sie im Sommer überall zu finden sind), wo man selber Blumen pflückt und "freiwillig" in die Büchse zahlen MUSS.


    Durch das Verwenden des (sogar vom Feldinhaber ) bereitgestellten Messers (an einer Kette (!)) , wurde dies vom Gericht als Diebstahl mit Waffen (!) abgeurteilt...klingt lustig...ist aber für den Betroffenen heftig.
    ähnlich hier: https://www.agrarheute.com/man…in-kavaliersdelikt-525829


    Ich will ja nur drauf hinweisen, sich vorher schlau zu machen, bevor man hinterher extreme Nachteile hat.
    Und ein auf Sichthöhe und unmittelbar greifbar angebrachtes Messer in einem KFZ dürfte nicht ganz unproblematisch sein, und es sieht nicht aus wie ein Buttermesser.


    Dann lieber ein offizielles Notfallmesser mit Gurtschneider.....



    Hier noch ein interessanter link, für alle die meinen ich hab sie nicht alle.


    https://www.drschmitz.de/taeti…strafrecht/einhandmesser/

  • Dank dir, muss ich mal mit ruhe lesen. Ich kenne nur, das es verboten ist, Einhandmesser mitzuführen, also Messer die mit einer Hand auf und zu gehen oder halt feststehende Klingen in einer Scheide, die mit einer Hand gezückt werden können. Bei Claudia sieht es wie ein normales Klappmesser aus :)
    Muss mich echt mal bis Sommer schlau machen, da ich beim Bogensport, auch ein etwas größeres Messer habe....,net das mal Ärger gibt :/

  • Bin jetzt nicht sicher, aber Claudis Kartoffelschälerchen da sieht nicht so aus, als ob man es mit einer Hand öffnen könnte. Aber wie immer gilt: auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. :rolleyes:

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."


    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."


    Walter Röhrl

  • Hallo keep calm Jungs, :huh:


    ich habe ein Notfallmesser mit Gurtschneider, ohne Spitze, Schneide ist deutlich unter 10 cm (siehe zweites Bild) in verschlossenen Lederetui am Halter bzw. unterm Sitz, das ist erlaubt, es wurde in einem ADAC Bericht berichtet und erklärt. Ich hatte es nur zur Demonstration "nackt" im Bild festgehalten.


    Danke Chris für deine Infos bezügl. des Themas, ich glaube, einige haben Messer in Ihren Jeeps, abgesehen von den Beilen, Sägen und Macheten,...so kann jeder das ganze noch mal überdenken. :023:

  • Die Hinweise mit dem Einhandmesser sind leider ernst zu nehmen...


    Das Waffenrecht hat sich da stark geändert und Claudias Messer fällt genau darunter. Je nachdem in welchem Bundesland man welchem gut oder schlecht gelaunten Beamten trifft, kann das sehr schnell unangenehm werden. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht hat schnell schwere negative Konsequenzen.


    Es gibt zahlreiche Beispiele in denen auch Handwerker eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhalten haben, weil sie ein Leatherman mitführen, welches mit einer Hand zu öffnen war. Deswegen gibt es ja jetzt auch schon die 2H Varianten davon...


    Oder der Koch der mit seinen Kochmessern auf dem Weg von der Arbeit in der U-Bahn festgenommen wurde, weil er die Messer dabei hatte...


    Leider alles nicht so einfach mehr in Deutschland. Passt als gut auf!

  • Den Knubbel für den Daumen kann man in der Regel abschrauben. Dann sollte es unproblematisch sein. Ich sehe die Kommentare auch nicht als Klugscheisserei oder Besserwisserei an. Es geht darum, dass nicht jemand in Schwierigkeiten kommt. Und wer will schon in einer Polizeikontrolle sein, wo der Schutzmann die Hand an der Waffe hat oder sie gar schon zieht weil er das Messer sieht und auch nur heile nach Haus kommen will?

  • Ich würde mir weniger Sorgen um die Gesetze machen als darum, dass dir der Airbag das Messer schön ins Gesicht schleudern wird.
    Und ein Aufprall von hinten an einer Ampel, mit dazugehörigem anstoßen vorne inklusive sich öffnendem Airbag, ist schnell passiert.


    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Naja, Claudia sagte ja, sie hat es im Etui und unterm Sitz , alles wird gut :)
    Aber muss sagen das Thema ist schon ziemlich interessant, da man Sachen macht, wie Messerchen Beil und Co vorne und überhaupt mitführt und gar nicht weiß das man da im Falle des Falls Ärger bekommen kann.
    Ich habe mein Gerber LMF Infantry schon gut 12 Jahren oder mehr, und ist immer ein guter Begleiter gewesen, traurig wenn ich das nicht mehr führen darf :(
    Ist halt immer Rucksack beim Bogenschießendabei , und ideal wenn man mal nen Pfeil wo raus popeln darf :P

  • ich habe ein Notfallmesser mit Gurtschneider, ohne Spitze, Schneide ist deutlich unter 10 cm (siehe zweites Bild) in verschlossenen Lederetui am Halter bzw. unterm Sitz, das ist erlaubt, es wurde in einem ADAC Bericht berichtet und erklärt.

    Beide Messer sind so genannte Einhandmesser und wenn die Klinge feststellbar ist unterliegen diese einem Führverbot. Da ist es egal ob die Klinge Stumpf ist oder das Messer in einem Lederetui steckt.
    Das ist im §42a des Waffengesetzes nachzulesen. Besorge dir lieber ein Gurtmesser und bringe das leicht greifbar und nicht unter dem Sitz an. Das verschlossene Lederetui hilft Dir da auch nicht weiter, das müßte schon abgeschlossen sein (Vorhängeschloß).

    Gerber LMF Infantry schon gut 12 Jahren oder mehr, und ist immer ein guter Begleiter gewesen, traurig wenn ich das nicht mehr führen darf

    Das dürftest Du eigentlich schon lange nicht mehr führen. Klinge um 3mm zu lang 8o :P ;) .
    Feststehende Messer bis 12cm Länge unterliegen keinem Führverbot und sind demnach auch nicht verboten.
    Ausser in Waffenverbotszonen. Aber das ganze ist viel komplizierter und dies nur ein kleiner Einblick 8) und
    stellt keine Rechtsberatunng dar.

  • X( Deutsche Gesetze halt.... Wenn ich was böses, mit einem Gegenstand vor habe, dann kann ich auch ein Beil, Axt, nehmen.... 3mm ist doch kein Maß :P
    Bisher hat sich noch niemand beschwert über mein Kneipchen, vllt lass ichs mal drauf ankommen....
    Das Messer war bisher in so vielen Ländern, bisher gab's noch kein Ärger, andererseits hab ichs am bzw im Rucksack und trage es nicht beim einkaufen oder so spazieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!