Vollkasko ohne sonst was

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Feiertag?
  • weiß irgendwer wo man ein Auto VK versichern kann ohne Haftpflicht rein nur VK oder TK, ggfls oder auch ganz gern und viel lieber nicht in [edit durch Mod].

    6,4L HEMI :thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von 4WD () aus folgendem Grund: Bitte politische Äußerungen unterlassen. Danke.

  • Frag doch mal bei Lloyd's nach. Die versichern alles, vom Kernkraftwerk bis zum lebenden Ochsen.

    Wrangler JK Rubicon ++ Mojave Sand ++ MY2016 ++ 2.8 CRD ++ aAHK ++ Radar Renegade AT5 285/70 R17
    Cherokee Trailhawk ++ Brilliant Black ++ Raucherpaket ++ MY2014 ++ 3.2l V6 ++ innerorts / außerorts / kombiniert: 10,7/10,7/10,7 l /100km, 223kg CO2/ km

  • Gibt es sowas in Deutschland überhaupt? Und warum sollte man das wollen, die Haftplicht ist, wie der Name schon sagt, Pflicht :1f914:

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."


    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."


    Walter Röhrl

  • Man(n ) oder auch Frau kann nur eine Haftpflicht machen ( weil Pflicht ).

    Ja, das ist schon klar. Aber ne VK ohne Haftpflicht ... ist mir noch nicht übern Weg gelaufen. Spannende Frage ob das die Versicherung anbietet.

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."


    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."


    Walter Röhrl

  • Vollkasko - Gegen selbstverursachte Schäden


    Auch die Vollkasko ist keine gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Versicherung. In erster Linie dient diese Versicherung dazu, selbst verursachte Schäden am eigenen Auto abzudecken. Zusätzlich beinhaltet sie auch alle Leistungen der Teilkasko, weshalb nie beide Autoversicherungen abgeschlossen werden. Du hast also immer entweder Teilkasko,Vollkasko oder aber keine von beiden.
    Die Vollkasko versichert neben selbst verursachten Schaden auch Schadensfälle, die nicht durch die Teilkasko abgedeckt sind. Versichert sind bei einer Vollkasko:

    • selbst verursachte Schäden
    • fremdverursachte Schäden, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, zahlungsunfähig oder nicht versichert ist
    • Vandalismus
    • alle Leistungen der Teilkasko-Versicherung.

    Wird der Spiegel deines Autos beispielsweise abgetreten oder die Motorhaube zerkratzt, zahlen die allermeisten Vollkasko-Anbieter, nicht aber die Teilkasko. Eine große Ausnahme, die kaum eine Vollkasko-Versicherung abdeckt, stellen geplatzte Reifen dar, selbst wenn sie aufgestochen wurden. Dieser Schaden wird meist nur dann ersetzt, wenn auch andere Teile des Fahrzeugs von Vandalismus betroffen sind.
    Einige Vollkasko-Versicherungen decken außerdem Sonderleistungen ab, die entweder inbegriffen sind oder zugebucht werden können. Es lohnt sich also selbst bei einem umfassenden Versicherungsschutz wie der Vollkasko, ins Kleingedruckte zu schauen.
    Wann lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung?
    Wer bei der KFZ-Versicherung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor allem bei einem neuen Fahrzeug für die Vollkasko-Versicherung entscheiden. Bei den meisten Autos lohnt sich der Rundumschutz bis zum Alter von circa 5 Jahren. Die Vollkasko lohnt sich außerdem dann, wenn du ein besonders wertvolles Auto fährst wie zum Beispiel einen Oldtimer.


    Anmerkung
    Bei der Frage, ob sich Teilkasko oder Vollkasko für dich lohnt, kommt es sowohl darauf an, wie du finanziell aufgestellt bist, als auch auf das Alter des Autos. Denn die Versicherung erstattet im Schadensfall nie den Neuwert, den das Fahrzeug einmal hatte, sondern stets den Zeitwert. Da zum Beispiel ein Neuwagen, bei dem gern eine Vollkasko abgeschlossen wird, mit der Zeit an Wert verliert, ist es sinnvoll nach einigen Jahren Gebrauch abzuwägen, ob sich die Versicherung noch lohnt.




    KFZ-Versicherungen im Vergleich: Welche Autoversicherung passt zu dir?
    Die erste wichtige Entscheidung ist mit der Frage zu treffen, ob sich für dich eine Teilkasko-, eine Vollkasko oder gar keine zusätzliche Versicherung lohnt. Eventuell fährst du auch am besten, wenn du lediglich einige Zusatzleistungen wie die Mallorca-Police oder einen Autoschutzbrief in Anspruch nimmst.
    Um herauszufinden, welche Versicherung sich für dich lohnt, kannst du dir 3 Fragen stellen:

    • Könnte ich die Reparaturen selbst bezahlen? Wenn es tatsächlich zu einem Schadensfall kommt: Hast du genügend finanzielle Rücklagen, um eventuelle Schäden, die sonst die Teil- oder Vollkasko übernehmen würde, zu bezahlen? Wenn dich auch größere Reparaturen nicht in eine finanzielle Schieflage bringen würden, ergibt es eventuell Sinn, gar keine Versicherung zu zahlen, sondern stattdessen das Risiko in Kauf zu nehmen.
    • Wie "wertvoll" ist mein Auto? Für alle, die sich die Reparaturen nicht ohne Weiteres leisten könnten, stellt sich die Frage, ob es eher eine Teilkasko oder eine Vollkasko-Versicherung sein sollte. Der Rundumschutz der Vollkasko ist dabei vor allem bei neuen oder nur wenige Jahre alten Fahrzeugen am beliebtesten. Ab einem Fahrzeug-Alter ab ca. 5 Jahren ist es meist sinnvoller, nur die Teilkasko in Anspruch zu nehmen, da der Zeitwert des Fahrzeugs maßgeblich sinkt.
    • Wie dringend brauche ich das Auto?Entscheidend bei der Art der Versicherung ist auch, wie dringend das Fahrzeug täglich benötigt wird. Gibt es zum Beispiel keine Option, im schlimmsten Fall einige Tage auf das Auto zu verzichten, sollte das Problem schon im Vorfeld mit einer Option auf einen Mietwagen im Schutzbrief abgedeckt werden.



























  • Mir erschließt sich der Sinn dieser Frage nicht...

    Beispiel: Wenn mein wertvoller Oldtimer (oder das Sommerauto) abgemeldet auf meinem Grundstück oder in einer gemieteten Unterkunft steht, möchte ich Ihn natürlich trotzdem vor Beschädigungen durch mich selbst oder andere, Vandalismus oder Naturgewalten schützen. Welche Versicherung ist denn dafür zuständig, b.z.w. notwendig?


    So würde ich die Frage für sinnvoll erachten.

  • Beispiel: Wenn mein wertvoller Oldtimer (oder das Sommerauto) abgemeldet auf meinem Grundstück oder in einer gemieteten Unterkunft steht, möchte ich Ihn natürlich trotzdem vor Beschädigungen durch mich selbst oder andere, Vandalismus oder Naturgewalten schützen. Welche Versicherung ist denn dafür zuständig, b.z.w. notwendig?
    So würde ich die Frage für sinnvoll erachten.

    Dafür gibt es eine sog. Ruheversicherung.
    Grundsätzlich gelten für ein abgemeldetes Fahrzeug die bisherigen Teil- oder Vollkaskoversicherungen, allerdings mit eingeschränktem Versicherungsumfang, für max. 18 Monate (kostenlose Ruheversicherung). Danach kostet es einen Betrag X für die weitere Ruheversicherung.


    Gruß
    Markus

  • Beispiel: Wenn mein wertvoller Oldtimer (oder das Sommerauto) abgemeldet auf meinem Grundstück oder in einer gemieteten Unterkunft steht, möchte ich Ihn natürlich trotzdem vor Beschädigungen durch mich selbst oder andere, Vandalismus oder Naturgewalten schützen. Welche Versicherung ist denn dafür zuständig, b.z.w. notwendig?
    So würde ich die Frage für sinnvoll erachten.

    Das wäre ja in der Regel vielleicht ein Saisonkennzeichen, da bleibt das Auto ja weiter angemeldet und versichert, darf halt nur nicht fahren in der Zeit. Wenn es ein Museumsstück ist und nur rumsteht, maximal mal auf eine Ausstellung ... keine Ahnung.

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."


    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."


    Walter Röhrl

  • aachso ist das, kann der Herr mir auch bitte erklären wo das steht ?


    Ein Gesetz braucht zwingend und unverhandelbar und unverzichtbar einen Geltungsbereich um zu gelten, wo ist dieser hier räumlich definiert
    https://dejure.org/gesetze/PflVG wo ist überhaupt das Einführungsgesetz für dieses „Gesetz“


    Übrigens, eine Verordnung ist kein Gesetz, sie bedarf ebenso zwingend immer ein Gesetz zur Versicherung der Verordnung, daher wären Verweise auf diverse Verordnungen müßig und sinnlos, ohne Benennung des dafür geltenden Gesetz.


    Man(n ) oder auch Frau kann nur eine Haftpflicht machen ( weil Pflicht )

  • Ich lese immer nur Pflicht, aber wo ist das Gesetz zu diese „Pflicht“ und wo gilt das Gesetz zu der „Pflicht“, wo ist der räumliche Geltungsbereich beschrieben und definiert , bitte um exakte nachprüfbare Quellen



    https://dejure.org/gesetze/PflVG Geltungsbereich???




    Dilldappe schrieb:

    Gibt es sowas in Deutschland überhaupt? Und warum sollte man das wollen, die Haftplicht ist, wie der Name schon sagt, Pflicht :1f914:

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