weiß irgendwer wo man ein Auto VK versichern kann ohne Haftpflicht rein nur VK oder TK, ggfls oder auch ganz gern und viel lieber nicht in [edit durch Mod].
Vollkasko ohne sonst was
- mensch
- Geschlossen
Partner:
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Frag doch mal bei Lloyd's nach. Die versichern alles, vom Kernkraftwerk bis zum lebenden Ochsen.
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Gibt es sowas in Deutschland überhaupt? Und warum sollte man das wollen, die Haftplicht ist, wie der Name schon sagt, Pflicht

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Man(n ) oder auch Frau kann nur eine Haftpflicht machen ( weil Pflicht ).
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Man(n ) oder auch Frau kann nur eine Haftpflicht machen ( weil Pflicht ).
Ja, das ist schon klar. Aber ne VK ohne Haftpflicht ... ist mir noch nicht übern Weg gelaufen. Spannende Frage ob das die Versicherung anbietet.
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Vollkasko - Gegen selbstverursachte Schäden
Auch die Vollkasko ist keine gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Versicherung. In erster Linie dient diese Versicherung dazu, selbst verursachte Schäden am eigenen Auto abzudecken. Zusätzlich beinhaltet sie auch alle Leistungen der Teilkasko, weshalb nie beide Autoversicherungen abgeschlossen werden. Du hast also immer entweder Teilkasko,Vollkasko oder aber keine von beiden.
Die Vollkasko versichert neben selbst verursachten Schaden auch Schadensfälle, die nicht durch die Teilkasko abgedeckt sind. Versichert sind bei einer Vollkasko:- selbst verursachte Schäden
- fremdverursachte Schäden, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, zahlungsunfähig oder nicht versichert ist
- Vandalismus
- alle Leistungen der Teilkasko-Versicherung.
Wird der Spiegel deines Autos beispielsweise abgetreten oder die Motorhaube zerkratzt, zahlen die allermeisten Vollkasko-Anbieter, nicht aber die Teilkasko. Eine große Ausnahme, die kaum eine Vollkasko-Versicherung abdeckt, stellen geplatzte Reifen dar, selbst wenn sie aufgestochen wurden. Dieser Schaden wird meist nur dann ersetzt, wenn auch andere Teile des Fahrzeugs von Vandalismus betroffen sind.
Einige Vollkasko-Versicherungen decken außerdem Sonderleistungen ab, die entweder inbegriffen sind oder zugebucht werden können. Es lohnt sich also selbst bei einem umfassenden Versicherungsschutz wie der Vollkasko, ins Kleingedruckte zu schauen.
Wann lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung?
Wer bei der KFZ-Versicherung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor allem bei einem neuen Fahrzeug für die Vollkasko-Versicherung entscheiden. Bei den meisten Autos lohnt sich der Rundumschutz bis zum Alter von circa 5 Jahren. Die Vollkasko lohnt sich außerdem dann, wenn du ein besonders wertvolles Auto fährst wie zum Beispiel einen Oldtimer.Anmerkung
Bei der Frage, ob sich Teilkasko oder Vollkasko für dich lohnt, kommt es sowohl darauf an, wie du finanziell aufgestellt bist, als auch auf das Alter des Autos. Denn die Versicherung erstattet im Schadensfall nie den Neuwert, den das Fahrzeug einmal hatte, sondern stets den Zeitwert. Da zum Beispiel ein Neuwagen, bei dem gern eine Vollkasko abgeschlossen wird, mit der Zeit an Wert verliert, ist es sinnvoll nach einigen Jahren Gebrauch abzuwägen, ob sich die Versicherung noch lohnt.KFZ-Versicherungen im Vergleich: Welche Autoversicherung passt zu dir?
Die erste wichtige Entscheidung ist mit der Frage zu treffen, ob sich für dich eine Teilkasko-, eine Vollkasko oder gar keine zusätzliche Versicherung lohnt. Eventuell fährst du auch am besten, wenn du lediglich einige Zusatzleistungen wie die Mallorca-Police oder einen Autoschutzbrief in Anspruch nimmst.
Um herauszufinden, welche Versicherung sich für dich lohnt, kannst du dir 3 Fragen stellen:- Könnte ich die Reparaturen selbst bezahlen? Wenn es tatsächlich zu einem Schadensfall kommt: Hast du genügend finanzielle Rücklagen, um eventuelle Schäden, die sonst die Teil- oder Vollkasko übernehmen würde, zu bezahlen? Wenn dich auch größere Reparaturen nicht in eine finanzielle Schieflage bringen würden, ergibt es eventuell Sinn, gar keine Versicherung zu zahlen, sondern stattdessen das Risiko in Kauf zu nehmen.
- Wie "wertvoll" ist mein Auto? Für alle, die sich die Reparaturen nicht ohne Weiteres leisten könnten, stellt sich die Frage, ob es eher eine Teilkasko oder eine Vollkasko-Versicherung sein sollte. Der Rundumschutz der Vollkasko ist dabei vor allem bei neuen oder nur wenige Jahre alten Fahrzeugen am beliebtesten. Ab einem Fahrzeug-Alter ab ca. 5 Jahren ist es meist sinnvoller, nur die Teilkasko in Anspruch zu nehmen, da der Zeitwert des Fahrzeugs maßgeblich sinkt.
- Wie dringend brauche ich das Auto?Entscheidend bei der Art der Versicherung ist auch, wie dringend das Fahrzeug täglich benötigt wird. Gibt es zum Beispiel keine Option, im schlimmsten Fall einige Tage auf das Auto zu verzichten, sollte das Problem schon im Vorfeld mit einer Option auf einen Mietwagen im Schutzbrief abgedeckt werden.
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Mir erschließt sich der Sinn dieser Frage nicht...
Und zum eigentlichen: Bei meinen bisherigen Anbietern: NEIN.
Jegliche Art der Kasko Versicherung stellt eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung dar.Schönes WE
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Mir erschließt sich der Sinn dieser Frage nicht...
Beispiel: Wenn mein wertvoller Oldtimer (oder das Sommerauto) abgemeldet auf meinem Grundstück oder in einer gemieteten Unterkunft steht, möchte ich Ihn natürlich trotzdem vor Beschädigungen durch mich selbst oder andere, Vandalismus oder Naturgewalten schützen. Welche Versicherung ist denn dafür zuständig, b.z.w. notwendig?
So würde ich die Frage für sinnvoll erachten.
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Beispiel: Wenn mein wertvoller Oldtimer (oder das Sommerauto) abgemeldet auf meinem Grundstück oder in einer gemieteten Unterkunft steht, möchte ich Ihn natürlich trotzdem vor Beschädigungen durch mich selbst oder andere, Vandalismus oder Naturgewalten schützen. Welche Versicherung ist denn dafür zuständig, b.z.w. notwendig?
So würde ich die Frage für sinnvoll erachten.Dafür gibt es eine sog. Ruheversicherung.
Grundsätzlich gelten für ein abgemeldetes Fahrzeug die bisherigen Teil- oder Vollkaskoversicherungen, allerdings mit eingeschränktem Versicherungsumfang, für max. 18 Monate (kostenlose Ruheversicherung). Danach kostet es einen Betrag X für die weitere Ruheversicherung.Gruß
Markus -
Beispiel: Wenn mein wertvoller Oldtimer (oder das Sommerauto) abgemeldet auf meinem Grundstück oder in einer gemieteten Unterkunft steht, möchte ich Ihn natürlich trotzdem vor Beschädigungen durch mich selbst oder andere, Vandalismus oder Naturgewalten schützen. Welche Versicherung ist denn dafür zuständig, b.z.w. notwendig?
So würde ich die Frage für sinnvoll erachten.Das wäre ja in der Regel vielleicht ein Saisonkennzeichen, da bleibt das Auto ja weiter angemeldet und versichert, darf halt nur nicht fahren in der Zeit. Wenn es ein Museumsstück ist und nur rumsteht, maximal mal auf eine Ausstellung ... keine Ahnung.
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Wenn man mal folgendes googelt : Versicherung für stillgelegte Autos...... dann wird man fündig. Denke das sollte man mit der bisherigen Versicherung besprechen. Da gibt es bestimmt eine Lösung um etwas Geld zu sparen.....
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aachso ist das, kann der Herr mir auch bitte erklären wo das steht ?
Ein Gesetz braucht zwingend und unverhandelbar und unverzichtbar einen Geltungsbereich um zu gelten, wo ist dieser hier räumlich definiert
https://dejure.org/gesetze/PflVG wo ist überhaupt das Einführungsgesetz für dieses „Gesetz“Übrigens, eine Verordnung ist kein Gesetz, sie bedarf ebenso zwingend immer ein Gesetz zur Versicherung der Verordnung, daher wären Verweise auf diverse Verordnungen müßig und sinnlos, ohne Benennung des dafür geltenden Gesetz.
Man(n ) oder auch Frau kann nur eine Haftpflicht machen ( weil Pflicht )
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Ich lese immer nur Pflicht, aber wo ist das Gesetz zu diese „Pflicht“ und wo gilt das Gesetz zu der „Pflicht“, wo ist der räumliche Geltungsbereich beschrieben und definiert , bitte um exakte nachprüfbare Quellen
https://dejure.org/gesetze/PflVG Geltungsbereich???
Gibt es sowas in Deutschland überhaupt? Und warum sollte man das wollen, die Haftplicht ist, wie der Name schon sagt, Pflicht

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bitte um exakte nachprüfbare Quellen
Dann guck doch selber, Du [edit] wohl? Was soll denn der ganze Quatsch hier? Jetzt hab ick aber die Faxen dicke.
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off topic.....Mensch, Mensch, Mensch, was für ein Vogel das wohl ist? ...... vielleicht ein schnatternder Gänserich oder doch eher ein Quarkfrosch? Off topic aus. Ironie an: Sorry.
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Ach und hier zum nachlesen..... https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html
Näheres beim Bundesminister für Justiz, falls ein Mensch weiss, wer das ist.......
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Das führt hier wohl zu nichts mehr und der Sinn erschließt sich irgendwie auch nicht...
Ich mach hier jetzt mal zu
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