Würde die dash am trotzdem gut versteckt verbauen, denn....
Eine Frage der Abwägung
Das Urteil bedeutet nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führe aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen, argumentierten die Richter des BGH. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.
