Wenn ich das richtig gelesen habe, suchen die ja nur Besitzer von Neu- oder Tageszulassungen bei der Polizei.
Als Gebrauchtwagen Käufer melde ich mich also erstmal nicht.
Einfach mal laufen lassen. Das wird dauern.
Mit Sicherheit, hier muss ja erst mal der Anfangsverdacht erhärtet und das ganze anschlueßend bewiesen werden. Dann kommt wieder das Drama mit der Verjährung usw. usw. FCA wird da keine Cent freiwillig rausrücken - ohne Beweise geht da nix.
Alles anzeigenMoins,
gibt es denn hier schon irgendwelche Neuigkeiten?
Die Händler tun weiter ahnungslos, das KBA hat auch noch nicht gezuckt. Von einer Anzeige habe ich bisher abgesehen und werde das auch wohl zukünftig.
Habe nur das Gefühl, dass die Geschichte im Sande verläuft.
Gruß
Markus
Das KBA handelt erst wenn es amtlich ist (heißt bewiesen und ein Rückruf bzw. Stilllegung erforderlich ist)
So hat’s mir de Anwalt des ADAC erklärt:
FCA mauert und rückt keine Infos raus, denn Standpunkt ist: DEU nicht zuständig, da ITA Behörde die Zulassung erteilt hat!
Die Polizei braucht einem ja nun als Zeugen um an dem Faherzeigen zu prüfen, ob ne die Software schummelt - und das am Besten von vielen Fahrzeugen.
Auf meine Frage beim Anwalt, ob das für mich dann (negative) Folgen hat (z.B. irgendeine Beweissicherung und mir steht das Fahrzeug dann nicht zur Verfügung) hat er gesagt: Eigentlich keine negative Folgen zu erwarten.
Da stört mich doch glatt das „eigentlich“. 
Fazit: Ich überlege mir noch ob ich als Zeuge mich zur Verfügung stelle, da ich den Wagen ja vmtl kurzfristig beim Händler in Zahlung gebe.
Auf dann theoretisch möglichen Schadenersatz muss man auch noch lange warten, außerdem muss ja jeder selber klagen. Aus den VW-Foren liest man ja schon raus, dass hier massiv auf Zeit gespielt wird.



