Beiträge von Krischan

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Feiertag?

    Der S45 ist laut Rückfrage bei der FCA derzeit :2757: nur für den Rene, soll aber auch in ein paar Wochen für den Indianer ausgeweitet werden, deshalb ist der schon eingestellt. Allerdings rechnet der :) bei den "paar Wochen" mit Anfang nächstes Jahr.



    Gibt es dazu was Neues und/oder Erfahrungen dazu? Ich mache demnächst eine Probefahrt mit einem Cherokee (2,2 Diesel, MY16), wo der Recall S45 laut Mopar (in unserer Link-Liste) noch offen ist.

    Einen Tread hatte ich hier im Forum gefunden, wo auch ein Cherokee Fahrer diesen Recall mitteilt. Ihm wurde damals in der Werkstatt gesagt, dass der erstmal für den Renegade ist, aber für den Indianer auch kommt. Der Post war glaube ich von Mitte 2016...
    Und der Recall steht ja auf der Recall Website nach Eingabe der [definition=3,0]FIN[/definition]...

    So. Bei mir spitzt sich die Lage zu...was nur heisst dass ich noch diese Woche den Indianer probefahre, den ich mir jetzt ausgesucht habe. Bei diesem, MY16, 2,2ltr Diesel, ist der Rückruf S45 offen. Bei meinen Rennies sind die gemacht worden, es gab keine Probleme. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Recall beim Cherokee? Hab leider im Forum keine Erfahrungen damit gefunden....

    Ich konnte jetzt zwischen den Verbräuchen und den Reifeneigenschaften jetzt nicht so ganz genau herausfinden, was denn nun die eigentliche Frage ist. Ob das mehr Komfort gibt oder warum das nicht auf 18 Zoll umzurüsten geht oder doch jetzt auf 16 Zoll?


    Hast Du denn schonmal offiziell bei FCA nachgefragt? Zum einen sind 18 Zoll ja standardmäßig auf Rennys drauf, es gibt auch welche mit 19 Zöllern. Wer hat also gesagt, dass die auf dem Trailhawk/ Upland nicht passen sollen? Das Fahrwerk ist doch nur um ein paar cm höher wegen stärkerer Federn... ?(


    Zum Komfort würde ich sagen ja...mehr Gummi = mehr Komfort. 18 Zoll Reifen haben ja eine geringere Flankenhöhe als 17 Zoll. Bei fast gleichem Umfang der Kombination aus Reifen und Felge (Felge höher, wobei der Reifen flacher wird). Je mehr Zoll der reine Reifen hat, desto geringer die Flankenhöhe (weniger Gummi).


    Die 17 Zoller beim Traili sind nur wegen der besseren Geländetauglichkeit drauf. Weil es das gleiche ist wie im Vorabsatz: Mehr Gummi-bessere Geländeeigenschaften (kein durchschlagen auf die Felge bei härterem Aufsetzen, bessere Anpassfähigkeit/Flexibilität zwischen Reifen und Untergrund etc.) Je mehr Zoll, desto weniger Gummi, desto mehr Strassen- statt Geländetauglichkeit. So würde ich das sagen...ist allerdings schwer zu erklären.


    16 Zoll sollten auf jeden Fall gehen...


    Ein Tipp noch...guck mal in deinen KFZ-Brief...da stehen manchmal mehr zulässige Reifengrößen aufgeführt als im Fahrzeugschein...

    Um das mal klarzustellen. Der Verkauf dieser Teile ist verboten. Überwacher des Verbots ist nicht das KBA, sondern (glaube ich) die Kommunen. Aber die Stellen doch keine Leute ein die das kontrollieren, überregional erst Recht nicht....


    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    § 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 3a erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
    (4) Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.



    BÄMM!

    Aso, mit einem Laser. Von der Standspur aus? Und wie werden die dann angehalten? Würdest Du mit einer Kelle von der Standspur auf die Straße springen? Ich nicht. Weil dieser Laser produziert keine Fotos. Deswegen müssen die angehalten werden. Sonst weiss man nicht wer gefahren ist. Und da ich mich mit dem Thema mal ausführlich auseinandergesetzt habe, weiss ich das man auch nicht unbegrenzt weit weg sein kann wenn man lasert, also auch nicht unbegrenzt Zeit hat um den anzuhalten, der mit dem Laser erwischt wurde (je näher man dran steht, desto weniger Reaktionsszeit hat man).


    Und was ein Gesetzeshüter erkennt und was ein Richter daraus macht sind 2 verschiedene Sachen. Deswegen wird kein Gesetzeshüter Straßenakrobatik machen und sein Leben riskieren. Was ich nachvollziehen kann.

    @The Grinch : Blödsinn. Hier in Niedersachsen gibt es unterschiedliche Messpunkte. Die Polizei misst an Unfallschwerpunkten. Die Kommunen da wo man Geld verdient (da gebe ich Dir Recht). Und ich als Vater, Ehemann und normaler Kraftfahrer möchte, dass die "bösen Umbauten", gefahren meist von Vollidioten, aus dem Verkehr gezogen werden. PUNKT. Das normale Gefahrenlevel im Straßenverkehr ist auch ohne diese Spacken, die Du offenbar toll findest, hoch genug.


    @scar2 : Rein vom Praktischen möchte ich schon sehen, wie Du an einer Auffahrt eine Kontrolle aufbauen würdest. So das mal wieder einer umgefahren wird? Oder mit Geschwindigkeitsbegrenzung (weil Kontrolle), wodurch aber keiner rast und Dich "wegkickt"? Solche Ideen sind super, haben aber einen praktischen Nutzwert von NULL.

    Man muss halt noch Wimpern ankleben...dann sieht es niedlich aus 8o .


    Zum Thema. Hat man Einsätze regulär gekauft, also nicht unbedingt bei Ali, dann bekommt man in der Regel eine ABE oder ein Teilegutachten mit. Oder es ist ein E-Prüfzeichen auf den Teilen eingestanzt. Beim E-Prüfzeichen baust Du an und alles ist gut. Da hier Scheinwerfer betroffen sind, wird das aber eher nichts mit E-Prüfzeichen. Also ABE oder Teilegutachten. Teilegutachten erfordert eine "unverzügliche" Abnahme bei TÜV, DEKRA, KÜS oder wie die alle heissen. Dann bekommst Du eine Abnahmebescheinigung die Du mitführen musst. Wenn eine ABE dabei ist, musst Du nix abnehmen lassen, aber die ABE-Bescheinigung mitführen.


    In der Regel sind böse Blicke nur zugelassen mit Originalscheinwerfern...steht in den ABE und/oder Teilegutachten fast immer drin....

    BTW und mal wieder hochgeholt. Im Jeep-Link-Verzeichnis ist der Link, bei dem man die gesamte Ausstattung über die [definition=3,0]FIN[/definition] nachsehen kann, nicht mehr funktionsfähig? Das scheint dauerhaft zu sein? Gibt es da etwas neueres?


    Ich bin immer noch am suchen und gucken...

    Notbremsassistent meint sicher nicht das [definition=10,0]FCW[/definition]+ oder?
    Ist der Notbremsassistent nicht eher, dass das System erkennt, wenn eine Notbremsung vorliegt und den Bremsdruck selbst erhöht, falls man selbst zu schwach auf die Bremse tritt?