Beiträge von Krischan

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Feiertag?

    @Wendy : Der Rote bleibt bei uns.


    @Habeck1000 : Du hast Recht. Das Optische hat mich auch überzeugt. Der Händler sagte, er hat das machen lassen für den Showroom, weil er sich ärgert dass es den Traili nicht mit dem Diesel gibt. Da wollte er etwas Optik haben damit es mehr wie ein Geländewagen aussieht. Er ist jetzt quasi auf gleicher Höhe wie der Indianer mit ADII...

    So heute den Kaufvertrag unterschieben. Ein Night Eagle in freundlichem schwarz, AD1 mit Eibach-Höherlegung (3cm), dezenter Spurverbreiterung und Geolandar AT/S Reifen.


    Ich hab den gleich vor Ort angeleckt und gesagt: "Meins!" :D


    Jetzt darf es nur kein Montagsauto sein...


    Ich verzichte mal auf die Vorstellung als Neu-Mitglied... :sleeping:

    So. Eine Abfrage der Werkstatt hat ergeben, dass trotzdem bei "Recalls Mopar" keine Updates offen sind.


    ???!!!


    Kann geschlossen werden, ich vertrau dem Händler...

    Der 2 Liter im Cherokee war ja Euro 5. Da musste man wegen Dieselgate nichts updaten denke ich. Und es steht definitiv "S45" da und es ist definitiv der 2,2ltr. Diesel...

    Der S45 ist laut Rückfrage bei der FCA derzeit :2757: nur für den Rene, soll aber auch in ein paar Wochen für den Indianer ausgeweitet werden, deshalb ist der schon eingestellt. Allerdings rechnet der :) bei den "paar Wochen" mit Anfang nächstes Jahr.



    Gibt es dazu was Neues und/oder Erfahrungen dazu? Ich mache demnächst eine Probefahrt mit einem Cherokee (2,2 Diesel, MY16), wo der Recall S45 laut Mopar (in unserer Link-Liste) noch offen ist.

    Einen Tread hatte ich hier im Forum gefunden, wo auch ein Cherokee Fahrer diesen Recall mitteilt. Ihm wurde damals in der Werkstatt gesagt, dass der erstmal für den Renegade ist, aber für den Indianer auch kommt. Der Post war glaube ich von Mitte 2016...
    Und der Recall steht ja auf der Recall Website nach Eingabe der [definition=3,0]FIN[/definition]...

    So. Bei mir spitzt sich die Lage zu...was nur heisst dass ich noch diese Woche den Indianer probefahre, den ich mir jetzt ausgesucht habe. Bei diesem, MY16, 2,2ltr Diesel, ist der Rückruf S45 offen. Bei meinen Rennies sind die gemacht worden, es gab keine Probleme. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Recall beim Cherokee? Hab leider im Forum keine Erfahrungen damit gefunden....

    Ich konnte jetzt zwischen den Verbräuchen und den Reifeneigenschaften jetzt nicht so ganz genau herausfinden, was denn nun die eigentliche Frage ist. Ob das mehr Komfort gibt oder warum das nicht auf 18 Zoll umzurüsten geht oder doch jetzt auf 16 Zoll?


    Hast Du denn schonmal offiziell bei FCA nachgefragt? Zum einen sind 18 Zoll ja standardmäßig auf Rennys drauf, es gibt auch welche mit 19 Zöllern. Wer hat also gesagt, dass die auf dem Trailhawk/ Upland nicht passen sollen? Das Fahrwerk ist doch nur um ein paar cm höher wegen stärkerer Federn... ?(


    Zum Komfort würde ich sagen ja...mehr Gummi = mehr Komfort. 18 Zoll Reifen haben ja eine geringere Flankenhöhe als 17 Zoll. Bei fast gleichem Umfang der Kombination aus Reifen und Felge (Felge höher, wobei der Reifen flacher wird). Je mehr Zoll der reine Reifen hat, desto geringer die Flankenhöhe (weniger Gummi).


    Die 17 Zoller beim Traili sind nur wegen der besseren Geländetauglichkeit drauf. Weil es das gleiche ist wie im Vorabsatz: Mehr Gummi-bessere Geländeeigenschaften (kein durchschlagen auf die Felge bei härterem Aufsetzen, bessere Anpassfähigkeit/Flexibilität zwischen Reifen und Untergrund etc.) Je mehr Zoll, desto weniger Gummi, desto mehr Strassen- statt Geländetauglichkeit. So würde ich das sagen...ist allerdings schwer zu erklären.


    16 Zoll sollten auf jeden Fall gehen...


    Ein Tipp noch...guck mal in deinen KFZ-Brief...da stehen manchmal mehr zulässige Reifengrößen aufgeführt als im Fahrzeugschein...

    Um das mal klarzustellen. Der Verkauf dieser Teile ist verboten. Überwacher des Verbots ist nicht das KBA, sondern (glaube ich) die Kommunen. Aber die Stellen doch keine Leute ein die das kontrollieren, überregional erst Recht nicht....


    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    § 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 3a erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
    (4) Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.



    BÄMM!