@blob ....sry, aber da liegst du ganz daneben. Nur weil man gem. 17(1) bei Dämmerung, Dunkelheit etc. (also allen Zuständen außerhalb Tageslicht) die vorgeschriebene Beleuchtung benutzen muss, heisst dass nicht im Umkehrschluss, dass Du bei Tag dann alle unvorschriftsmäßige Beleuchtung nutzen darfst. Ob es jemand heutzutage noch ahndet ist eine andere Sache (ist ja oft das gleiche Lichtmodul).
Fakt ist: Es ist verboten, tagsüber mit Standlicht zu fahren...zumal es in Satz 1 des 17(2) ohne Ausnahme festgelegt ist.
Immerhin war ja der Sinn der Vorschrift (Fahren ohne alleiniges Standlicht), dass Du bei Dunkelheit auf einen Blick anhand der Lichtstärke feststellen konntest: "Der Parkt"
Das auch LED altern stimmt so...die Leuchtkraft geht auch bei den Dingern verloren....

