Hallo Kollegen,
ich habe vor 3 Wochen ein Knöllchen wegen angeblichem Falschparken am Auto gehabt. Allerdings war dort wo ich stand (im Wald) keine Parkverbotszone. Aber Egal.
Ich kann nicht anders, ich muss nochmal meinen Senf dazugeben. Das vom TE ist nämlich genau das Verhalten, weshalb alles in D bis ins Kleinste geregelt ist. Mal abgesehen davon, dass Du per Widerspruch und Fristsetzung offenbar ein wackerer Kämpfer gegen den bösen Rechtsstaat bist und somit das verhinderst, "was vor 80 Jahren passiert ist".
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Im Wald war keine Parkverbotszone eingerichtet! Ja Hallo!!!!!!!!!!??????????? Wald? Parkverbotszone?
Und jetzt mal ganz genau. Im Wald gilt quasi nicht die StVO, sondern das jeweilige Landeswaldgesetz. In Deinem Fall, lieber Andy, ist das das HWaldG. In diesem steht im §15 klar drin:
"(5) Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers.
Einer Zustimmung bedürfen insbesondere:
1. das Befahren von Waldwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen, für die ein Versicherungs- oderein amtliches Kennzeichen erforderlich ist,"
Für die interessierten Laien, wovon es ja hier einige gibt: Das bedeutet, jetzt haltet Euch fest, es ist GRUNDSÄTZLICH verboten, mit einem Auto in den Wald zu fahren. Es muss Dir nicht verboten werden, weil es verboten ist! So ganz ohne Parkverbotszone! (So ein perfider Staat aber auch!) Es kann Dir erlaubt werden durch ein Schild. Muss aber nicht!
Ich an deiner Stelle würde mich übrigens über "nur" 20 oder 30 Euro freuen. Laut HWaldG sind für das Befahren von Waldwegen (wer da parkt, ist ja nicht hingebeamt worden) bis zu 1000 Euro fällig.
Und ich bin gespannt, ob Dein Widerspruch so richtig nach hinten losgeht. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

