Beiträge von CoMaMi

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Feiertag?

    Guten Morgen,


    wollte kurz mitteilen, an diejenigen die es evtl. noch interessiert, dass die Gegenseite nun doch der Rückabwicklung zugestimmt hat. Nach langem hin und her, wäre nun eigentlich der Termin für das Gutachten gewesen (der erste Gutachter hat nach Monaten mitgeteilt, dass er es doch nicht machen könne....)


    der Gegenseite ist dies jedoch wohl "zu teuer" und stimmt nun unseren Forderungen/Bedingungen zu.
    Manchmal lohnt es sich halt doch, stur und hartnäckig zu bleiben, auch wenn es lange dauert....


    LG CoMaMi

    es kann doch aber nicht OK sein, dem Kunden nach dem Kauf zu sagen: "Oh ups, da fehlt ein Teil der Beschreibung. Das funktioniert nur wenn..."


    wenn jetzt die Sitzheizung fehlen würde, dann könnten die sagen: " Sie brauchen nur eine Heizdecke drauf zu machen, dann haben Sie eine Sitzheizung..."


    Sorry, aber sowas ist für mich nicht nachvollziehbar

    Da hast du natürlich Recht, Toy4ever, ich bleibe aber dabei, dass rechtliche Einschätzungen (auch) deshalb nichts wert sind, wenn mitunter entscheidungserhebliche "Kleinigkeiten" in der Sachverhaltsdarstellung "unterschlagen" werden. Da ist schon so manche Klage verlorengegangen, weil der Mandant dem Anwalt Umstände/Fakten nicht mitgeteilt hat.

    unterschlagen habe ich nix.

    wanderer: Nun weiß ich nicht, was genau du zum Ausdruck bringen willst, aber so eine rechtliche Einschätzung hängt auch von den gegebenen Informationen ab. Mir z.B. war nicht bekannt, dass es in der Produktbeschreibung hieß: "Navigation in Verbindung mit einem freigegebenen Mobiltelefon (Smartphone)". Das wäre für mich ein klarer Hinweis gewesen, eine Klage nicht zu empfehlen...

    diese Information erhielt ich erst nachdem ich das Auto bereits hatte.
    In den Unterlagen zum Kaufvertrag stand dieser Satz nirgends.

    Nein im Vertrag direkt nicht. ich habe aber vor Unterzeichnung des Vertrages/der Bestellung schriftlich per Mail nachgefragt, bezüglich Einstellungen des Systems, sowie des Navi`s auf deutsch. Und fragte noch, ob ich anderes Kartenmaterial o.ä. benötige (da schwedische EU Ausführung)
    dies wurde mir schriftlich verneint, also dass ich nix extra benötige und dass alles eingestellt wird


    wurde aber von Seiten des Gerichts anders dargelegt. Obwohl wir es darüber in der Verhandlung hatten, so steht es auch im Protokoll.


    Absolut gar nix wird von MY 18 bzw MY 19 erwähnt. Auch das wurde ja angezeigt, da uns das Auto mit einer TZ verkauft wurde.
    Was eine TZ ist, gibt es ja schon Urteile und unser Auto ist definitiv älter als 12 Monate. Aber davon steht weder was im Protokoll noch im Beschluss.
    Auch das Beweisstück von Jeep bezüglich Navi wurde nicht berücksichtigt........

    Hallo,


    so Ihr Lieben....es erfolgte ein Beweisbeschluss. Ein "richtiges" Urteil ist es nicht.
    Es steht drin:


    "Das Gericht weist die Parteien auf Folgendes hin:1.Die Einholung eines sachverständigen-Gutachtens hinsichtlich der Navigations-Funktionist nicht angezeigt. unstreitig funktioniert die Navigation nur in Verbindung mit einem freigegebenen Smartphone. ob dies als Navigationssystem bezeichnet werden kann, wäre im Ergebnis eine Rechtsfrage.Soweit die Klägerin behauptet, es wäre ein eigenständiges Navigationsgerät vertraglich geschuldet gewesen, müsste sie dies beweisen. Entgegen der Darstellung der Klägerin wurde das Vorliegen eines eigenständig funktionierenden Navigationsgerätes nach dem Ergebnis der Anhörung der Klägerin und der Beweisaufnahme aber weder zugesichert nochsonst besprochen. Allein das Wort ,,Navigationssystem" in der Ausstattungsliste sowie,,Navi" im Titel der Anzeige waren für die Klägerin maßgeblich. Diese Bewerbung könntevom Rechtsverkehr durchaus als eigenständiges Navigationsgerät verstanden werden.Das Gericht geht insoweit aber davon aus, dass das Fahrzeug hinreichend deutlich mitder einschränkenden Detailbeschreibung wie in Anlage K4 ,,Navigation in Verbindung miteinem freigegebenen Mobiltelefon (Smartphone)" beworben wurde. lnsoweit kommt einesekundäre Darlegungslast der Beklagten in Betracht, der sie aber hinreichend nachgekommen wäre. Ob sich hierdurch auch die Beweislast verschiebt, kann offen bleiben, da dieBeklagte iedenfalls den Beweis erbracht hätte. Beide Zeugen haben glaubhaft bestätigt,dass in den im lnternet veröffentlichten Fahrzeugangeboten der Beklagten nach der Ausstattungsliste stets auch die Detailbeschreibung folgt."



    super gell ?( ?(

    Hallo,


    mein letzter Besuch ist schon ein Weilchen her, möchte euch aber ein neues Update geben:
    1. Gerichtsverhandlung war inzwischen. Aber die Gegenseite bleibt bei Ihren Argumenten, dass das Uconnect 7" ein Navigationssystem ist. Zwar nur das "kleine" und auch nur in Verbindung mit einem freigegebenem Smartphone, aber es sei eins.
    Unsere Argumente, wie auch das "Beweisstück/Schreiben" von FCA, wollten nicht akzeptiert werden.
    Die Gegenseite schlug sogar einen Sachverständigen zur Klärung vor.
    Ob das nun die Richterin anordnet ist noch nicht klar, Urteilsverkündung ist am 30.11.


    bleibt weiter spannend....


    LG

    Hallo alle miteinander,


    habe ein Anliegen bezüglich der Intervall Anzeige.
    Diese zeigt mir an, dass Service in 50 Tagen/ 8000km fällig ist.
    Laut Wartungsplan nach einem Jahr/15000km. das wäre aber eigentlich, wenn ich von der EZ ausgehe bereits im Juni gewesen.
    Laut meiner Werkstatt muss dann wohl vor Übergabe an mich (Dezember 2019) diese Anzeige umgestellt/neu eingestellt worden sein.
    denn rechnerisch kommen die Tage dann bis Anfang Dezember 2020 hin.


    es ist aber nirgendwo etwas eingetragen, weder im Serviceheft noch sonst wo.


    Kann diese Anzeige auch eingestellt oder verändert werden, ohne dass was am Auto gemacht wurde? Also meine ohne dass Wartung/Service stattfand?


    Vielen Dank
    LG CoMaMi