ADAC
Ich würde nicht gegenüber der Polizei mit der Dashcam werben. Schlussendlich ist in einem möglichen Gerichtsverfahren nur die Unfallsequenz von Bedeutung. Eine (unzulässige) Daueraufnahme kann dann nicht mehr bewiesen werden. Über die Nutzung von Filmaufnahmen vor Gericht gibt es schon positive Urteile.
Mein Vorgehen wäre folgendes:
SD Karte wird vor Eintreffen der Polizei aus dem Gerät entfernt. Die Kamera an sich ist nicht verboten. Unfallsequenz wird ggf. als 3 Minütige Loop-Aufnahme später im Streitfall dem gegnerischen Anwalt als potentielles Beweismittel präsentiert.
Streitwertige Unfallschäden liegen i.d.R. weit über 500€. Im schlimmsten Fall zahlt man die Strafe, jedoch nicht die 50% Schuldanlastung eines doppelten Totalschadens aufgrund mangelnder Zeugen. Kann in der Bilanz ein günstigeres Ergebnis darstellen 
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Da ist auch ein Entfernen einer Speicherkarte nutzlos!
Dazu hilft ein Blick ins Handbuch, Seite 261:
ERWEITERTES
UNFALLSCHUTZSYSTEM
(EARS)
Dieses Fahrzeug ist mit einem erweiterten
Unfallschutzsystem ausgestattet.
Weitere Informationen zum erweiterten Unfallschutzsystem
(EARS) finden Sie unter
„Rückhaltesystem“ in „Sicherheit“.
EREIGNISDATENSPEICHER
(EDR)
Dieses Fahrzeug ist mit einem Ereignisdatenspeicher
(EDR) ausgestattet. Der Hauptzweck
eines EDR ist, Daten aufzuzeichnen,
die zum Verständnis des Verhaltens der Fahrzeugsysteme
unter bestimmten Unfallsituationen
oder Situationen mit akuter Unfallgefahr
beitragen, wie bei der Auslösung eines
Airbags oder einem Hindernis.
Weitere Informationen zum Ereignisdatenspeicher
(EDR) finden Sie unter „Rückhaltesysteme“
in „Sicherheit“.