hab ich drin ist Top und funktioniert
dito
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Ich würde nicht gegenüber der Polizei mit der Dashcam werben. Schlussendlich ist in einem möglichen Gerichtsverfahren nur die Unfallsequenz von Bedeutung. Eine (unzulässige) Daueraufnahme kann dann nicht mehr bewiesen werden. Über die Nutzung von Filmaufnahmen vor Gericht gibt es schon positive Urteile.
Mein Vorgehen wäre folgendes:
SD Karte wird vor Eintreffen der Polizei aus dem Gerät entfernt. Die Kamera an sich ist nicht verboten. Unfallsequenz wird ggf. als 3 Minütige Loop-Aufnahme später im Streitfall dem gegnerischen Anwalt als potentielles Beweismittel präsentiert.
Streitwertige Unfallschäden liegen i.d.R. weit über 500€. Im schlimmsten Fall zahlt man die Strafe, jedoch nicht die 50% Schuldanlastung eines doppelten Totalschadens aufgrund mangelnder Zeugen. Kann in der Bilanz ein günstigeres Ergebnis darstellen
Da ist auch ein Entfernen einer Speicherkarte nutzlos!
Dazu hilft ein Blick ins Handbuch, Seite 261:
ERWEITERTES
UNFALLSCHUTZSYSTEM
(EARS)
Dieses Fahrzeug ist mit einem erweiterten
Unfallschutzsystem ausgestattet.
Weitere Informationen zum erweiterten Unfallschutzsystem
(EARS) finden Sie unter
„Rückhaltesystem“ in „Sicherheit“.
EREIGNISDATENSPEICHER
(EDR)
Dieses Fahrzeug ist mit einem Ereignisdatenspeicher
(EDR) ausgestattet. Der Hauptzweck
eines EDR ist, Daten aufzuzeichnen,
die zum Verständnis des Verhaltens der Fahrzeugsysteme
unter bestimmten Unfallsituationen
oder Situationen mit akuter Unfallgefahr
beitragen, wie bei der Auslösung eines
Airbags oder einem Hindernis.
Weitere Informationen zum Ereignisdatenspeicher
(EDR) finden Sie unter „Rückhaltesysteme“
in „Sicherheit“.
Laut Toy wohl eher NICHT machbar. Zudem noch verboten. D.h. im Zweifelsfall ist der Versicherungsschutz weg.
Fr@nky: Ich war selbst schon oft am Thema Standheizung dran. Wie hier aber mehrfach von Standheizungsbesitzern zu lesen war, soll/muss die anschließende Fahrzeit mindestens so lange sein, wie die vorhergehende Aufheizzeit.
Da ich nur 1,5 km ins Büro habe, war das Thema damit für mich durch. Ich hätte in meinem Post wohl besser von Ultra-Kurzstrecke schreiben sollen.
Oh Gott, das arme Auto!
Für solche kurze Strecken tut es dann auch ein eBike! ![]()
Also ohne dir zu Nahe treten zu wollen, 1,5 KM sind der purer Verschleiß für den Motor.
Da bleibt nur, Batterie regelmäßig mit einem geregeltem Ladegerät nachpumpen, mind. alle 6 Monate, uns seeeehr kurze Öwechselintervalle, sonst hast du bald mehr Benzin als Öl in der Wanne. ![]()
Und moderne Standheizungen schalten sich ab, bevor die Batterie ganz down ist, und der Wagen nicht mehr anspringt.
...(oder eine Standheizung zu benutzen, was sich in unseren Breiten m.E. eher weniger lohnt und bei anschließender Kurzstrecke schon gar nicht), als von Innen gefrorenen Scheiben (von Hauch und Atem) während der Fahrt überrascht zu werden.
Das sehe ich anders, mal abgesehen vom Komfortgewinn, macht es sogar bei Kurzstrecke besonders Sinn, da der Motor schon vorgewärmt ist, bzw. schneller wärmer wird.
Schneller warm= weniger Verschleiß durch Kaltlauf, schnellere Abgasreinigung.
In der Anzeige steht TÜV 2020. Bei Erstzulassung 8/18 müsste doch 8/2021 der erste Termin sein.
Ein Vorführwagen (Wird als Mietwagen aus Versicherungstechnischen Gründen angemeldet) hat nur 12 Monate TÜV nach Erstzulassung.
Also wird der TÜV bei Verkauf/Neuzulassung neu gemacht, dann wie üblich, 24 Monate Laufzeit.
Das New Jeep Forum ist KEIN offizielles Angebot der FCA Germany GmbH.
Hier erreichst Du den offiziellen Kundenservice:
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