Moin, es ging ja zunächst um die Frage wie das geschaltet wird bevor das Thema oder der Ton abgerutscht ist.
Also, wenn alles basst - Helligkeit, Zulassung, Montagehöhe - dann geht das und hübsch schalten kann man - bzw. geht ja heute nicht anders - über das CAN.
Es darf auch eine breite Bar sein, denn die zählt auch als "zwei". Muss ja paarweise sein.
Mit Stromdieb und Relais würde ich heute recht ungern den fahrenden Computer anzapfen.
Aktuell bekommt mein Womo zusätzliche LEDs (PIA) auf den "Personenschutzbügel" montiert die zu den bestehenden LEDs als Fernscheinwerfer gleichzeitig mit brennen dürfen und die Nacht erhellen.
Zusatz Fern-Scheinwerfer oben auf dem Dach oder Geräteträger ist nur für Arbeitsmaschinen, Traktor/ATV bzw. LOF-Zulassung, erlaubt, wenn die originalen z.B. durch den Schneeschieber verdeckt (und aus) sind - ober bei ausländischen LKWs.
Alles andere ist zum Arbeiten nur fern ab der StVo und mit seperatem Schalter möglich.
Da zählt ja schon die Eingangtürbeleuchtung beim Womo als Arbeitsleuchte.
Habisch noch gefunden:
Bei einem vorschriftsmäßig auf gleicher Höhe montierten Fernscheinwerferpaar, dürfen auch alle vier gleichzeitig leuchten.
Folglich sind die bei Offroad-Fahrern so beliebten Zusatzscheinwerfer auf dem Dach keine zulässigen Fernscheinwerfer und dürfen nicht im Bereich der Stvo betrieben werden.
Zusatzstrahler auf dem Dach sind daher als Arbeitsleuchten zu deklarieren. Es existieren keine Bestimmungen darüber, dass sie nicht auch nach vorne leuchten dürfen, aber sie brauchen dann selbstverständlich eine eingenständige Schaltung.
Der TE will sie ja nicht aufs Dach, sondern auf den ehemals Kuhfänger genannten Personenschutzbügel in Höhe der normalen Scheinwerfer.

