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Feiertag?

    Wir warten voller Spannung wie es ausgeht. Jetzt ist es also parken auf einer Ortsverbindungsstraße, in einem Wald, außerhalb geschlossener Ortschaft.... verwegen!


    P.S. blöde wird klein geschrieben

    richtig. Foto und schon ist Willy Wichtig Zeuge. Gibt doch überall diese Rentnerpolizei die Schwarzparker anzeigen.

    Genau so ist es!
    Ganz einfach gesprochen: Wenn eine Privatperson als Zeuge für ein Verbrechen taugt, taugt sie auch, bei belastbarer Glaubwürdigkeit (Fotos) für eine Owi. Die Strafzettel stellt die Privatperson unbestritten (?) nicht selber aus, dafür braucht es aber auch keinen Polizeititel.

    Du bemängelst den fehlenden polizeilichen Titel auf dem Bußgeldbescheid als Begründung der Fehlerhaftigkeit. Ein städtischer Bediensteter der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) führt keinen polizeilichen Titel.

    Das Ordnungsamt hat auch entsprechende hoheitliche Befugnisse, nicht nur die Polizei. Das Urteil bezieht sich darauf, daß die Knöllchenschreiber in Mainhattan private Leiharbeiter waren, z.T. wohl in Uniform, und das ist eben nicht rechtens wenn die Knöllchen ausstellen. Ansonsten kann jeder einen Sachverhalt zur Anzeige bringen, nur die Strafzettel dazu ausstellen ist halt Aufgabe des Staats bzw. seiner Organe, was hier nicht geschehen ist.

    So ist es. Ahndung ist die Strafverfolgung, also der behördliche Vorgang. Hat nichts mit der Anzeige zu tun oder der Bezeugung/ Anzeige eines Sachverhalts.

    Sehe ich ähnlich. Als demütig Bediensteter im ö.D. bin ich zwar nicht beim Ordnungsamt, wenn es aber einer vor, neben oder in meinem "Baufeld" zu frech treibt, oder es ersichtlich darauf anlegt, geht ein Foto per whatsapp mit Ortsangabe, Datum und genauer Ortszeit an die Kollegen und alles Weitere nimmt seinen Lauf. Eine Ordungswidrigkeit kann durch jeden Bürger zur Anzeige gebracht werden. Fristaufschub hat Dein Schreiben übrigens nicht. Hoffe, dass dem Hochmut nicht noch eine Mahngebühr folgt....
    Zu Deiner Ehrenrettung, wir haben bei uns die besten Schenkelklopfer in einer Sammlung. In die top 10 würde es Dein Widerspruch bei weitem nicht schaffen. ;)

    Der § 242 BGB ist subsidiär, d.h. ist im Anwendungsbereich der von mir genannten §§ 311 II, 241 II, 280 I BGB nicht anwendbar. Und erst recht nicht, wenn Mängelrechte nach §§ 434, 437 BGB greifen.

    Subsidär aber nicht anwendbar? Ja und nein? Im guten Juristensprech: Es kommt darauf an???
    Nein, natürlich ist er subsidär und bleibt es, auch in Verbindung aller von Dir genannten Paragraphen.
    Es geht z.B. um die Frage ob sich der Käufer bei dem Hinweis "Navigationssystem" selber die vom Verkäufer angedachte Definition zu hinterfragen hat. Hat er - nach Treu und Glaube - ganz selbstverständlich nicht!

    Also bei mir standen eben 119,- auf der Rechnung ...


    mich hab aber auch für meinen Geschäftswagen (Leasing) auch komplett anders verhandelt gehabt.

    Wenn Du Sonderkonditionen im Zuge des Leasingvertrages für den Service ausgehandelt hast, verstehe ich nicht, warum das von Dir als Kostenbeispiel aufgeführt wird. Hat dann wohl für den normalen Vertragsnehmer keine Relevanz. 119,-€ für eine Inspektion sind schlechthin NICHT üblich, entsprechen nämlich gerade (und ziemlich punktgenau) den nackten Lohnkosten (lt Kalkulation Brunold).

    Wie kann jemand ernsthaft glauben, 9,5 l seien völlig normal!?

    Welches Fahrzeuggewicht steht bei Dir im Schein?


    Ich fahre (auch) einen 1.415kg 1,9 Turbodiesel (150PS) Handschalter mit 6,8 Liter Liter (Stadtverkehr+ AB) und finde das nicht bedenklich...
    Jetzt rechne ich eine Wandlerautomatik drauf,
    ein Allradgetriebe
    ein Mehrgewicht
    den schlechteren cw- Wert,
    19'' Reifen anstatt 17"
    die 20PS Mehrleistung sowie einen
    Systemaufschlag aufgrund der Energiedifferenz Diesel/ Benzin.....


    ;)

    Also den Ölwechsel alle 20.000km (und nur, falls die Anzeige dies verlangt) anzusetzen, finde ich ausgesprochen großzügig von Jeep.
    Eine wissenschaftlich unbegründete Angewohnheit von mir ist es, grundsätzlich 1x im Jahr das Öl zu wechseln, egal ob der Schwellenwert erreicht wurde. Bei 20.000km gabe es dazu von mir keine Frage.

    Krass, welche Verbräuche hier genannt werden.
    Ich komme nach nun 3.000 km aktuell auf ca. 7,6l/100 Km (laut Bordcomputer 7,1l), habe aber den 140 PS Benziner.
    Das bei 90 Prozent Autobahn bei relativ moderater Fahrweise und selten mehr als 130 km/h derzeit. Montiert sind 215er Winterreifen.

    Da ist dann wohl auch recht nah am Fahrprofil- Optimum. Wenn Du mal ordentlich Stadtverkehr auf Kurzstrecke mitnimmst, können wir ja überprüfen, wieviel von Deiner Verwunderung noch übrig bleibt... ;)

    Ich lasse nicht gerne mit den nachträgliche Stundensätzen der Händler- Werkstätten den 2. Reibach machen, nachdem man schon ordentlich beim Wagen abdrücken durfte. Mein Feld-Wald- und Wiesenschrauber nimmt schon 70,-€/h, in Zuffenhausen hebt man völlig ab. Ja, ja, Glaspalast und Co., muss alles bezahlt werden... Mumpitz, dafür zahlt man auch den Listenpreis und nicht 26% Rabatt wie bei unserem Jeep. Warum dort der minderkompetente Glaspalast (2 von 6 Fehlern im Werkstattest gefunden) für seine Inspektion 1.200,-€ möchte und ich beim Wiesenschrauber für gleiche Abarbeitungsliste (ohne Fehler) 400,-€ zahle, ist und bleibt eine Farce. Geiz IST geil, vor allem wenn man sich damit gegen überteuerte Mangelleistung wehren kann. Preis setzt sich durch, aber NUR MIT Qualität, für beides zahle ich dagegen gerne!


    Porsche Werkstättentest

    In Sachen Scherenwagenheber habe ich mich hier neu inspirieren lassen. Danke!
    Tatsächlich bekomme ich mit meiner Sammlung an Rangierwagenheber den Compass nicht vom Boden, hab ich garnicht auf dem Schirm gehabt.


    Gestern wurde er geliefert, gleich ausprobiert, super! Aus meiner Sicht möchte ich eine Empfehlung für den Gummipuffer oben am Aufsatz aussprechen (die meisten auf Amazon haben leider nur eine Metalschienenaufnahme) sowie den Nuß-17er Anschluß am Gewinde. Meine kleine Makita DF330DWE mit nur 24Nm dreht den Wagen hoch, ist dafür aber sicher nicht prädestiniert (ein stärkerer muss ohnehin her). Vom Prinzip klappt das aber super. Da ich die Räder nun doch durchtauschen möchte habe ich mir gleich entsprechende Unterstellböcke bestellt. Auch diese haben (was selten zu finden ist) genutete Gummiaufnahmen.


    Die Ratschenmöglichkeit an manchen Scherenwagenhebern halte ich für ein Gimmick, da ratscht man sich zu Tode.
    getestete Makita
    gepl. Neuanschaffung
    Unterstellbock
    Scherenwagenheber


    Der Scherenwagenheber sollte nochmal am Gewinde gut gefettet werden. Wenn ich nun noch einen einzigen Schlagschrauber fürs Wagenheben, Bolzen lösen und wieder anziehen brauche, verringert sich mein Räderwechselaufwand imens.


    Der im Foto dokumentierte Ansetzpunkt wurde nur versuchsweise ausgeführt. An dieser Stelle tat sich der kleine Akkuschrauber dann, aufgrund des (statischen) Mehrgewichtes, sehr schwer, aber um die Unterstellböcke zu platzieren benötigt man nunmmal einen anderen Hebepunkt.


    Als Zusatzpuffer hat sich der erworbene, genutete Klotz als zu weich herausgestellt. Ich verwende weiter meinen bewährten Eiskockeypuck ;)


    Du kannst probeweise die Steckverbindungen an der Box schließen und daran das Öffnen "trocken" und bequem üben. Der Handriff muss später, aufgrund der Zwangshaltung, blind erfolgen. Die Arretierungsklammer muss dann ertastet und aufgezogen werden, der Stecker löst sich danach recht leicht.


    Ich gebe zu, mein angeborenes Faible und die filigrane Konstitution der Gelenke, hatten mir eigentlich einen gynäkologischen Berufsweg vorgezeichnet. Das kam mir beim "Schrauben an den Kisten" immer zugute... :saint:

    Und wie oft werden Inspektionsposten auf dem Wartungsplan nur abgehakt? Die Werkstättentests sind zum Großteil haarstreubend.
    Im Endeffekt zahlten die Tester 100% (Wartung) und bekamen zwischen 30- 80% Leistung. Sucht da echt noch einer eine Entschuldigung?