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Feiertag?

    Der guten Ordnung halber, hier nochmal im einzig offenen Thementhread, als Update zur Rechtssprechung:
    Der BGH spricht wörtwörtlich von einer Zulässigkeit (unter bestimmten Voraussetzungen)


    Wichtiges Urteil zur Dashcam vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018)
    Der Fall: Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall,
    als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie
    sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen
    Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet
    hatte. Die Vorinstanzen hatten die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.
    Das Urteil: Das BGH teilte diese strikte Auffassung nicht und erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil: So folgt aus einem Verstoß gegen den Datenschutz nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17).
    Die Begründung: Die Dashcam, so der BGH, zeichne ohnehin nur das auf, was jedermann selbst
    im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Für die Zulässigkeit von
    Dashcam-Aufnahmen spreche zudem, dass Unfälle sich häufig nachträglich nicht vernünftig aufklären ließen. Darüber hinaus könnten die Aufzeichnungen auch für Unfallgutachter wertvoll sein. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige Dashcam nicht fortlaufend filmt. Stattdessen sollten die Aufnahmen in kurzen Abständen immer wieder überschrieben werden. Erst bei einem Unfall ist es erlaubt, diese langfristig zu speichern."

    Mir drängt sich nun die Frage auf, wie lange sind "kurze Abstände" für die Überschreibung??

    Man spricht von wenigen Minuten, also keinesfalls 4h-8h bis die 64Gb Karte einmal durch ist. Es wäre also eine zulässige Lösung wenn man eine 256kb Karte auf Loopaufnahme schaltet. Da man aber nach einem Crash sicher in den ersten Minuten anderes im Kopf hat, als die Karte zu sichern, ist das extrem unpraktikabel und unrealistisch.

    Einspruch Euer Ehren,man darf voraussetzen, dass die DSGVO bekannt ist und somit nur
    "eingeschränkte, anlassbezogene Videoaufzeichnungen" gemacht werden.

    Lief die Kamera nur kurzfristig (3-5Min) und überschrieb sich regelmäßig dabei selbst?
    War der Unfall geplant und wurde zielgerichtet daraufhin die Aufnahme gestartet?


    Wenn beides nicht zutrifft, kannst Du vor Gericht allenfalls über die ausnahmsweise Anerkennung des Bildmaterials kämpfen - einzelne Gerichte lehnen das Beweismaterial noch ab - aber der Verstoß gegen die DSGVO ist unstrittig, da umfangreiche Daten im öffentlichen Raum erhoben wurden und dies zunächst grundlos bzw. anlaßunbezogen (beides gilt nämlich nicht für die diffuse, hypothetische Erwartung eines Unfalls) und ohne die Erfüllung der Informationspflicht erfolgt.


    Nachfolgend noch ein recht aktuelles Urteil was Chancen und Risiken beschreibt. Kurzum - wenn es darauf ankommt kann es Glück sein eine Dashcam zu haben, wenn nichts passiert ist, kann man einen auf die Nase dafür bekommen.


    "
    Wichtiges Urteil zur Dashcam vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018)
    Der Fall: Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall, als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet hatte. Die Vorinstanzen hatten die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.
    Das Urteil: Das BGH teilte diese strikte Auffassung nicht und erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil: So folgt aus einem Verstoß gegen den Datenschutz nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17).
    Die Begründung: Die Dashcam, so der BGH, zeichne ohnehin nur das auf, was jedermann selbst im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Für die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen spreche zudem, dass Unfälle sich häufig nachträglich nicht vernünftig aufklären ließen. Darüber hinaus könnten die Aufzeichnungen auch für Unfallgutachter wertvoll sein. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige Dashcam nicht fortlaufend filmt. Stattdessen sollten die Aufnahmen in kurzen Abständen immer wieder überschrieben werden. Erst bei einem Unfall ist es erlaubt, diese langfristig zu speichern."

    Dann wurde dem Compass die Dashcam „iTracker GS6000.A12“ verpasst, einfacher Einbau mit verstecker Kabelführung zur Zigarettenanzünderbuchse. Ich fühle mich einfach wohler damit, nachdem ich mit dem Modus meiner Obrigkeit, beim Raming mit einer sich öffneten Fahrertür, meine Unschuld beweisen konnte. Die Polizisten freuten sich diebisch über das schöne Video, dass ich sofort an Ort und Stelle vorführen durfte, die Gegenzeugen waren sprachlos. Die Schadensregulierung ging anstandslos mit € 5.000,00 über die Bühne, viel Äger erspart.

    Zu dem Thema gibt es ja bereits einige Meinungsbilder (nachzulesen in den Threads 'Einbau [definition=5,0]OBD[/definition] Dashcam', 'Dashcam II' und 'Armaturenbrett - Videoaufzeichnungsgerät'). Ich würde nicht uneingeschränkt auf die Freude der Rennleitung wetten: Es gibt auch solche, die die DSGVO kennen und der uneingeschränkten, anlassunbezogegen Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum gegenüber so kritisch gegenüberstehen, dass Du neben dem Lob für die Unfalldokumentation gleich ein Knöllchen über 300- 600€ bekommst. Wenn Du Pech hast, zieht die Polizei das Gerät sogar an Ort und Stelle ein, so dass Du plötzlich ohne Beweismaterial da stehst. Für mich ist das Videomateral daher ein Ultima Ratio, falls der Schaden erheblich oder die Gegenseite uneinsichtig bzw. verlogen agiert.

    Da zuckt der IT'ler in mir ^^
    bloeder spruch - nur weil was laeuft, heisst es ja nicht dass es gut laeuft :D

    Da zuckt der Anwender in mir: Jedesmal wenn die IT'ler im Haus waren, gehen keine Emails mehr rein und raus, die digitale Registratur ist vom Laufwerk verschwunden, meine Kontakte sind weg und das Rechenzentrum kennt uns nicht mehr. Anschließend hasten diese fahlhäutigen Brillengeister mit ihrem Sparrowbärtchen und dicken Fleshtunnels tage- und nächtelang zwischen Kaffeküche und Serverraum, bis alle wieder vernünftig arbeiten können. Wenn etwas gut läuft, heißt es nicht, dass es durch Veränderungen zwangsläufig besser wird. ;)

    @Christian
    Und ich möchte noch vermerken, das es doch was bringt: (...) wo es bergab geht, so ca. 20-30km lang. (...)

    Ist ja auch logisch. In dieser Fahrsituation ist der Motor von der benötigten Volllast befreit, die Einspritzzeiten verkürzen sich demnach und somit dendenziell auch der Verbrauch. Komplizierte Sachverhalte erkläre ich mir immer viel leichter damit, in dem ich die Betrachtung des Problems mit seinen Bedingungen an die theoretisch möglichen Realitätsränder rücke. Hier könnte man, unter der folgenden Annahme mit Sicherheit feststellen, dass, wäre die Übersetzung des 9. Ganges noch einmal um das Doppelte vergrößert (also ins irrsinnige) der Motor bei einem Gefälle von 45% (also auch irrsinnig) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Motor nicht aus geht und Kraftstoff gespart wird (weil sich mit zunehmenden Gefälle die notwendige Antriebskraft reduziert und damit die notwendige Einpritzmenge verringert).


    Der Motor ist auf der Ebenen, mit der Übersetzung des 8. Ganges, an seine ökonomische und physikalische Grenze gestoßen.
    Die 9 Gang- Automatik ist vermutlich nur deshalb eingebaut, weil es für den Konzen so wirtschaftlicher ist, aus welchen Gründen auch immer.

    Ich werde ja nicht müde meine Golf II, 1,6 einzuwerfen, der auf dem Weg von Stgrt. nach Sylt Mitte der 90er Jahre genau 8,5L ohne Klima konsumiert hatte. Also ich bin auch nicht bereit unseren Verbrauch in Anbetracht von cw- Wert, Klimanutzung, Gewicht, Kurzstrecke, Abgasreinigung uvm. zu kritisieren.

    ...obwohl der Dodge gefühlte 20x als Vergleich herhalten musste? Nun sag wenigstens, welches Gewicht steht für Deinen Compass im Schein?

    Die Antwort steht leider noch aus (um endlich den armen Dodge aus der Vergleichsportfolio nehmen zu dürfen), aber mir ist aufgefallen, dass bei Dir im Spritmonitor toujours die Klimaanlage in Betrieb ist. Sag jetzt bitte, dass das unter Bezugnahme der Klagen zum Verbrauch und sämmtlichen Vergleichen ein Eingabefehler ist.

    Und obendrein ist jeder ein Pseudo- 320AMG :1f609: aber leider nur liegen die Pressformen nicht mehr in Osnabrück, sondern wurden in die USA verschifft, wo sie verstauben. Das Werk Karmann ist Geschichte. Eine Türe z.B. kostet neu heute 4.500€ und der schmale Kunststoffkühlergrill 900€. So gehts grad weiter. Die Versicherung darf bei mir die 130% Regelung schlucken, die lt. Gutachter in meinem Fall 129% Regelung heisst :1f605: . Auto bereits beim Lackierer, da die Versicherung schweigt....