Seitenschutzleisten, Dashcam und andere Nettigkeiten

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Feiertag?
  • Ein Bekannter zeigte mir vor geraumer Zeit einmal die Garagenwandseite, an der seine Frau immer die Fahrertür öffnete. Bei der Vorstellung, anstelle der Wand stände mein neuer Compass, bekam ich Gänseschauer. Das war der Auslöser, meiner Werkstatt hier in Luth. Wittenberg/Karlsfeld mit der Lieferung und Anbringung Seitenschutzleisten am Compass zu beauftragen.
    Dies ist nun erfolgt, die Gänseschauer bleiben jetzt aus und zudem hat sich eine schönere Seitenansicht ergeben, finde ich jedenfalls. Bis dato habe ich hier im Raum Luth. Wittenberg auch noch keinen weiteren Compass mit Seitenschutzleisten gesehen, scheint doch seltener zu sein.
    Fragt nicht nach dem Preis, diese Frage hat mich nicht interessiert. In Verbindung mit einer kleinen Lackschadenbeseitigung hat alles € 230 gekostet. Diese Kosten hat meine Obrigkeit übernommen, wohlgemerkt ohne Taschengeldkürzung...
    Dann wurde dem Compass die Dashcam „iTracker GS6000.A12“ verpasst, einfacher Einbau mit verstecker Kabelführung zur Zigarettenanzünderbuchse. Ich fühle mich einfach wohler damit, nachdem ich mit dem Modus meiner Obrigkeit, beim Raming mit einer sich öffneten Fahrertür, meine Unschuld beweisen konnte. Die Polizisten freuten sich diebisch über das schöne Video, dass ich sofort an Ort und Stelle vorführen durfte, die Gegenzeugen waren sprachlos. Die Schadensregulierung ging anstandslos mit € 5.000,00 über die Bühne, viel Äger erspart.
    Hier seht Ihr weiter, wie meine Obrigkeit ihr Tablet im Compass positioniert hat. Die Montage im ungenutzten Getränkehalter, Ascher ist entfernt, bot sich direkt an, mich stört es beim Automatikfahren so nicht, der Ehefrieden ist damit gesichert und es gibt Ruhe.
    Ach ja, jetzt wird noch auf die bestellte Stummelantenne gewartet, damit das lästige Abschrauben der jetzigen Antenne vor der regelmässigen Einfahrt in den "Waschsalon" aufhört, Bequemlichkeit lässt grüßen...

  • Die kurze Antenne habe ich auch damals direkt geholt. Die Schutzleisten gefallen mir gar nicht, aber das ist ja Geschmackssache und die Hauptsache ist, dass es dich beruhigt. Was ich mir noch unbedingt zulegen werde, ist eine Kofferraumwanne aus Gummi.

  • Das Thema mit der Garagenwand kann man mit den Schutzleisten aber nur bedingt lösen. Speziell die hinteren Türen schlagen in einem anderen Bereich an, als dort, wo die Schutzleisten angebracht sind. Um das zu lösen, gibt’s Schutzmatten, die an die Garagenwand geklebt werden. Die hab ich mal für kleines Geld bei Aldi erstanden.

  • Ach ja, die Hartplastik bzw. Hartgummikofferraumwanne ist auch im Compass, neben USB-Doppelsteckdose und die hier schon irgendwo vorgestellte obere Ablage in der Armstütze. An dese Kleinigkeiten habe ich mich schon so sehr gewöhnt, dass ist sie vergaß.

  • Dann wurde dem Compass die Dashcam „iTracker GS6000.A12“ verpasst, einfacher Einbau mit verstecker Kabelführung zur Zigarettenanzünderbuchse. Ich fühle mich einfach wohler damit, nachdem ich mit dem Modus meiner Obrigkeit, beim Raming mit einer sich öffneten Fahrertür, meine Unschuld beweisen konnte. Die Polizisten freuten sich diebisch über das schöne Video, dass ich sofort an Ort und Stelle vorführen durfte, die Gegenzeugen waren sprachlos. Die Schadensregulierung ging anstandslos mit € 5.000,00 über die Bühne, viel Äger erspart.

    Zu dem Thema gibt es ja bereits einige Meinungsbilder (nachzulesen in den Threads 'Einbau [definition=5,0]OBD[/definition] Dashcam', 'Dashcam II' und 'Armaturenbrett - Videoaufzeichnungsgerät'). Ich würde nicht uneingeschränkt auf die Freude der Rennleitung wetten: Es gibt auch solche, die die DSGVO kennen und der uneingeschränkten, anlassunbezogegen Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum gegenüber so kritisch gegenüberstehen, dass Du neben dem Lob für die Unfalldokumentation gleich ein Knöllchen über 300- 600€ bekommst. Wenn Du Pech hast, zieht die Polizei das Gerät sogar an Ort und Stelle ein, so dass Du plötzlich ohne Beweismaterial da stehst. Für mich ist das Videomateral daher ein Ultima Ratio, falls der Schaden erheblich oder die Gegenseite uneinsichtig bzw. verlogen agiert.

    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

  • Einspruch Euer Ehren,man darf voraussetzen, dass die DSGVO bekannt ist und somit nur
    "eingeschränkte, anlassbezogene Videoaufzeichnungen" gemacht werden.
    Hier hatte ich den Auftrag meiner Obrigkeit, eine bestimmte Strecke zur bestimmten Uhrzeit mit dem KFZ zu befahren und eine eingeschränkte, anlassbezogene Videoaufzeichnung zu erarbeiten. Schöner Satz, gefällt mir zusehends.
    Deshalb wurde die Videoaufzeichnung von den entscheidenden Personen vorbehaltlos anerkannt.

  • Einspruch Euer Ehren,man darf voraussetzen, dass die DSGVO bekannt ist und somit nur
    "eingeschränkte, anlassbezogene Videoaufzeichnungen" gemacht werden.

    Lief die Kamera nur kurzfristig (3-5Min) und überschrieb sich regelmäßig dabei selbst?
    War der Unfall geplant und wurde zielgerichtet daraufhin die Aufnahme gestartet?


    Wenn beides nicht zutrifft, kannst Du vor Gericht allenfalls über die ausnahmsweise Anerkennung des Bildmaterials kämpfen - einzelne Gerichte lehnen das Beweismaterial noch ab - aber der Verstoß gegen die DSGVO ist unstrittig, da umfangreiche Daten im öffentlichen Raum erhoben wurden und dies zunächst grundlos bzw. anlaßunbezogen (beides gilt nämlich nicht für die diffuse, hypothetische Erwartung eines Unfalls) und ohne die Erfüllung der Informationspflicht erfolgt.


    Nachfolgend noch ein recht aktuelles Urteil was Chancen und Risiken beschreibt. Kurzum - wenn es darauf ankommt kann es Glück sein eine Dashcam zu haben, wenn nichts passiert ist, kann man einen auf die Nase dafür bekommen.


    "
    Wichtiges Urteil zur Dashcam vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018)
    Der Fall: Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall, als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet hatte. Die Vorinstanzen hatten die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.
    Das Urteil: Das BGH teilte diese strikte Auffassung nicht und erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil: So folgt aus einem Verstoß gegen den Datenschutz nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17).
    Die Begründung: Die Dashcam, so der BGH, zeichne ohnehin nur das auf, was jedermann selbst im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Für die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen spreche zudem, dass Unfälle sich häufig nachträglich nicht vernünftig aufklären ließen. Darüber hinaus könnten die Aufzeichnungen auch für Unfallgutachter wertvoll sein. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige Dashcam nicht fortlaufend filmt. Stattdessen sollten die Aufnahmen in kurzen Abständen immer wieder überschrieben werden. Erst bei einem Unfall ist es erlaubt, diese langfristig zu speichern."

    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

    2 Mal editiert, zuletzt von eVent ()

  • Mir drängt sich nun die Frage auf, wie lange sind "kurze Abstände" für die Überschreibung??

    Man spricht von wenigen Minuten, also keinesfalls 4h-8h bis die 64Gb Karte einmal durch ist. Es wäre also eine zulässige Lösung wenn man eine 256kb Karte auf Loopaufnahme schaltet. Da man aber nach einem Crash sicher in den ersten Minuten anderes im Kopf hat, als die Karte zu sichern, ist das extrem unpraktikabel und unrealistisch.

    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

  • Das Thema mit der Garagenwand kann man mit den Schutzleisten aber nur bedingt lösen. Speziell die hinteren Türen schlagen in einem anderen Bereich an, als dort, wo die Schutzleisten angebracht sind. Um das zu lösen, gibt’s Schutzmatten, die an die Garagenwand geklebt werden. Die hab ich mal für kleines Geld bei Aldi erstanden.


    Sowas hier z.B.:


    https://www.amazon.de/gp/aw/d/…rd_r=1GRPHQKV622D2TSFS026

  • Das Thema mit der Garagenwand kann man mit den Schutzleisten aber nur bedingt lösen. Speziell die hinteren Türen schlagen in einem anderen Bereich an, als dort, wo die Schutzleisten angebracht sind. Um das zu lösen, gibt’s Schutzmatten, die an die Garagenwand geklebt werden. Die hab ich mal für kleines Geld bei Aldi erstanden.

    Stimmt alles, Ich habe auch kein Problem mit Garagenwänden. Meine Schutzleisten sollen ja nicht meine Türen vom Anschlagen an Wände schützen, sondern ich möchte vorm Anschlagen fremder Türen an meine Seiten geschützt werden, zumindest größtenteils. :thumbup:

  • Hallo Palky,
    welche kurze Antenne hast du genommen?
    Wie ist der Radioempfang mit der kurzen Antenne?

    Habe jetzt das gleiche Modell für den Compass und gleich mit für den Modus meiner Obrigkeit bekommen und montiert. Passt alles und funktioniert auch mit sauberen Empfang, ohne Probleme. Link geht nicht, darum Text, falls jemand auch eine haben möchte.
    3,3cm Antenne nur für Jee.p Compass ab Baujahr 08/2017 + nur für Fia.t Abart.h 595-2,27cm unterer Durchmesser, perfekt passend auf den original Antennenfuß inkl. 3 Gewindeadapter

  • Habe jetzt das gleiche Modell für den Compass und gleich mit für den Modus meiner Obrigkeit bekommen und montiert. Passt alles und funktioniert auch mit sauberen Empfang, ohne Probleme. Link geht nicht, darum Text, falls jemand auch eine haben möchte.3,3cm Antenne nur für Jee.p Compass ab Baujahr 08/2017 + nur für Fia.t Abart.h 595-2,27cm unterer Durchmesser, perfekt passend auf den original Antennenfuß inkl. 3 Gewindeadapter

    Hatte mir eine Antenne bestellt, leider hat die NICHT! zum unteren Fuß gepasst! Hast du einen Link fuer mich?

  • ...wenn Du den Text kopierst, findet Amazon den Artikel. Kann Link nicht einfügen...
    Der Radio Empfang mit DAB ist sehr gut, anderes habe ich nicht probiert.

    Gruß Palky
    mit alten Computer ;) und JEEP COMPASS

    Einmal editiert, zuletzt von Palky ()

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