In A sind Nebelscheinwerfer mit Begrenzungslicht erlaubt.
Nebelscheinwerfer:
- bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
- bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit "Rundumbeleuchtung".

