Auch bei den Mitbewerbern arbeiten tatsächlich Studierte, andernfalls dürften DEKRA, GTÜ und alle anderen keine
Fahrzeugprüfung vor nehmen!
Das ist in mehreren Punkten nicht ganz richtig.Selbst wenn ein Teil eine ABE hat, kann eine Abnahme verlangt werden. Steht dann auf Seite 1 der ABE.
Bei einem Teilegutachten ist immer (und "unverzüglich") eine Abnahme erforderlich. Das nennt sich Änderungsabnahme und ist KEINE Einzelabnahme. Diese Änderungsabnahme kann jedes Unternehmen, welches "sachverständig" ist, durchführen. Also TÜV, DEKRA, KÜS etc.
Eine Einzelabnahme ist noch einen Zacken schärfer. Die erfolgt immer dann, wenn Du z.B. ein nicht in Europa homologisiertes Auto kaufst (in USA bspw) oder Dir selbst ein Fantasie-Auto zusammenbaust.
Einzelabnahmen bzw. Vollgutachten durften bis 2019 in Westdeutschland nur TÜV und in Ostdeutschland nur DEKRA durchführen. Das Monopol wurde gekippt, derzeit darf also jede Prüforganisation eine Einzelabnahme machen. Das Ganze ist geregelt im 21 StVZO.
Mag sein, dann verlink ich einfach mal zum GTÜ!
Änderungsabnahme nach StVZO §19 (3), oder
Einzelabnahme nach §19 (2) mit Einzelbetriebserlaubnis nach §21
https://www.gtue.de/de/privatk…elabnahme-nach-19-2-stvzo

