Trennen wir doch bitte mal:
- Gewährleistung (gesetzlich geregelt!)
- Fahrzeug-Garantie (Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung des Herstellers)
- Neuwagen-Mobilitätsgarantie (immer noch eine freiwillige Leistung des Herstellers)
Die Gewährleistung, wie schon angemerkt, ist vom Gesetzgeber geregelt,
während ALLLE "Garantien" eine freiwillige Leistung des Herstellers sind und IMMER an SEINEN Bedingungen geknüpft.
Ist das Fahrzeug gem. dem Wartungsheft und den Bedingungen gewartet worden spielt es "rein Rechtlich" keine Rolle
ob das in einer freien Werkstatt gemacht wurde!
Bei der Mobilitäts-Garantie sieht es dann etwas anders aus, da "kann" FCA/JEEP die Leistung verweigern wenn die Wartung NICHT
in einer JEEP-Vertragswerkstatt gemacht wurden.
Merke, Garantie ist ein KANN (geknüpft an Bedingungen) kein MUSS (wie bei der Gewährleistung).

