Beiträge von The Grinch
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Mir egal, Hauptsache ich fahre meinen Trailhawk!
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Jetzt dann noch die Frage ob man Links- oder Rechts-Träger ist (eher eine Frage die für Männer zutrifft)!?
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Sieht aus wie ein GC mit Rucksack - GC Weihnachtsmann Edition
Nicht meine Geschmacksrichtung.
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Guten Morgen
Feier war, wie schon im letzten Jahr, sehr schön!
Absolut leckeres essen, mit den Kollegen tolle Gespräche (mal nicht über die Arbeit), Live-Musik ...
Chef hat richtig toll AufgefahrenDas Fahren mit dem JEEP bei Schnee ist G.E.I.L.!
Insgesamt ein gelungener Abend.
Jetzt noch eine Woche arbeiten, dann war es dass für dieses Jahr.
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So etwas hab ich nicht bekommen!
Bisher auch noch keine Reaktion seitens des Autohaus, bez. meiner Mail.
Muss ich wohl mal vorbei fahren und pers. Fragen. -
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Was ich bei der "JEEP Garantie ohne Kilometerbegrenzung" als ziemlich Fragwürdig empfinde ist:
Einerseits schreibt JEEP "Ohne Kilometerbegrenzung",
andererseits steht in dem von "Germaneon" verlinktem PDF, auf Seite 15 Abschnitt 3.3 Materialkostenstaffel,
wie viel man als Differenzbetrag als Selbstbehalt zahlen muss!Was denn nun, ohne Beschränkung, oder nur die ersten zwei Jahre!
Ich kann so eine Werbeverarsche nicht leiden. -
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Ich hab heute meine Verkaufsbude angeschrieben und die Garantie Bedingungen vin der Allianz angefordert!
Normaler Weise hätte die bei der Auslieferung, ohne danach zu fragen, mit übergeben werden MÜSSEN.Bekomme ich die nicht, werde ich beim Gewerbeaufsichtsamt vorstellig, denn JEEP bewirb das ja erst mal mit 4 Jahre JEEP Garantie,
und erst kleiner gedruckt mit "2 + 2 Jahre".Selbst wenn man bei JEEP, und jedem anderen Autohaus, einen Kaufvertrag unterzeichnet hängt diesem die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Und die Garantie Bedingungen findet man in den Prospekten oder Online.Ich hab jedenfalls nicht vor mich mit irgend einem fadenscheinigen Geschwafel abzufinden.
Interessant ist übrigens das man durchaus berechtigt wäre JEEP abzumahnen!
http://www.anwaltblog24.de/abm…-garantiebedingungen.htmlHieraus mal ein Interessantes Zitat:
Sie müssen genau anzugeben, was Voraussetzung der Garantieleistung ist. Muss etwa die Beanstandung auf einem bestimmten, durch Tatsachen zu beschreibenden Mangel beruhen? Hat der Verbraucher das Datum des Kaufs und den Name des Verkäufers anzugeben? Muss möglicherweise ein "Garantieformular" ausgefüllt und eingesendet werden? Der Zeitraum der Garantie ("Garantiefrist") ist anzugeben. Hierzu gehört die Länge (etwa 3 Jahre) wie auch der Fristbeginn (etwa Übergabe der Sache, Inbetriebnahme). Angegeben werden muss, ob die Garantie räumlich beschränkt ist (etwa auf die Wohnung des Verbrauchers).
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Da wurde wohl bei der Grundierung des Alus geschlampt, denn Alu blüht nur dann so auf wenn die Grundierung
fehlerhaft ist oder ganz weg gelassen wurde! -
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