Ich hab heute meine Verkaufsbude angeschrieben und die Garantie Bedingungen vin der Allianz angefordert!
Normaler Weise hätte die bei der Auslieferung, ohne danach zu fragen, mit übergeben werden MÜSSEN.
Bekomme ich die nicht, werde ich beim Gewerbeaufsichtsamt vorstellig, denn JEEP bewirb das ja erst mal mit 4 Jahre JEEP Garantie,
und erst kleiner gedruckt mit "2 + 2 Jahre".
Selbst wenn man bei JEEP, und jedem anderen Autohaus, einen Kaufvertrag unterzeichnet hängt diesem die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Und die Garantie Bedingungen findet man in den Prospekten oder Online.
Ich hab jedenfalls nicht vor mich mit irgend einem fadenscheinigen Geschwafel abzufinden.
Interessant ist übrigens das man durchaus berechtigt wäre JEEP abzumahnen!
http://www.anwaltblog24.de/abm…-garantiebedingungen.html
Hieraus mal ein Interessantes Zitat:
Sie müssen genau anzugeben, was Voraussetzung der Garantieleistung ist. Muss etwa die Beanstandung auf einem bestimmten, durch Tatsachen zu beschreibenden Mangel beruhen? Hat der Verbraucher das Datum des Kaufs und den Name des Verkäufers anzugeben? Muss möglicherweise ein "Garantieformular" ausgefüllt und eingesendet werden? Der Zeitraum der Garantie ("Garantiefrist") ist anzugeben. Hierzu gehört die Länge (etwa 3 Jahre) wie auch der Fristbeginn (etwa Übergabe der Sache, Inbetriebnahme). Angegeben werden muss, ob die Garantie räumlich beschränkt ist (etwa auf die Wohnung des Verbrauchers).