Genau die Angst fährt mit !!!
Und ich hab mir geschworen, falls ich genau dies erlebe, geht der Strafzettel an FCA !!!

Na, jetzt bin ich neugierig wie s weitergeht und genieße so lange den neuen 1,3 Benziner.
Gruß Olli
Genau die Angst fährt mit !!!
Und ich hab mir geschworen, falls ich genau dies erlebe, geht der Strafzettel an FCA !!!

Na, jetzt bin ich neugierig wie s weitergeht und genieße so lange den neuen 1,3 Benziner.
Gruß Olli
Mal ein kleines Update .......
Nachdem ich Mitte Dezember von der Jeep-Service-Hotline angerufen wurde und die mir mitteilte, dass mein Autohaus sich dazu entschloß an meinem Fehler nicht mehr weiterzumachen, rief ich meine Rechtschutz an.
Das Autohaus hat durch den Wegfall, des erfahrenen Werkstattmeisters keine Unterlagen mehr zu den Kundenfahrzeugen und auf dem "herkömmlichen Weg" des Fehlerspeichers oder [definition=5,0]OBD[/definition] kann man nichts herauslesen, so die Argumentation des Hauses.
♂️
Der Anwalt der Rechtschutz riet mir zu dem Autohaus zufahren wo mein Wagen gekauft wurde, a) bekommen die vielleicht ein schlechtes Gewissen und strengen sich mehr an um den Fehler weg zubekommen und b) wenn sich so ein Autohaus herauswindet, bringt selbst ein Rechtstreit nichts.
Das Lustige an der Sache war das vergangene Telefonat mit der "neuen" Werkstatt, die bestätigte mir an Hand der Erklärungen des Problems, dass es nur Spannungsspitzen sein können. Und lachten sich schlapp, dass die letzte Werkstatt per Auslesen den Fehler finden wollte. Ach ....
♂️
Vor einer Woche ungefähr fuhr ich nach der Spätschicht leicht ko heim und achtete garnicht so auf mein Auto, weil ich einfach nur froh war nach Hause zukommen. Nach 5km denke ich, was treiben die Mädels da vorne im Auto ? Die Beifahrerin dreht sich ständig um, die Fahrerin spielt immer wieder am Rückspiegel rum und mal geben sie Gas, dann werden se wieder langsamer .... Komisch ..... Ich kuck genauer ..... Ja klaaaaarr, meine Scheinwerfer ham so geflackert, dass die meinten ich will was von denen.
Beim leicht peinlichen Überholen kassierte ich sodann einen doppelten Einfingergruß.
Ich sag ja ...... Es ist verdammt nervig !!!!
Jetzt bin ich mal neugierig wie das neue Autohaus weitermacht, ob sie erst suchen oder direkt so ein Spannungsding einbauen.
Ihr werdet s lesen. 
Gruß Olli
Kannst ja so lange Schlitten fahren.

Gott sei Dank ist der Fehler gefunden.
Bei mir geht's ab Samstag weiter, beim nächsten Händler.
♂️
Gruß Olli
Oh F..k !!!!!
Ich drücke Dir die Daumen, dass es schnell behoben ist und nie mehr auftaucht !!!
Gruß Olli
Hi zusammen,
alle erhältlichen Slider sind für original Schraubpunkte gefertigt.
Aber es ist relativ logisch, dass man so massive Rails nicht an 4-5 mm Löchern befestigen kann.
Als ich bei Pauli unterm Traily lag, studierte ich die Befestigungen genau. Er benutzte sogar weniger Schrauben als in dem Video. Und ist absolut überzeugt, dass das definitiv gut hebt.
Im Endeffekt muss jeder für sich entscheiden wie er den Umbau gestalten wird.
Bei meinem verrammelten Unterboden wäre ich froh schon lange die Rails zu haben.
Und wenn s uns Geld geht, dann fragt Euch doch mal wie die Preise beim Wrangler zustande kommen. Da hast verdammt schnell n paar dicke Tausender weg.
Willst was Gescheites und Haltbares, dann wird s eben teuer !!! Is doch bei allem so !!!
Und die Arbeit muss eben auch bezahlt werden, wir gehen ja auch nicht nur zum Spaß arbeiten.

Gruß Olli
Jaaa, die Mopar-Slider sehen schon nicht verkehrt aus. Doch in D ist alleine die Anschaffung exclusiv. 
Die Rocks-Teile sind einfach zu "lummelig" und härtere Schläge abzuwehren, hab s schon oft genug gehört.
Bei mir werden s mal die Daystar-Teile, aber selbst die kosten mit Montage + TÜV ca 1200 - 1500€.
Naja, dann spar'n ma noch n Bissl.

Gruß Olli
Willkommen im Forum !!!
Ach Gooooooott, einmal ned im Forum.
Alles Gute, nachträglich, Jürgen !!!!
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was ich auch überhaupt nicht verstehe: dass der Anwalt vom Autohaus, denen nicht dazu rät, auf meine Forderung einzugehen...
die Fakten sind doch klar: Steht im Kaufvertrag und auch in der Email-Korrespondenz alles so drin. sollte ihm ja vorliegen..
Klar, arbeitet er für das Autohaus und muss tun was die sagen, aber wenn die Fakten eindeutig sind und es nun evtl. zu einem Prozess kommen sollte, wirds teuer....
Wer weiß ob der Anwalt überhaupt etwas von der Sache weiß !?
Den Fall hatte ich vor vielen Jahren, dass ein Autohaus einer französischen Marke, mir Probleme machte und die den Extrem-reparaturanfälligen Neuwagen anwaltlich zurücknehmen mussten. Bei Übergabe flippte der Geschäftsführer aus, was das soll ect und dann kam heraus, dass nicht sein Anwalt sondern er mit meinem Anwalt schrieb. Endergebnis ..... Sein Anwalt stauchte ihn telefonisch zusammen, mein Wagen blieb dort und das Übergabeprotokoll ging zu meinem Anwalt, die Auszahlung kam ca 1 Woche später, mit einem endschuldigendem Schreiben vom Autohaus Anwalt.
Ich sag es mal so: Ich verdiene mein Geld damit
Wer hätte das gedacht ?

Alles anzeigenAnsonsten kann ich dazu sagen: Ein Auto mit einer Tageszulassung gilt prinzipiell als Neuwagen. Der BGH hat den Begriff des Neuwagens daran festgemacht, dass das Auto noch nicht bestimmungsgemäß im Einsatz war. Also gelten TZ juristisch als Neuwagen (auch, wenn Händler das oftmals als Gebrauchtwagen deklarieren)
Aber: Ein Auto gilt nicht mehr als Neuwagen, wenn zwischen dem Datum der Produktion und dem des Verkaufes mehr als zwölf Monate liegen. Der Kilometerstand muss dabei nicht zwingend nahe Null liegen.
In deinem Fall ist es also so, dass der Händler zu Recht den Wagen als Gebrauchtwagen deklarieren durfte. Ist zwar ärgerlich, aber du hast einen Gebrauchtwagen gekauft.
Das mit dem fehlenden Navisystem ist ein Sachmangel. Da hast du Nachbesserungsanspruch (§§ 437 Nr. 1, 439 I BGB). Unterstellt, dass der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt hat (was er durfte, da Gebrauchtwagen), bist du also "noch im Rennen". Die Beweislastfrage ist kein Thema, da ja feststeht, dass zum Ztp der Übergabe das Navisystem fehlte.
Sollte der Händler den Nachbesserungsanspruch verneinen bzw sich verweigern, darfst du den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB) oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 I, 326 V BGB).
Ohaaaaa, da kennt sich jemand, aber ganz genau aus.

Und verrate uns wie lange die Werkstatt zur Montage brauchte und was es gekostet hat. 
Willkommen im Forum !!!
Also auf m Cherokee sollte der Speedindex des BF kein Thema sein, da dieser abgeriegelt ist. 
Und selbst beim Renni kriegst ihn drauf, muss nur eingetragen sein.
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