Das kannst du aber jetzt auch so machen ... musst halt den Start Knopf drücken, aber du schriebst ja dass du dich beim Kupplung drücken verrenken musst ...
Der Paragraph 30 ist nicht meine Erfindung sondern geltende Rechtsprechung... da kommst du mit gesundem Menschenverstand nicht weit, vor allem nicht wenn du einen grün angehauchten Richter erwischt ...
Moin Maneater. Ersteres geht leider nicht. Man muss immer die Kupplung treten, egal ob ein Gang drin ist oder nicht. Das ist ja das nervige...man muss sich theoretisch immer reinsetzen. Oder von aussen verrenken.
Ich gebe Dir Recht das das mit Automatik und dem Ami-Schlüssel logischer ist und besser funktioniert...es kann aber auch beim Schalter funktionieren. Man muss halt nur bewusst immer den Gang draussen lassen.
Das mit dem Paragraph 20 ist keine Rechtsprechung sondern ein Tatbestand aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Die Rechtsprechung legt das nur aus. Und das kann jedes Amtsgericht selbst machen. Wenn man an einen grünen Richter gerät, hat man sicher wirklich Pech. Aber wer geht wegen 10 Euro vor Gericht. Ich sicher nicht, ich zahl das und Ruhe...
Gott sei Dank lebe ich auf dem Dorf, wir lassen uns gegenseitig leben.... ich wird wohl auch nie in Gefahr kommen, zahlen zu müssen.
Was anderes. Für die Leute die keine Uconnect App haben und auch keine JeepSkill App, weil der Renni zu "alt" ist. Damit geht das....
https://www.pace.car/de?utm_source=faceb…m_term=C108M164