Beiträge von Krischan

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Feiertag?

    Hm. Hilft das vielleicht?

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    Mach mal. Was ist eigentlich wenn Dein Zeuge Polizist ist, aber als Privatperson unterwegs ist? :P


    Zeuge und Anzeigeerstatter kann JEDER sein. IMMER. Nur ausfüllen muss das Ticket quasi jemand vom Amt.... ^^

    Beim Rennie und beim Indianer ist da ein Aufkleber an der B-Säule der Fahrertür. Schau mal nach, wird beim Compass auch so sein.


    Ansonsten ist die mögliche Farbauswahl ja begrenzt und wird im Konfigurator auf Jeep.de angezeigt.

    Hallo Kollegen,


    ich habe vor 3 Wochen ein Knöllchen wegen angeblichem Falschparken am Auto gehabt. Allerdings war dort wo ich stand (im Wald) keine Parkverbotszone. Aber Egal.

    Ich kann nicht anders, ich muss nochmal meinen Senf dazugeben. Das vom TE ist nämlich genau das Verhalten, weshalb alles in D bis ins Kleinste geregelt ist. Mal abgesehen davon, dass Du per Widerspruch und Fristsetzung offenbar ein wackerer Kämpfer gegen den bösen Rechtsstaat bist und somit das verhinderst, "was vor 80 Jahren passiert ist".


    Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Im Wald war keine Parkverbotszone eingerichtet! Ja Hallo!!!!!!!!!!??????????? Wald? Parkverbotszone?


    Und jetzt mal ganz genau. Im Wald gilt quasi nicht die StVO, sondern das jeweilige Landeswaldgesetz. In Deinem Fall, lieber Andy, ist das das HWaldG. In diesem steht im §15 klar drin:


    "(5) Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers.
    Einer Zustimmung bedürfen insbesondere:
    1. das Befahren von Waldwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen, für die ein Versicherungs- oderein amtliches Kennzeichen erforderlich ist,"


    Für die interessierten Laien, wovon es ja hier einige gibt: Das bedeutet, jetzt haltet Euch fest, es ist GRUNDSÄTZLICH verboten, mit einem Auto in den Wald zu fahren. Es muss Dir nicht verboten werden, weil es verboten ist! So ganz ohne Parkverbotszone! (So ein perfider Staat aber auch!) Es kann Dir erlaubt werden durch ein Schild. Muss aber nicht!


    Ich an deiner Stelle würde mich übrigens über "nur" 20 oder 30 Euro freuen. Laut HWaldG sind für das Befahren von Waldwegen (wer da parkt, ist ja nicht hingebeamt worden) bis zu 1000 Euro fällig.
    Und ich bin gespannt, ob Dein Widerspruch so richtig nach hinten losgeht. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

    @Chris1200: In Deiner Verlinkung steht nichts anderes, als das, was ich die ganze Zeit schreibe :rolleyes:


    Wieso bringst Du jetzt eigentlich Strafanzeigen ins Spiel? ?(


    (Verkehrs)Ordnunsgwidrigkeitenanzeigen sind grundsätzlich, bis auf Feinheiten, ähnlich zu handhaben wie Strafanzeigen. Deswegen gibt es da den Überleitungsparagraphen 46 im OWiG.


    Nochmals zum OLG Urteil. Darin wird festgeschrieben, dass die Kommunen NICHT private Dienstleister beauftragen können, um für Sie Bußgelder im ruhenden oder meinetwegen auch fließendem Verkehr eintreiben dürfen. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat auch nix mit Zeugen zu tun oder nur noch die Polizei darf oder blabla.


    Und damit klinke ich mich hier aus...die Diskussion ist müßig.

    Du liegst leider falsch. Jeder kann als Zeuge fungieren. Jeder der Dich "anzeigt", ist automatisch Zeuge und der Vorgang ist damit eröffnet. Wie hoch der Beweiswert ist, dazu habe ich hier keine Aussage gemacht. Auch nicht dazu, was dann hinten tatsächlich bei rumkommt. Der typische Zeuge war er: https://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges


    Du kannst gern bei meiner zuständigen Behörde anrufen und mich anzeigen. Das funktioniert. Dann werden Deine Daten erhoben und Du bist Zeuge. Ich bekomme Post mit einer Anhörung, und muss mich zu dem Vorwurf, der aufgrund Deiner Zeugenschaft ja vorhanden ist, äußern. Im Zweifel geht das dann bis vor Gericht. Da kommt ein Urteil (was nicht zwingend auch RECHT gesprochen ist.).


    Tu mir übrigens den Gefallen und lass sowas wie "totaler Unsinn" etc. weg in Deinen Posts. Offenbar bist Du auf dem Gebiet eher ein interessierter Laie, genauso wie der TE.

    dann warte mal ab, das OLG Urteil ist bahnbrechend..... und betrifft alle nicht von der Polizei veranlassten Parkknöllchen

    Nein. Das betrifft alle Knöllchen, die von nicht-hoheitlich tätigen Personen im Auftrag von Behörden erstellt wurden. Einige Städte waren so dumm und haben versucht das zu privatisieren.
    Deswegen kann Dich trotzdem jeder "anscheissen" und ist dann Zeuge. Und auch dann läuft es über die Stadt. Weil die für öffentlich rechtlichen Verkehrsraum sachlich und örtlich zuständig ist.

    Zeuge kann jeder sein. Wenn Du zur Polizei gehst und sagst: Der mit dem Kennzeichen ABC hat mich auf der Straße XY die Vorfahrt genommen, dann bekommt der fahrer des ABC Auto genau so ein Schreiben. Zeuge ist dann der, der zu Polizei gegangen ist. Der hat, logischerweise, keinen Polizeidienstgrad. Bezeugt aber, dass das Auto mit dem Kennzeichen ABC aus seiner Sicht etwas falsch gemacht hat. Damit ist automatisch ein Verfahren eröffnet wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Beide, sowohl der Zeuge als auch der FahrerABC werden dann zum Sachverhalt angehört. Das nur Polizisten Zeugen sein können ist genauso Schwachsinn wie: wenn der Polizist seine Mütze nicht aufhat, darf man seine Weisungen ignorieren. (Habe ich hier im Inet tatsächlich schon so gelesen!)


    Das von Dir angeführte Urteil besagt lediglich, dass die Stadt nicht private Firmen beauftragen kann, Parksünder für Sie zu jagen. Denn dafür hat die Stadt ein Ordnungsamt. Deren Mitarbeiter haben übrigens auch keine Polizeidienstgrade....


    Anders sieht es aus, wenn Du auf dem Supermarktparkplatz zu lange parkst. Da kann Dir der Parkplatzbesitzer auch über private Dienstleister Knöllchen verpassen. Die kommen allerdings ohne Umweg über die Stadt. Vielleicht hat in Deinem Fall der Waldbesitzer die Stadt über das "Falschparken" informiert?


    Also sry Andy, aber dein Schreiben wird der Frau bei der Stadt etwas zwischen einem müdem Lächeln und einem herzlichen Lachen entlocken. Mehr nicht.
    Einer Behörde als Privatperson Fristen setzen zu wollen finde ich übrigens auch....ähm....lustig.

    Wahnsinn....
    Das bestärkt mich in meiner Ansicht , dass das System zur Erfüllung der Euro 6d temp Norm mit heißer Nadel gestrickt wurde und der Kunde als Beta-Tester missbraucht wird....hier werden einfach zuviele Probleme mit den Diesel Fahrzeugen gemeldet....

    Ich gehe konform damit, das 6d Temp mit heisser Nadel gestrickt ist. Aber welche weiteren Probleme meinst du? Soviel ist doch da nicht....die sind zuverlässig.

    Am Besten vorher mit einem Fön erhitzen! Dann löst sich der Kleber besser. Zahnseide geht schnell kaputt, also hab genügend vorrätig. Ich hab das mit Angelsehne gemacht, musst aber mehr aufpassen, dass es dann keine Spuren im Lack gibt.

    @lege40 Das kommt ganz darauf an ob Dein Rennie eine Alarmanlage hat. Das stand schon immer in der Betriebsanleitung und das rote Lämpchen blinkt, selbst wenn man keine Alarmanlage hat. Im Prinzip heisst das rote Lämpchen nur: "Wegfahrsperre aktiv". Ob die was hilft, darüber kann man streiten. Selbst hochpreisige Luxuswagen haben eine Wegfahrsperre und werden trotzdem geklaut.


    Ansonsten bedeuten die Symbole auf der FB ja nur: Auto ist auf oder Auto ist zu.

    Es gibt den Wildpeak in zwei [definition=7,0]A/T[/definition] Versionen. Einmal mit nur M+S als Sommerreifen und die andere Version auch mit Schneeflocke als Ganzjahresreifen.


    Hab ich nachgeschaut. Aber beide Versionen sind wie die meisten [definition=7,0]A/T[/definition] Ganzjahresreifen ungeeignet für die bei mir verbaute Größe 225/55 R18. FürTrailhawk dürfte die passende Größe dabei sein....