Beiträge von CoMaMi

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Feiertag?

    das könnte evtl wirklich so sein.
    Als ich nämlich das 1.Mal mit FCA telefoniert habe, war die Dame am Telefon etwas irritiert, sie meinte dass ich da gar nicht als Halter drin stehe


    Aber vor 2 Wochen waren wir bei einem Vertragshändler bezüglich der V55 Kampagne und des Updates "Brummen/Vibrieren", die haben nix in der Art erwähnt

    Guten Morgen,


    bis heute kann ich mein Fahrzeug nicht hinzufügen.
    Immer wieder erscheint, dass die [definition=3,0]FIN[/definition] nicht erkannt wird
    FCA weiß nicht woran das liegt
    Habt ihr eine Idee?

    ich danke euch, für eure vielen Antworten, Ratschläge etc. aber im Endeffekt bleibt nur abzuwarten, ob das Autohaus der Rückabwicklung nun zustimmt, wovon ich ehrlich gesagt im Moment nicht von ausgehe. Andernfalls bleibt dann ja nur eine Entscheidung des Richters und wie er das ganze sieht.


    Klar kann man im Vorfeld vieles in Erfahrung bringen, was ich aus meiner Sicht auch getan habe. Denn der Compass als Benziner & Automatik ( was ja bei uns Hauptkriterien des Kaufes waren, egal welche Marke/Modell) gibt es dann ja nur in der Variante "Limited" mit Allrad & 170PS und das war ja auch in der Bestellung angegeben. Vor der Bestellung/Reservierung konnten wir ihn uns nicht anschauen, da er noch nicht vor Ort war.
    Erst beim persönlichen Gesprächstermin bei dem wir dann den Kauf fix gemacht haben. Und auch erst da, erhielten wir die Unterlagen mit der Beschreibung etc. und da stand ja auch das streitgegenständige Navigationssystem mit drin. Bin dann gar nicht auf die Idee gekommen, dies zu überprüfen/kontrollieren. Dann hätte ich ja rein theoretisch auch alles andere wie z.B. Sitzheizung, elektr. Fensterheber, Lenkradheizung etc. überprüfen müssen. Klar kann man das alles tun, aber ich habe ja nicht damit gerechnet, dass die Angaben nicht korrekt sind. Muss auch noch dazu sagen, dass ich an diesem Termin aber auch meinen Schwerpunkt auf das Äußere des Autos gelegt habe, da es leider zuvor bei der Aufbereitung beschädigt wurde, aber dies wurde repariert/erneuert. Deshalb haben mein Mann und ich eher explizit darauf geachtet, als die komplette Ausstattungsliste zu überprüfen.
    Dass er von 2018 ist, war zuvor nie ein Thema, da das ja der Verkäufer selbst auch nicht wusste, erst im Nachhinein wurde dies bekannt. Habe das ja auch nicht überprüft, da ja kein Grund vorlag daran zu zweifeln, da die Ausstattungsliste korrekt gewesen ist, bzw. zu diesem Zeitpunkt ja alles stimmte.


    Wie gesagt, bleibt abzuwarten wie es weiter geht....

    der besagte Satz mit dem Handy stand nirgendwo.
    Ich erhielt beim Termin mit dem Verkäufer, als wir alles fix gemacht haben, eine Mappe in der die verbindliche Bestellung war und zwei Seiten mit der Beschreibung und der Ausstattung. In dieser Liste steht unter dem Punkt Multimedia und Kommunikation: Freisprecheinrichtung, Radio, AUX-in, Bordcomputer,MP3-Schnittstelle,Bluetooth und Navigationssystem


    erst im Nachhinein, als ich den Wagen bereits hatte und festgestellt habe, dass kein Navigationssystem drin ist, hieß es, dass das nur in Verbindung mit einem Smartphone möglich sei. als ich fragte, wo das stehen würde, hieß es, dass dies bei der Ausstattungs-Auflistung eigentlich stehen müsste. Wie sich dann herausgestellt hat, wurde mir nicht die gesamte Ausstattungsliste mitgegeben, eben die besagte Seite wo das mit dem Smartphone steht, hatte ich nicht .
    Die bekam ich dann durch einen anderen Mitarbeiter/Verkäufer des Autohauses ausgehändigt, nachdem ich bezüglich des Navi reklamiert hatte
    seitdem streiten wir uns nun, wer Recht hat oder Unrecht.

    klar, das sind alles Punkte, die durch einen Gutachter geprüft werden müssen. Dass das lange dauert, haben wir selbst auch schonmal bei einem anderen Auto erlebt.
    In meinem Fall, geht es ja um das "fehlende" Navigationssystem.
    Ich sage, es ist damit das integrierte System gemeint, die sagen: nur in Verbindung mit einem Smartphone.
    Wahrscheinlich kommt es jetzt darauf an, wie das ein Richter sieht.....

    Da bin ich echt mal gespannt, welches Ass der Händler noch aus dem Ärmel zieht. Der muss sich ja seiner Sache ziemlich sicher sein, sonst würde er sich mit ein paar Scheinen aus dem Fall rauskaufen und die Sache wäre erledigt.


    Da bin ich echt mal gespannt, welches Ass der Händler noch aus dem Ärmel zieht. Der muss sich ja seiner Sache ziemlich sicher sein, sonst würde er sich mit ein paar Scheinen aus dem Fall rauskaufen und die Sache wäre erledigt.

    verweisen immer wieder auf den Satz: "das Fahrzeug hat zwar ein Navi, aber nur in Kombination mit einem Smartphone."
    Von daher ist das für die erledigt....
    welches Ass das sein soll, bin ich mal gespannt :?: ?(

    sag deinem Anwalt dass das car play bzw. android auto nur den Bildschirm deines Handys im radiodisplay anzeigt, also dass da nichts installiert wird. Auch liegt kein Kartenmaterial im Auto vor.....Also ist das kein Navigationssytem


    Was macht derjenige der kein Handy hat/Will?

    das habe ich meinem Anwalt auch so gesagt. Glaube er war auch etwas verwirrt und hat das zuerst nicht richtig verstanden. Aber ich hoffe, jetzt hat er es.


    jetzt warte ich mal ab, wie das Autohaus auf das erneute Schreiben reagiert und dann sehen wir weiter...

    bezüglich Anwaltskosten---habe Rechtsschutzversicherung


    bezüglich EU-Ausführung & Ausstattung: vorab beim Telefonat mit dem Verkäufer, wurde mir die schwedische Ausführung mitgeteilt. Daraufhin habe ich den Compass in der deutschen & schwedischen Ausführung verglichen. Ebenso vorab per Email habe ich mich noch über die Garantieleistungen erkundigt und auch nachgefragt ob das System alles auf deutsch verfügbar sei, auch bezüglich des Navigationssystems habe ich nachgefragt, ob dies auf deutsch verfügbar/eingestellt ist bzw. wird, oder ob ich z.B. ein anderes Kartenmaterial benötige. Hier bekam ich die Antwort: das wird alles in deutsch eingestellt, das komplette System wie auch das Navi (liegt schriftlich per Email Korrespondenz vor)
    wie gesagt, war das alles, bevor ich die verbindliche Bestellung unterschrieben habe.
    Somit sehe ich da jetzt ehrlich gesagt keinen Fehler bei mir, zumal mir ja die Ausstattungsauflistung dann ausgehändigt wurde und da steht ja das Navigationssystem drauf.
    Erst später, nachdem ich reklamiert hatte, sagte man mir, dass die Unterlagen der Ausstattung nicht vollständig sei, da fehlt eine Seite. Aber das konnte ich ja nicht wissen....

    laut Jeep Schweden, JA. Zumindest nach Stand von MY19----wovon wir ja ausgegangen sind
    da gibt es wohl auch die Variante Sport und Longitude nicht, bzw. nicht mehr.


    Beim MY18 genauso wie bei der deutschen Ausführung mit Aufpreis im Paket damals möglich


    Als ich bemerkte dass kein Navi da ist, kontaktierte ich den Verkäufer und er selbst war etwas überrascht und meinte, da müsste evtl. noch was eingestellt werden. Erst dann meinte er dass er selbst nochmal nachgeschaut hat und dass es einen Modellwechsel gab, bei dem war das Navi noch nicht Serie....so hat sich ja dann herausgestellt dass er von Mai 2018 ist

    das ist sehr nett von Dir. Danke.


    habe vorhin von meinem Anwalt einen Anruf erhalten. Er meinte, dass er sich das Ganze nochmal angeschaut hat und dass es eigentlich ja gar keinen richtigen Kaufvertrag gäbe... ?(
    das sei ja nur ergänzend zur verbindlichen Bestellung formuliert und auf der Bestellung wird noch nichtmal das Fahrzeug richtig benannt. Da steht nur: Jeep 1.4 Multiair 170 Autom. 4x4 Compass...da würde ja gar nix von der Variante "Limited" stehen. dann noch die Farbe, der KM-Stand, die Bestandsnr. Hubraum kW/PS & EZ.
    Stimmt, hat er Recht, "Limited" steht wirklich nicht da, aber habe ihm dann gesagt, dass es den Compass als Automatik & als Benziner mit Allrad nur in der Limited-Variante gäbe. Ok, hat er dann verstanden (glaube ich zumindest)
    aber dann meinte er doch plötzlich ich sollte dem Autohaus doch mein Smartphone zur Verfügung stellen, damit die das Navi nachrüsten könnten.....HÄ???? glaub ich hüpf im Dreieck....der hat nicht kapiert, dass es um das Navi geht, das da serienmäßig drin sein sollte, also das integrierte Navigationssystem. Dann meinte er, dass da ja aber in den Unterlagen nix von integriertem Navigationssystem stehen würde, sondern nur das Wort Navigationssystem alleine. Und das könnte nun doch zum "Problem" werden.
    Ja, wie??
    frage mich jetzt gerade ernsthaft, für was ich eigentlich fast 2 Std. bei dem im Büro saß und mit ihm alles haargenau durchgegangen bin.
    Zumal er ja bereits einen Brief an das Autohaus geschrieben hat... Sorry, wenn ich euch damit nerve, aber solangsam hüpf ich echt im Dreieck

    Chrysli: ja die Punkte sind mir bewusst, dennoch vielen Dank für deine Info`s.
    Zubehör wurde gekauft, z.B. Winterreifen, all das kann ich ja aber bei einem "Neuen" verwenden. Will dann natürlich auch wieder einen Compass. Von daher hätte ich diesbezüglich keinen "Verlust"


    Klar...die Zeit/Nerven, die man für das alles braucht etc.
    aber was soll ich sonst machen? das alles so hinnehmen?? sehe ich irgendwie nicht wirklich ein....

    Hallo miteinander,


    wie der ein oder andere ja vielleicht bei meiner "Vorstellung" schon gelesen hat, habe ich seit kurzem einen Compass.
    Da sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es ein MY18 ist und das Navigationssystem fehlt (laut Vertrag ist es aufgelistet) streite ich mich ja gerade mit dem Autohaus bezüglich Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder evtl. Rückabwicklung.


    Bisher hat das Autohaus nicht eingelenkt, streitet alles ab.


    Habe mich auch bei Jeep erkundigt, eine Nachrüstung sei nicht möglich.
    Somit bliebe nur eine Kaufpreisminderung, bevor eine Rückabwicklung gefordert wird.


    Mein Anwalt meinte, dass er dazu natürlich wissen müsse, wie der Preisunterschied hierzu wäre, also was wir als Preisminderung machen könnten.
    Da ja beim Limited "normalerweise" das Navi zur Serienausstattung gehört, habe ich jetzt mal beim Longitude geschaut, da ist das Navi aber nur als Paket möglich; hier aktueller Preis 1700,-


    Ist aber alles auf der deutschen Jeep-Seite. Meiner ist ja eine schwedische Ausführung und laut Jeep Schweden gibt es da nur den Limited & Trailhawk.


    Daher die Frage, ob hier jemand zufällig noch eine Preisliste etc. vom MY18 hat, an der ich mich etwas orientieren könnte.
    Habe im Netz schon gesucht, finde nur leider nichts.
    MY18er bei mobile.de habe ich auch schon geschaut, jedoch sind diese bereits mit um die 10.000km angegeben. Meiner war eine Tageszulasung mit 2KM


    Finde das ehrlich gesagt etwas schwierig da einen Preis zu nennen, den ich "einfordern" könnte.
    Mein Anwalt sagt, dass das meine Entscheidung sei.....
    Puhhhh...schwierig. Ehrlich gesagt kommen mir 2000,- eher etwas wenig vor, jedoch wenn ich sage: 4.000,- oder 5.000,- muss ich das ja rechtfertigen
    Wobei ich auch bei mobile.de einen gesehen habe, auch EU-Ausführung als Neuwagen MY19 für knapp 24.000,-


    Jedoch glaube ich fast nicht, dass die darauf eingehen werden. Dann würde nur noch die Rückabwicklung möglich sein und diese muss dann eingeklagt werden


    LG CoMaMi

    Wer weiß ob der Anwalt überhaupt etwas von der Sache weiß !?


    Den Fall hatte ich vor vielen Jahren, dass ein Autohaus einer französischen Marke, mir Probleme machte und die den Extrem-reparaturanfälligen Neuwagen anwaltlich zurücknehmen mussten. Bei Übergabe flippte der Geschäftsführer aus, was das soll ect und dann kam heraus, dass nicht sein Anwalt sondern er mit meinem Anwalt schrieb. Endergebnis ..... Sein Anwalt stauchte ihn telefonisch zusammen, mein Wagen blieb dort und das Übergabeprotokoll ging zu meinem Anwalt, die Auszahlung kam ca 1 Woche später, mit einem endschuldigendem Schreiben vom Autohaus Anwalt.

    Oh, das ist ja der Hammer. Aber der Briefkopf etc. ist ja von der Anwaltskanzlei. Wenn also mein Anwalt, an den Anwalt vom Autohaus einen Brief hinschickt, bekommt das ja die Kanzlei und nicht das Autohaus. Denke mal, dass das schon deren Anwalt war....