Alles anzeigenGuten Abend an alle,
bezüglich der Rückabwicklung kam nun das Schreiben der Gegenseite:
ich füge mal ein, was deren Meinung zum Navigationssystem bei Jeep ist:
Zunächst ist auszuführen, dass es in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Jeep, wie auch bei vielen anderen Automodellen, die Wahlmöglichkeit zwischen einen sogenannten ,,großen" und einem ,,kleinen" Navigationsgerät gibt.
Das ,,große" Navigationsgerät ist nach Mitteilung der Beklagten vereinfacht gesagt ein im Kfz verbautes Navigationsgerät, das autark funktioniert, ist allenfalls in Luxusmodellen als Serienausstattung verbaut und kostet normalerweise, wenn es nicht zur Serienausstattung gehört, einen Aufpreis von mehreren tausend Euro.
Das ,,kleine" Navigationsgerät dagegen überträgt praktisch die Navigation des Handys {z.B.. google maps} auf den Touchscreen des Fahrzeugs, über den auch Radio etc. laufen. D.h. der Fahrer muss nicht mit dem unhandlichen Handy navigieren, sondern die Navigation findet über den Touchscreen des Fahrzeugs statt und auch die Stimme wird über den Lautsprecher des Fahrzeugs ausgegeben. Diese Form eines Navigationssystems ist auch in preiswerteren Modellen als Serienausstattung verbaut.
Dieses ,,kleine" Navigationssystem ist im hier streitgegenständlichen Jeep Compass Limited verbaut.
das ist so wortwörtlich vom Schreiben übernommen.....
wenn es ein Handy braucht um zu "funktionieren" dann ist es schon mal begrifflich kein Navigationssytem.... Vollkommen absurd.

