das hoffe ich auch
Argument wäre für mich auch, das bei der Nutzung des Handys als "Navigationsquelle" Verbindungskosten entstehen...bei einem eingebauten nicht....kann niemandem
Na ja, wie gesagt, mir liegt es fern mich an solchen Spekulationen zu beteiligen. Es dürfte aber klar sein, dass eine Rückabwicklung nicht die einzige Möglichkeit ist, die hier in Frage kommt. Eine nachträgliche Preisminderung kann man ebenso anwenden, um solche Streitigkeiten auszugleichen. Wer gerne den Online-Anwalt und Richter in Personalunion mit Kristallkugel geben will, bittesehr. Ich halte mich da raus.
Das Gericht entscheidet nur über das, was in der Klageschrift durch den Kläger gefordert wird..... ( Und wenn da nur Rückabwicklung nach abgelehnter Nachbesserung gefordert wird (ich habe die Klageschrift nicht
), dann wird auch keine Preisminderung vorgeschlagen...der Richter schreibt bereits am Urteil!)
Hat nichts mit Kristallkugelwissen zu tun. Und da eine Urteilsverkündung bereits terminiert wurde, wird es auch keinen Vergleichsvorschlag geben.
Es wird rein nach Faktenlage das vorgetragene und geforderte bewertet, und wenn das Gericht es als bewiesen ansieht, dass ein echtes Navigationsgerät vereinbart war, und das Gericht das Car Play nicht als solches bewertet, wird es Rückabwicklung geben.
Interessant ist übrigens, dass der Richter den Vorschlag mit dem Gutachter nicht aufgreift, dass heißt er hat auch seine Meinung schon gebildet.....das kann jetzt gut und schlecht sein ..
PS: und wenn man der Hintergrund von jemanden nicht kennt, nicht immer vom eigenen Ausbildungsstand ausgehen

