Beiträge von Chris1200

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Feiertag?

    das hoffe ich auch

    Argument wäre für mich auch, das bei der Nutzung des Handys als "Navigationsquelle" Verbindungskosten entstehen...bei einem eingebauten nicht....kann niemandem

    Na ja, wie gesagt, mir liegt es fern mich an solchen Spekulationen zu beteiligen. Es dürfte aber klar sein, dass eine Rückabwicklung nicht die einzige Möglichkeit ist, die hier in Frage kommt. Eine nachträgliche Preisminderung kann man ebenso anwenden, um solche Streitigkeiten auszugleichen. Wer gerne den Online-Anwalt und Richter in Personalunion mit Kristallkugel geben will, bittesehr. Ich halte mich da raus.

    Das Gericht entscheidet nur über das, was in der Klageschrift durch den Kläger gefordert wird..... ( Und wenn da nur Rückabwicklung nach abgelehnter Nachbesserung gefordert wird (ich habe die Klageschrift nicht :1f609: ), dann wird auch keine Preisminderung vorgeschlagen...der Richter schreibt bereits am Urteil!)


    Hat nichts mit Kristallkugelwissen zu tun. Und da eine Urteilsverkündung bereits terminiert wurde, wird es auch keinen Vergleichsvorschlag geben.


    Es wird rein nach Faktenlage das vorgetragene und geforderte bewertet, und wenn das Gericht es als bewiesen ansieht, dass ein echtes Navigationsgerät vereinbart war, und das Gericht das Car Play nicht als solches bewertet, wird es Rückabwicklung geben.


    Interessant ist übrigens, dass der Richter den Vorschlag mit dem Gutachter nicht aufgreift, dass heißt er hat auch seine Meinung schon gebildet.....das kann jetzt gut und schlecht sein ..


    PS: und wenn man der Hintergrund von jemanden nicht kennt, nicht immer vom eigenen Ausbildungsstand ausgehen

    Es geht lediglich um Vertragserfüllung.... da spielt der Umfang keine Rolle.....und wenn der Verkäufer seine Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt hat und dies auch trotz Aufforderung nicht nachgeholt hat, dann wird er Pech haben und den Wagen zurücknehmen müssen....


    Dreh und Angelpunkt ist , ob eine Navigation vertraglich vereinbart war und ob diese geliefert wurde.....that's it ..das würde nämlich einen Sachmangel darstellen, der zur Wandelung berechtigt...

    Unglaublich....


    Aber gut dass eure Beweise nicht von der Gegenseite, sondern vom Richter akzeptiert werden muss :1f609: , und ich denke das sieht gut aus, da es aus offiziellen Herstellerunterlagen stammt.....toi toi toi...

    Bevor jetzt alle Rechtsexperten und Versicherungsprofis auf den Plan kommen:


    Können wir zur OFFROAD TAUGLICHKEIT zurückkehren?


    Sonst wird ja auch schnell : OT, OT, OT gepostet...

    Wie sollen wir denn über das eigentliche Therma diskutieren, wenn er den Wagen geschrottet hat und der Fahrwerksumbau erstmal ausfällt wegen is nicht
    .. :1f609:

    Da täusche dich Mal nicht, da kommen ganz schnell 10 bis 12 000 Euro zusammen....... eigene Erfahrung...


    Könnte Sinn machen fiktiv abzurechnen , vorausgesetzt du hast keine Werkstattbindung.....


    Zudem fraglich wie sich das mit den Zuschüssen verhält....die wirst du zurückzahlen müssen....und den beschädigten Wagen sehr gut verkaufen müssen...was aber durchaus klappen könnte, da es nicht viele Unfallwägen deines Typs geben dürfte....bist sicher einer der ersten :1f609:

    Hab jetzt auch mal mit Stufe 4 geladen und dabei eine Stromstärke von 9,87 Ampere / el. Leistung von 2170 Watt gemessen. Die Zuleitung zu der Steckdose erwärmte sich beim Laden etwas (5K über Umgebungstemperatur), das sollte aber meiner Meinung nach kein Problem sein. 4% auf 100% in 4h37m und 9,73kWh


    (Vergleich Stufe 5 von 3% auf 100%: 3h48m)

    Da mach dir mal keinen Kopf.....Deine Waschmaschine zieht beim Erwärmen des Wassers auch mal ganz leicht 2300 kw......und bei Kochwäsche auch über einen Längeren Zeitraum.

    Schon klar......das ist ein anderes Thema.


    Wenn die es aber so einrichten, dass die 12 v Batterie gleichzeitig immer mit der Hybridbatterie geladen wird (wenn der Wagen am Stromnetz hängt), können sie rechnerisch den Schadstoffausstoß reduzieren, da rechnerisch weniger Treibstoff für die Batterieladung benötigt wird.

    Warum sollte ständig die 12V Batterie mit geladen werden? Dafür gibt es doch gar keinen Grund.


    Ich rede davon dass sie geladen werden sollte wenn der Wagen an der Steckdose hängt.


    Gibt ja hier nun dutzende Berichte von Renegades, die Probleme mit der Batterie haben, was sich zum Beispiel auf die SSA auswirkt....(bei mir auch).
    Und da der Wagen die 12 Volt Batterie ja wirklich nur im Schubbetrieb lädt (anscheinend wegen "Schadstoffrechnung"), wäre das meines Erachtens eine clevere Funktion...

    Naja, die Ladeelektronik welche die Hochvoltbatterie lädt wäre mit Sicherheit in der Lage die 12 Volt mit zu laden. Die Hochstrombatterie sind ja auch in Reihe geschaltete Zellen mit jeweils weniger Volt.

    Eine 12V Batterie hat er auch.



    Interessant wäre wie sich die SSA verhält und ob es da die selben Probleme gibt wie beim Standard....


    Cool wäre ja, wenn die 12 V Batterie auch mit geladen werden würde....


    Dürfte aber eher Wunschdenken sein

    Beim Niva macht selbst die normale Hupe komischeGeräusche

    Nach hoffentlich hält der noch 6 Monate, wenn Du den weiter so quälst....und viel Erfolg beim Weiterverkauf.


    Ich denke übrigens, dass der aufgeschobene Sand die [definition=1,0]ABS[/definition] Sensoren komplett blockiert hat...beim "Zentralcomputer" kam dann wahrscheinlich die Meldung an: " Alle 4 Räder abgeworfen" :D


    Und dass "Dehnen" des Wagens durch das Abschleppen mit angezogener Handbremse dürfte Ihm dann den Rest gegeben haben.

    Perfekt, das gibt sicherlich Stoff für einige Diskussionen mit FCA und einigen Anwälten Geld für die Oper.

    Es wird Jahre dauern bis hier höchstrichterliche Rechtssprechung vom BGH vorliegen wird (wieviel % der Batterieleistung ist hinnehmbar, wie darf sich die propagierte Reichweite von der Realität entfernen usw...)

    Wie sind da eigentlich die TÜV bzw. Zulassungsregeln ? Beim Hybrid kann man ja trotzdem noch den Verbrenner nutzen, wenn die Elektrobatterie am Ende ist. Oder wird das technisch blockiert ?

    Ich denke mal da verhält es sich wie mit der SSA, das Hybridsystem ist ja der Grund für die "bessere" Schadstoffbilanz, und damit Zulassungsvorraussetzung. Eine dauerhafte Fehlfunktion, bzw. Nichtfunktionieren, wird wohl dem TÜV nicht gefallen.

    es müssten ja eigentlich schon Preise für die Batterie vorliegen, denn diese muss ja bereits als Ersatzteil erhältlich sein.