Zum "Unfallwagen" wird das Fahrzeug erst wenn eine Bagatellgrenze überschritten ist. Die liegt heutzutage bei ca. 2000 EUR Rep.kosten. Dann muss man den Schaden auch unaufgefordert dem Käufer mitteilen.
Und auch an die Nebenkosten denken :
- Kosten für Ersatzwagen / Nutzungsausfall
- Porto/ Tel. pauschale
- Abschleppen / Lagerung
- etc.
Das wird bei den Versicherern gern mal "vergessen" oder erst auf Nachfrage "gewährt".
Ansonsten viel Erfolg bei der Abwicklung.
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