Zitat: "...Die möchten auch erst überprüfen woran der Defekt liegt um zu entscheiden ob es ein Garantiefall ist ..."
Genauso ("erst überprüfen") sollte es auch sein:
ZUERST die Garantieanfrage durch die Werkstatt (mit Fehler - und Ursachbeschreibung) an die Versicherung stellen, ob Garantie besteht und ERST DANN die Reparatur durchführen. Und nicht umgekehrt.
Ansonsten wäre es eine Zwangsbeglückung mit ungewissem Ausgang, denn irgendein Grund für diese Versicherung, nach der durchgeführten Reparatur "NEIN" zu sagen, könnte sicherlich leicht gefunden werden - dann brauchst allerdings einen "langen Atem", um zu deinem Recht zu kommen....
Außerdem sagt JEEP, dass sie auch diese Meinung vertreten, es aber nicht von ihnen abhängt, sondern NUR von dieser Versicherung, die diese 2 - Jahres Verlängerung der Garantie betreibt.
Gruß
Wolfgang