Beiträge von Chrysli

Partner:
Feiertag?

    Dein Vertrauen freut mich zwar, aber ich muss leider passen, da ich "von Amts wegen" nicht anwaltschaftlich tätig sein darf...


    Edit: Mit "von Amts wegen" meine nicht, dass man mir wegen Verlustes meiner Integrität die Zulassung entzogen hätte. Vielmehr ist es eine abstrakte berufliche Interessenkollision ISd § 14 II Nr. 8 Var. 1 BRAO.

    Es spielt keine Rolle, was bei schwedischen oder 2018er Ausstattungsvarianten umfasst ist. Wenn man hier in D ein Auto kauft und der Verkäufer "Navigation" in die Produktbeschreibung schreibt, heißt das nach dem objektiven und maßgeblichen Empfängerhorizont: Eigenständige, bordeigene Navigation. Fehlt dieses dann, liegt ein Sachmangel gem. § 434 I S. 1 BGB vor. Alles andere würde mich vor Gericht sehr überraschen.

    Von "Hinnehmen" hat niemand etwas gesagt. Entweder du versuchst, wenn du den Wagen behalten möchtest, einen annehmbaren Minderungsbetrag durchzusetzen, oder du gehst den Schritt mit dem Rücktritt. Ich habe nur Kriterien aufgezeigt, die die Entscheidung beeinflussen können.

    Ob Kaufpreisminderung oder Rücktritt die jeweils bessere Variante ist, hängt von mehreren Faktoren ab (die allein du entscheiden kannst):


    - Wichtigkeit des Mangels für die Sache bzw. den Verwendungszweck
    - Wurden bislang Investitionen getätigt (Zubehör gekauft etc.), bei einer Rückabwicklung vielleicht "verloren" gehen
    - Afektionsinteressen am bisherigen Wagen
    - Streitwert, Kosten- und Prozessrisiko sind bei Kaufpreisminderung deutlich niedriger als bei Rücktritt.
    - Bei Kaufpreisminderung behältst du den Wagen und kannst ohne Unterbrechnung fahren; bei Rückabwicklung musst du wieder auf die Suche...
    - Bei Rückabwicklung bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, Abzug für bisherige Nutzung.

    ... einfach weiterfahren

    Das würde ich nicht bzw. nur wenig. Denn durch den Defekt des Sensors findet gar keine Regeneration statt, auch nicht, wenn sie tatsächlich erforderlich wäre. Findet keine erforderliche Regeneration statt, verstopft der DPF und man hat dann ein größeres Problem.

    Es handelt sich um ein offenbar verbreitetes Phänomen. Meiner ist auch betroffen. Es ist die Sonde defekt, die die Stömungsgeschwindigkeit im DPF misst. Dadurch wird die Fehlermeldung generiert, auch wenn die Regeneration gar nicht stattfindet. Es muss die Sonde (der Sensor) getauscht werden. Wird bei mir am 30.1. gemacht. Ist Garantiesache.

    So ist der BGH nach ganz herrschender Meinung nicht zu verstehen. Facelift ja, da hättest du Recht, aber die Unterschiede beim Compass zwischen Mj 18 und 19 sind zu gering, sodass der Begriff "unverändert" hier vorliegt. Die paar Modifikationen in der Serienausstattung reichen nicht.


    Zudem: Der Händler hat den Wagen auch gar nicht als Neuwagen, sondern als Gebrauchtwagen verkauft. Insofern bietet das BGH-Urteil nichts Entscheidendes.

    Das Urteil ist nicht einschlägig. Dort ging es um die Frage, inwieweit eine TZ ein Neuwagen sein kann. Der von Dir in bezug genommene Modellwechsel war im Urteil nicht entscheidend. Und auch vorliegend ist aber Frage, ob Modell 19 einen Modellwechsel zu Modell 18 darstellt. Ich verneine das.

    Also hat das Autohaus gewusst, dass er bereits von Mai 2018 war, sonst hätten die mir den nicht als Gebrauchtwagen verkauft....verstehe ich das richtig?


    Diese Schlussfolgerung ist nicht zwingend. Ja, das Autohaus wird das Herstellungsdatum gewusst haben. Aber nur weil sie den Wagen als Gebrauchtwagen deklariert haben, kann man nicht den Beweis führen, sie hätten ihn nur dewswegen als Gebrauchtwagen deklariert, weil er von Mai 2018 stammt. Denn sie könnten den Wagen auch allein deswegen als Gebrauchtwagen deklariert haben, weil es sich um eine Tageszulassung handelt. Ob Letzteres zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt. Das ändert freilich nichts dran, dass das Autohaus aber davon ausgegangen sein könnte. Und schließlich: Sie haben einen Gebrauchtwagen als Gebrauchtwagen verkauft. Und bei Begrauchtwagen kommt es nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur auf das EZ-Datum an, nicht auf das Produktionsdatum. Insoweit leider rechtens. Aber: "grundsätzlich" bedeutet auch, dass es Ausnahmen geben kann, z.B. der Erwartungshorizont des Käufers. Der Zusatz "Tageszulassung" ist zwar durchaus irreführend, aber es ist auch hier nicht klar, wie das Gericht das sehen würde. Streitwert >5000 € Landgericht mit Anwaltszwang, darunter Amtsgericht

    Ansonsten kann ich dazu sagen: Ein Auto mit einer Tageszulassung gilt prinzipiell als Neuwagen. Der BGH hat den Begriff des Neuwagens daran festgemacht, dass das Auto noch nicht bestimmungsgemäß im Einsatz war. Also gelten TZ juristisch als Neuwagen (auch, wenn Händler das oftmals als Gebrauchtwagen deklarieren)


    Aber: Ein Auto gilt nicht mehr als Neuwagen, wenn zwischen dem Datum der Produktion und dem des Verkaufes mehr als zwölf Monate liegen. Der Kilometerstand muss dabei nicht zwingend nahe Null liegen.


    In deinem Fall ist es also so, dass der Händler zu Recht den Wagen als Gebrauchtwagen deklarieren durfte. Ist zwar ärgerlich, aber du hast einen Gebrauchtwagen gekauft.


    Das mit dem fehlenden Navisystem ist ein Sachmangel. Da hast du Nachbesserungsanspruch (§§ 437 Nr. 1, 439 I BGB). Unterstellt, dass der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt hat (was er durfte, da Gebrauchtwagen), bist du also "noch im Rennen". Die Beweislastfrage ist kein Thema, da ja feststeht, dass zum Ztp der Übergabe das Navisystem fehlte.


    Sollte der Händler den Nachbesserungsanspruch verneinen bzw sich verweigern, darfst du den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB) oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 I, 326 V BGB).

    Der Beitrag ist natürlich völlig unqualifiziert. Zur Ausstatatung, zur Technik, zu den Systemen, zur angeblich lieblosen Verarbeitung - kein Wort. Aber immerhin wissen wir jetzt: "Benimmt sich wie ein alter Kumpel". Es ist natürlich einfacher, solche unqualifizierten Aussagen zu bringen, statt inhaltlich fundiert zu recherchieren. Malte Büttner und Jan Horn - die Qualitätsjournalisten...

    Ist bei meinem GC aber genauso: Die angezeigten Werte sind viel zu niedrig für die tatsächliche Fahrsitation. Aber dann kann man sich den Zirkus auch sparen...

    Sondermodell Jeep Compass Ampere :)


    Aber im Ernst: Die angezeigten Werte stimmen allesamt nicht. Meiner fährt bei 140 km/h laut Anzeige mit 80 HP. Und >350 NM zeigt er auch nicht an, obwohl der Motor 420 NM hat.

    Die niedrigen Intervalle setzt FCA aber nicht nur bei den T-GDI an, auch bei den "altertümlichen" Benzin-Motoren ohne Turbo wie Pentastar oder Tigershark ist das so. Keiner weiß warum.

    Ich habe da eine ("verschwörungstheoretische") Vermutung: Man verdient nicht genügend am Neuwagenverkauf. Da müssen es die häufigen (und teuren) Inspektionen richten. Die 4 jährige Garantie ist daran gekoppelt. Und ab Mj 2018 nur noch offizielle Jeep-Werkstätten, andere können Serviceanzeige nicht resetten wegen SGW... D.h. selbst bei Wenigfahrer sind in den 4 Jahren 4 Services fällig - und einige tausend Euro....