TZ, 5 Monate alt, 6 km, Wunschausstattung und -farbe, 32% Nachlass. Ich wollte bisher zumindest nicht leasen. Händler verdient, Finanzierer verdient und bei der Rückgabe schlägt jede Minimacke kräftig zu Buche und man zahlt schon wieder.
Wenn mir das Ding gehört, ärgern mich zwar die Kratzer, aber ich entscheide selbst, ob ich jeden Fitzel beseitigen lasse und mach mir keinen Stress mit einer punktgenauen Rückgabe. Und ich kann an dem Auto rumpfriemeln, wie ich will. Wunschfelgen, Embleme entfernen, K&N rein ... es gehört halt mir.
Leasing hat halt den Vorteil, dass man alle 1-2 Jahre ein neues Auto fährt und sich keinen Kopf um Wartungskosten und spätere Reparaturen machen muss, weil alles immer von der Garantie gedeckt ist. Man muss es sich halt leisten können ... oder einen Arbeitgeber haben, der sich das für einen leistet.
Beiträge von Jacky
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Sorry, kurz OT:
@Jacky
Ja, der kann seinen Job echt gut
.Bin da auch nach wie vor sehr zufrieden, fühl mich dort bisher gut aufgehoben und werd dort auch den nächsten Jeep kaufen wenn's soweit ist
.... war allerdings nicht "unsere" Werkstatt. Hatte den Jeep ja als Schnäppchen in Riedenburg gekauft. Und ich dachte, bevor ich jetzt Hr. H. aus Ulm mit solchen Sachen komme, der eh schon Arbeit bis zum Hemdkragen hat, muss eher der Verkäufer aus Riedenburg ran. Und der hat sich echt bemüht, dafür dass der Jeep verkauft und nicht mehr "im Lande" ist.
Bis jetzt bin ich mit Jeep-Werkstätten zufrieden, sei es Ulm oder Riedenburg. Alle nett und engagiert. -
... guter Service ist alles. Habe den Verkäufer angemailt wegen schriftlicher Garantieunterlagen bzgl. 2-Jahres-Verlängerung. Nach einer Stunde Antwort: besorge ich; nach fünf Stunden: Unterlagen sind per Post unterwegs.
Jetzt bin ich gespannt, was da kommt.... gestern ist das Garantieheft für die Anschlussgarantie gekommen. Perfekt, ein richtiges Heftchen mit 19 Seiten Bedingungen und Leistungen und einem kleinen Aufkleber mit Notrufnummer für´s Auto. Und Ausdruck Garantiecheck.fiat hat er mir auch noch reingelegt.
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Bei kleineren, unaufwändigen Foren kenne ich die Members only-Bereiche auch; manchmal ist sogar das ganze Forum nur Angemeldeten zugänglich. Ich bin damit gut zurecht gekommen. Wenn mich etwas wirklich interessiert hat, habe ich mich halt angemeldet.
Das NJF ist ja auch vergleichsweise klein und persönlich. Gerade, wenn hier teilweise mit Klar(Vor-)Namen, Wohnorten und Nummernschildern gepostet oder geantwortet oder wieder interne Verhaltensweisen diskutiert werden, ist so ein Bereich evtl. gar nicht schlecht.Fraglich ist halt: Wer entscheidet, in welchen Bereich ein Thema kommt? Der TE? Der Mod?
Und wenn zuviel in den Memberbereich verlegt wird: sinken dann die Werbeeinnahmen? Eine kostenpflichtige Geschichte würde wohl auch keine Mehrheit finden. -
Bei mir handelt es sich aber um ein 4x4 Modell, nicht 2wd.
Es kommt einfach auf den TÜV / Dekra an und die Werkstatt an.
Manche hatten da überhaupt keine Probleme.
Ich bin mit AT in 215/70r16 Mega zufrieden.Meiner Erfahrung nach sind TÜV lockerer als dekra, aber das kann Zufall gewesen sein. (Berlin)
Ich hatte halt gefürchtet, wenn beim 4WD schon Zicken gemacht werden, dann wird es beim 2WD auch nicht besser sein. Ich weiß allerdings nicht, ob der "normale" 4WD (also nicht Trailhawk) mehr Bodenfreiheit resp. mehr Platz im Radgehäuse hat als der 2WD.
Nach den Antworten, die Du teilweise von ein paar Fachleuten bekommen hast, hätte ich ja jetzt schon Bedenken, selbst wenn ich einen TÜV finde, der das einträgt
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Du hast jetzt sogar die 70er drauf und bist zufrieden? Vielleicht probiere ich dann mal erst 215/65R17 und schaue, ob das passt.Danke & Gruß
J. -
Sorry für die Unterbrechung des Threads. Habe jetzt zu meiner Frage doch was gefunden.
FranklinFlyer hatte sich da wohl schon die Zähne dran ausgebissen und Meinungen eingeholt:"Bob Lee, Auburn Hills, Michigan, FCA: Winkt ab. Renegades sind dafür nicht ausgelegt ohne Veränderung der Achse.
Markus Hauf, Frankfurt, Jeep: Die Gewährleistung kann verfallen. Fälle sind zahlreiche bekannt, bei denen dies der Fall war. Renegade nur mit freigegebenen Reifengrößen bestücken.
Büro von Pietro Gorliers, Turin, Mopar: Nur die freigegebenen verwenden.
Off Road Magazin Deutschland: Lass es lieber, irgendwas muss da passiert sein.
FCA Motorvillage Berlin: Wir können es für Sie machen, aber wir raten dringend davon ab.
Jeep König Berlin: Nicht bei Renegade. Nur bei Wrangler, Grand Cherokee ohne Luftfederung.
Dekra Berlin: Der macht das nicht lange mit."225/65R17 scheint beim 2WD also kritisch zu sein.
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Hat eigentlich jemand für den Renegade 2WD schon mal die Kombi 225/65R17 von TÜV/Dekra abgesegnet oder definitv abgelehnt bekommen?
Ich liebäugle ja stark damit, auf meine Diewe 17", auf der jetzt noch die Originalsommerbereifung mit 215/60R17 ist, dann die "fetteren Schlappen" aufziehen zu lassen. Wenn das gutachtenmäßig aber chancenlos ist, verkneife ich mir weitere Planungen.
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@Trailhaker: Liegt bei Dir das Frontschutzgitter auf dem Scheinwerfer auf oder ist noch Platz dazwischen? So wegen dem Reinigen hinter dem Gitter nach § 50 StVZO ...
Dann könnte man wohl doch entspannt zum TÜV fahren, ganz ohne Flecken in der Hose. -
Er hat den Hochzeitstag vergessen.
Sie ist sauer und verlangt als Wiedergutmachung in der Garage etwas, was unter 5 Sekunden von 0 auf 100 ist.
Er rennt sofort los und kauft.Die Freude über die Waage in der Garage war dann aber verhalten.
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... guter Service ist alles. Habe den Verkäufer angemailt wegen schriftlicher Garantieunterlagen bzgl. 2-Jahres-Verlängerung. Nach einer Stunde Antwort: besorge ich; nach fünf Stunden: Unterlagen sind per Post unterwegs.
Jetzt bin ich gespannt, was da kommt. -
... das schaut ja mal richtig gut aus, besonders Heck-und auch Frontscheinwerfer. Überlege gerade, ob ich die Anschaffung wagen soll. Ohne jetzt die Spaßbremse zu geben: aber muss ich das dann nicht zum TÜV wieder alles runterreissen?
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Sorry ... Barbeitungszeit war abgelaufen. Auf was ich mir bei der Garantiezusammenstellung keinen Reim machen kann, ist das "Läuft ab". Danach würden bei meinem Jeep (EZ 27.4.18) z.B. die Allianz-Anschlussgarantie bis zum 27.4.2024 laufen. Ingesamte Garantiezeit 6 Jahre. Super, aber eher nicht.
Der Auszug oben ist Bildschirmkopie.
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habe letztens bei myjeep nachgefragt, dort werden nur die ersten beiden Jahre aufgelistet. Die Jahre 3-4 gehen über die Versicherung, sind aber intern gespeichert.
... ich habe jetzt auch mal nachgeschaut: Ich habe zwar eine Jeep-Garantieurkunde mit Garantiebeginn mit Verweis auf das vorhandene Garantieheft, aber auch keine Bestätigung über die Anschlussgarantie über Allianz. Die kann ich nur auf myJeep sehen, was "Schriftliches" wie Routier habe ich vom Händler aber nicht bekommen. Ihr?
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Ich sehe aber auch während der 2-jährigen Herstellergarantie genügend Ansatzpunkte, wie sich der Hersteller herauswinden könnte, sofern er es beabsichtigt. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei paar Stiefel.
Klar, genügend Gründe, die Garantie zu verweigern, gibt es immer. Nur das schlichte Argument, die Garantie zu verweigern, weil man eine Inspektion in einer freien Werkstatt gemacht hat, geht nicht so einfach.
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Das zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf entgeltliche Garantieverträge. Die 4 Jahre Jeep-Garantie (konkret geht es um die 2 Anschlussjahre) sind aber unentgeltlich. Daher darf der Garantiegeber die Garantie von der Einhaltung der Garantiebedingungen abhängig machen.
Ja, da das Urteil bezieht sich auf entgeltliche Verträge und weist auch im Urteil daraufhin. Die Klausel ist aber bei entgeltlichen und unentgeltlichen Verträgen idR die gleiche und damit mE grundsätzlich unwirksam.
Wo es eher kritisch wird - wie in Deinem zweiten Satz angedeutet - ist die Unterscheidung der Garantie für Neuwagen und Gebrauchtwagen in dem Urteil. Die Garantie für Neuwagen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann damit an Bedingungen geknüpft werden. Daran ändert das BGH-Urteil tatsächlich nichts. Dafür gibt es aber dankenswerterweise die neue GVO der EU von 2010. Danach dürfen die Hersteller wiederum ihre Garantie nicht von Inspektionen in der eigenen Werkstatt abhängig machen. Der ADAC bringt es für Neuwagen auf den Punkt:
„Nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Der Haken dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Kulanz scheidet meist ebenfalls aus, wenn es sich um einen Re-Import handelt sowie gewisse Laufleistungs- und Altersgrenzen überschritten sind.“Deshalb meine ich weiterhin: Durch eine Inspektion in einer freien Werkstatt - nach Herstellervorgabe - bleibt die Garantie erhalten. Eine entgegengesetzte AGB-Klausel ist nach BGH (ok, nur eindeutig für Gebrauchte) unwirksam; das ganze bezieht sich nach GVO aber auch auf Neuwagen mit Herstellergarantie.
Nur, wie gesagt, mit Kulanz schaut es dann eher schlecht aus.Ich streite mich aber nicht mit eurer Werkstatt rum; einige Autohäuser veröffentlichen dass aber teilweise schon freiwillig.
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leider ist beim Selbermachen oder das Durchführenlassen durch eine freie Werkstatt die 4jährige Jeep-Garantie verloren. Insbesondere die letzten beiden Jahre (die "Allianz-Automotiv") sind abhängig vom lückenlosen Nachweis aller Inspektionen (seit dem 1. Tag) bei einer Jeep-Vertragswerkstatt. Darüber wird also das Vertragswerkstättennetz finanziert...
... das wäre höchst rechtswidrig. Wenn der Service (auch innerhalb der Garantiezeit) von einer freien Werkstatt entsprechend den Herstellervorschriften (!) durchgeführt wird, bleibt nach BGH nicht nur die Gewährleistung, sondern auch die Garantie erhalten. Da kommt auch Jeep nicht drumrum. Eine Klausel, die die Garantieübernahme an den Besuch einer Vertragswerkstatt des Herstellers bindet, ist unwirksam (BGH, Urt. v. 25.09.2013 – Az. VIII ZR 206/12).
Wie es allerdings nach der Garantie mit Kulanz ausschaut, ist natürlich eine andere Frage.
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Über Schnelligkeit und Wärme kann ich mich auch nicht beklagen. Ich habe eher das Empfinden, dass die rechte Seite der Fahrersitzfläche besser beheizt ist als die linke Seite (um mal einen neuen Aspekt einzubringen). Evtl. ist das aber auch subjektiv, weil die Außentür etwas kälter ist.
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... das R&M schaut ja fast aus wie mein Mofa in den 80ern ... es kommt alles wieder; nur anstatt 2Takter halt e.
Sozusagen HD für Arme, passend zum Renegade. Oder HD, wenn man GC fährt und R&M, wenn man einen kleinen Renegade hat
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... kleine Brände verlöschen meist in kurzer Zeit von allein, wenn man sie nicht füttert. Nur wenn der Brand auf´s ganze Haus übergreifen könnte, sollte man schnell und effektiv löschen.
So viele erwachsene User wie hier gibt´s kaum in vielen Foren.

