Das gesteht uns sogar "unser" örtlicher Jäger zu.
Und ist Rechtslage. Solange es keine Einschränkungen wegen Tollwutgefährdung gibt (die an den Ortseingängen angekündigt werden muss) oder gerade eine große Jagd stattfindet, dürfen Hunde grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften auf öffentlichen Wegen und Flächen unangeleint geführt werden, sofern sie "hören". Leider stellen manche erst hinterher fest, dass ihr Hund nicht in allen Lebenslagen hört. Diese Hundebesitzer gibt es leider auch immer wieder. Ich vermute, das sind meistens diejenigen, die Hunde nach Optik und nicht nach Veranlagung kaufen.


