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LED Lightbar an Fernlicht anschließen

  • LED Lightbar an Fernlicht anschließen

    Hallo, ich möchte eine 56cmLED Lightbar von Fortec mit 120 Watt mit ABE über mein normales Fernlicht ansteuern. Diese spll an den vorderen Rammbügel mittig am Fahrzeug verbaut werden. Laut Fortec alles kein Problem. Aber wie der Anschluss realisiert werden kann soll ich dann mal bei Jeep erfragen. Bisher wollte da keine Jeep Werkstatt ran da die Fahrzeug Garantie noch läuft. Das Haupt Problem: mein Fahrzeug Jeep Renegade 11/2020 hat vorne LED Hauptscheinwerfer und das Fahrzeug hat ein CanBus Steuerungs System. Hat schon jemand so etwas an ein Baugleiches Fahrzeug angeschlossen? Existieren irgendwo Schaltpläne oder gibt es eine Werkstatt der man diese Aufgabe anvertrauen kann? Ich hab keine Lust auf dauernde Fehlermeldungen von der Fahrzeug Elektronik. Das habe ich schon zur genüge durch die Westfalia Anhängerkupplung. Gruss an alle.

    Mein Renegade: 1,3gdi 180HP 4x4 Limited

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Renegade Heizer ()

  • Nix für ungut, aber im Grunde gibst Du Dir in Deinem Beitrag selbst die Antwort...
    Bisher wollte da keine Jeep Werkstatt ran da die Fahrzeug Garantie noch läuft.
    keine Lust auf dauernde Fehlermeldungen von der Fahrzeug Elektronik. Das habe ich schon zur genüge durch die Westfalia Anhängerkupplung.

    Und nun hier einen zu finden der Dir das alles quasi via "Fernkurs" erklärt, dass danach alles supi funktioniert, ist schon sehr sportlich.

    Mein Renegade: Wrangler JL Sport 2019, Gekko, 2.0 Benziner + Renegade Limited 2016, Rot, 140PS Diesel, 9AT, 4LOW, Leder, usw. + Renegade Trailhawk 2015, Orange, Diesel forever...

  • Hallo, hab schon Infos aus anderer Quelle bekommen. Ich benötige einen CanBus Konverter ähnlich dem der AHK. Heißt: Fernlicht CAN-Bus Konverter. Gibt es schon für ca. 70 Euro. Kann ich mit meinem Gutmann Tester anlehnen und fertig. Gut das ich schon den Bypass für den OBD Security Gateway installiert habe. Sonst ginge das nicht.
    Ich wundere mich nur, wie machen denn die anderen Nutzer so eine Zusatzinstallation. Irgendwie ein Kabel an irgendeinen Zusatzschalter und dann hoffen das es gut geht ? Oder auf Anbauteile Verzicht? Gruß an alle.

    Mein Renegade: 1,3gdi 180HP 4x4 Limited

  • Die gewünschte Konstellation ist so nicht zulässig.

    Wieso nicht den zulässigen Weg gehen, und die LED-Bar als "Arbeitsleuchten" separat über extra Schalter ansteuern?
    Die von dir gewünschte Variante wird dir keine vernünftige Werkstatt installieren.
    Auch eine reguläre TÜV Untersuchung ist damit ausgeschlossen.
    Gruß Fr@nky

    Mein Cherokee: Trailhawk 2.0 T-GDI MY 2019 EZ 08/20 in Firecracker Red mit Falken Wildpeak AT3WA / THULE WingBar Edge schwarz / VOLL bis auf Panorama Dach

  • Hallo Renni Heizer,

    Franky hat vollkommen recht, das haben wir Interessierten alles schon mal durch, und so wie du es dir vorstellst ist es nicht zulässig, sprich verboten ( wenn dir das egal ist, dann ok)

    Zulässig ist eine Arbeitslampe mit separaten Ein/Ausschalter.

    Ich hätte gerne eine LED Bar gehabt, aber entweder muss man eine Dachsteckdose installieren, oder ein Loch für die Kabelverlegung unter der Dachreling bohren. Eine nicht ganz so optimale Lösung ist das Kabel an der Dachreling nach hinten zu verlegen und in die Hecktürdichtung einzubetten. ( Sinnvoll wenn man Kabel aus dem Motoradbereich benutzt, sind dünner)
    Oder aber die Kabel vorne an der schwarzen Leiste an der Windschutzscheibe runter durch den Radkasten, Seitenverkleidung und AHK.

    Fazit: Sehr aufwendig, wenn es ordentlich und TÜV konform sein soll.

    Ich habe keinen Stromräuber oder so verwendet, sondern einen Separaten Kabelstrang direkt an der Batterie angehängt, einen separaten Schalter und halt "nur" Motorhaubenstrahler, aber sie erfüllen Ihren Zweck. :D

    Mein Renegade: Ab Juli 2020 Freddy, MY19 Trailhawk, 170 PS Diesel, Black, Effekt Folierung, Alu Slider von Rocks, Abgedunkelte Scheiben, Aluplatten Eckfenster, Funkgerät Midland 42 DS, AT Grabber T03, AHK, Höherlegung +3 cm (Montage +5 cm), Federnkit von Taubenreuther Eibach , Spurplatten Hoffmann 60 mm, In Planung: Unterfahrschutz vorne von Rocks, ---Von März 2019 bis Juli 2020 Free Willy, Renegade Limited, 140 PS Diesel, Schalter, Höhergelegt und noch einige andere Dinge ;-)

  • Um alle unwissenden einmal aufzuklären: die Rechtliche Einordnung ist wie folgt: 1. Man hat eine Lightbar mit einfacher ECE Zulassung ohne Standlichtfunktion, dann muss man diese paarweise montieren und hat keine Probleme beim TÜV wenn diese mit dem normalen Fernlicht geschaltet werden. 2. Man hat eine Lightbar mit doppelter ECE Zulassung ohne Standlichtfunktion, diese darf dann einzeln verbaut werden zählt aber wie zwei Leuchten. Beides vorausgesetzt man hat nicht mehr als insgesamt 6 Leuchten bzw 4 plus die eine die doppelt zählt am Fahrzeug verbaut. Es gibt diese Lightbars mittlerweile von verschiedenen Herstellern. Diese haben eine 2 fache ECE 112 Zulassung und dürfen als einzelne Lightbar verbaut und legal im Straßenverkehr eingesetzt als zusatz Fernlichtscheinwerfer benutzt werden, wenn mit dem normalen Fernlicht geschaltet. Es ist keine paarweise Verbauung mehr notwendig. Zum Beispiel die 23" Flat-X STANDALONE Lightbar von der Firma Lightpartz. Auch von Laserlights gibt es solche Lightbars mit Straßenzulassung. Alle die behaupten es gibt Probleme mit Tüv etc. sind leider nicht auf dem neuesten Stand und sind hiermit eines besseren belehrt. Das haupt Problem besteht darin eine Verbindung mit dem Canbus System am Fahrzeug herzustellen. Aber dafür gibt es ja mittlerweile die entsprechenden Converter zu kaufen. Für Jeep, Mercedes, Dodge etc. Bei meinem Renni bedeuteh es aber, im Armaturenbrett hinter dem Display (Radio) befindet sich der einzigste freie Stecker für eine Korrekte Verbindung. Die EU schreibt den Herstellern leider nur vor das ein Zugang bestehen muss, aber nicht das es einfach sein muss. Leider. So, ende der Lehrstunde.

    ECE R112 Zulasungsbezeichnung für Fernscheinwerfer

    Mein Renegade: 1,3gdi 180HP 4x4 Limited

  • Hallo @Renegade Heizer,

    vielen Dank, dass Du uns Unwissende so schön belehrt hast. Ich bin mir sicher, dass das von allen MitforistInnen gerne gesehen wird.

    Aber hast Du nicht noch etwas sehr Wichtiges bei Deiner rechtlichen Einordnung vergessen? Die Referenzzahl 100, oder auch 300.000 cd, die alle (natürlich zugelassenen) Fernlichtscheinwerfer in Summe nicht überschreiten dürfen? Ich müsste bei mir nachschauen, was für eine Referenzzahl meine Scheinwerfer (LED) haben, aber mit den heutigen LED Scheinwerfern zusammen mit LED Lightbars kann die 100 wohl leicht überschritten werden, was nicht erlaubt ist und auch beim TÜV Probleme geben wird.

    Viele Grüße, Roland

    Mein Wrangler: JLU Sahara MY 19, schwarz, 2,5" AEV FW, Nerf Steps, JKS Quicker Disconnects, 285/75R17 Yokohama Geolandar AT G015 auf 17" Rubifelge, Bestop Sunrider, Bawarrion AHK, Onboard Kompressor und Tazer JL

  • ...mein TÜV sagte mir, das ich keine zusätzlichen Lampen mit dem LED Lampen am Fahrzeug koppeln darf, sondern nur separat schalten darf....

    Renegade Heizer, vielen Dank für deine Infos,...ich bleibe dann lieber unwissend :thumbup:



    :D Manche Männer zu brauchen ist wie ein Fallschirm zu brauchen.
    Wenn er beim ersten Mal nicht da ist, braucht man ihn nie wieder :D


    alles gut, nichts passiert ^^

    Mein Renegade: Ab Juli 2020 Freddy, MY19 Trailhawk, 170 PS Diesel, Black, Effekt Folierung, Alu Slider von Rocks, Abgedunkelte Scheiben, Aluplatten Eckfenster, Funkgerät Midland 42 DS, AT Grabber T03, AHK, Höherlegung +3 cm (Montage +5 cm), Federnkit von Taubenreuther Eibach , Spurplatten Hoffmann 60 mm, In Planung: Unterfahrschutz vorne von Rocks, ---Von März 2019 bis Juli 2020 Free Willy, Renegade Limited, 140 PS Diesel, Schalter, Höhergelegt und noch einige andere Dinge ;-)

  • Moin, es ging ja zunächst um die Frage wie das geschaltet wird bevor das Thema oder der Ton abgerutscht ist.
    Also, wenn alles basst - Helligkeit, Zulassung, Montagehöhe - dann geht das und hübsch schalten kann man - bzw. geht ja heute nicht anders - über das CAN.

    Es darf auch eine breite Bar sein, denn die zählt auch als "zwei". Muss ja paarweise sein.
    Mit Stromdieb und Relais würde ich heute recht ungern den fahrenden Computer anzapfen.


    Aktuell bekommt mein Womo zusätzliche LEDs (PIA) auf den "Personenschutzbügel" montiert die zu den bestehenden LEDs als Fernscheinwerfer gleichzeitig mit brennen dürfen und die Nacht erhellen.

    Zusatz Fern-Scheinwerfer oben auf dem Dach oder Geräteträger ist nur für Arbeitsmaschinen, Traktor/ATV bzw. LOF-Zulassung, erlaubt, wenn die originalen z.B. durch den Schneeschieber verdeckt (und aus) sind - ober bei ausländischen LKWs.
    Alles andere ist zum Arbeiten nur fern ab der StVo und mit seperatem Schalter möglich.
    Da zählt ja schon die Eingangtürbeleuchtung beim Womo als Arbeitsleuchte.

    Habisch noch gefunden:

    Bei einem vorschriftsmäßig auf gleicher Höhe montierten Fernscheinwerferpaar, dürfen auch alle vier gleichzeitig leuchten.
    Folglich sind die bei Offroad-Fahrern so beliebten Zusatzscheinwerfer auf dem Dach keine zulässigen Fernscheinwerfer und dürfen nicht im Bereich der Stvo betrieben werden.
    Zusatzstrahler auf dem Dach sind daher als Arbeitsleuchten zu deklarieren. Es existieren keine Bestimmungen darüber, dass sie nicht auch nach vorne leuchten dürfen, aber sie brauchen dann selbstverständlich eine eingenständige Schaltung.


    Der TE will sie ja nicht aufs Dach, sondern auf den ehemals Kuhfänger genannten Personenschutzbügel in Höhe der normalen Scheinwerfer.
  • Trailhaker schrieb:




    Der TE will sie ja nicht aufs Dach, sondern auf den ehemals Kuhfänger genannten Personenschutzbügel in Höhe der normalen Scheinwerfer.
    Die bekommt man doch schon jahrelang nicht mehr eingetragen, nur noch Bestandsschutz.

    EU-Richtlinie 78/2009/EG für seit 2006 neu zugelassene Fahrzeuge.
    "Übrigens! Bullenfänger die bereits vor 2009 über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügten, dürfen in der Regel weiterhin montiert werden. Denn bestehende Genehmigungen bleiben auch weiterhin gültig (Bestandsschutz). Erkundigen Sie sich dahingehend am besten direkt bei der nächstgelegenen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ etc)."
    Gruß Fr@nky

    Mein Cherokee: Trailhawk 2.0 T-GDI MY 2019 EZ 08/20 in Firecracker Red mit Falken Wildpeak AT3WA / THULE WingBar Edge schwarz / VOLL bis auf Panorama Dach

  • Fr@nky schrieb:

    Trailhaker schrieb:

    Der TE will sie ja nicht aufs Dach, sondern auf den ehemals Kuhfänger genannten Personenschutzbügel in Höhe der normalen Scheinwerfer.
    Die bekommt man doch schon jahrelang nicht mehr eingetragen, nur noch Bestandsschutz.
    EU-Richtlinie 78/2009/EG für seit 2006 neu zugelassene Fahrzeuge.
    "Übrigens! Bullenfänger die bereits vor 2009 über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügten, dürfen in der Regel weiterhin montiert werden. Denn bestehende Genehmigungen bleiben auch weiterhin gültig (Bestandsschutz). Erkundigen Sie sich dahingehend am besten direkt bei der nächstgelegenen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ etc)."
    Franky, es gibt da bestimmte Voraussetzungen zum Anbau, aber das würde hier nicht in das Thema passen.

    Der alte angeflanschte "Kuhfänger" von meinem alten, kurzen, schicken und vor allem roten Pajero Cabrio ganz klar nein, aber mit entsprechenden "personenschutz" Vorschriften geht das schon noch.
    Da kann man auch super Zusatz-Fernscheinwerfer dranbauen und schon passts wieder zum Thema :thumbup:
    Gruß Harry
  • ohhhh mann, war heute noch mal bei der Dekra in Köln. Die unterstützen auch die Verkehrskontrollgruppe Raser / Tuning. So wie ich es beschrieben habe ist es genau richtig. Natürlich muss die Lightbar in einer Höhe von bis angebaut werden, natürlich darf eine bestimmte Leuchttürme, die Streuung nicht überschritten werden, aber wenn die ECE Zulassung erteilt wurde dann werden diese Werte auch eingehalten. Sonst gebe es diese Zulassung auch nicht. Ich hoffe das war jetzt für alle plausibel und nachvollziehbar.

    Mein Renegade: 1,3gdi 180HP 4x4 Limited