Österreich
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[b][b]Umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 16.4.2022
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Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen der Krankenbetten ist eine Entspannung der pandemischen Situation zu beobachten. Somit kommen mit Ostern für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen. Ab 16. April 2022 ändern sich folgende allgemeine Corona-Maßnahmen:
- FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (z. B. Krankenhaus), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (z. B. Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).
- Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei den Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.
- Die 3G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben. Somit gilt in der gesamten Tourismus- und Freizeitwirtschaft keine 3G-Regel, weder für Gäste noch für Mitarbeiter/innen.
- Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht (d. h. von neun auf zwölf Monate).
- Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).
- Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen für Mitarbeiter/innen vorgesehen werden.
- Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln erlassen. Eine Übersicht finden Sie hier.
- Die Maßnahmen werden vorerst bis 8. Juli 2022 gelten.