eigentlich ist das Archiv für uns alle, für unsere Erinnerungen und zur Erfreung
Und genau da bin ich bei Peter. Ich halte es für absurd, dass ich, bevor ich ein Bild, besser noch viele Bilder, von z.B. einem Treffen mit 20 KFz poste, erst alle fragen oder die Kennzeichen löschen soll. Das ist mir für die abstruse Angst einzelner, das mit den Kennzeichen... ja was eigentlich? ....gemacht wird, zuviel Aufwand. Welche Persönlichkeitsrechte werden dadurch verletzt, dass ein Bild von z.B. einem Jeep auf eine Rheinfähre mit Kennzeichen zu sehen ist? Das Verzerren/Ausblenden von Kennzeichen, die im Zusammenhang mit Straftaten oder z.B. schweren Unfällen stehen, halte ich ja noch für notwendig, da hier ggf. unzulässige Mutmaßungen/Verknüpfungen angestellt werden können, aber Bilder von Jeeps bei einem Jeep-Treffen? Echt jetzt?
Ich stütze die Aussage von @Sequoia. Ein bloßes Posten eines Bildes einer Veranstaltung in einem Forum, wo man auch (!) ein KFz-Kennzeichen erkennen kann, ist sicherlich kein "Veröffentlichen", und erst recht keine Persönlichkeitsverletzung bzw. eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, da man einem KFz/Kennzeichen sicherlich (noch) kein Persönlichkeitsrecht zuerkennt. (Das mag sich mit AI / KI ggf. demnächst ändern.
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Natürlich stütze ich die Handlungsweise unserer Admin's und wer (aus was für Gründen auch immer) möchte, dass Bilder mit/von ihm aus dem Netz genommen werden, dessen Wünsche sollten respektiert werden.
Verstehen kann ich es bisher trotzdem nicht, insbesondere weil ich auf die konkrete Frage, was denn die Sorge sei, bisher nie mehr als ein diffuses "Weil ich das nicht möchte!" gehört habe. Dieses Thema taucht immer wieder auf und ist gefühlt ein deutsches Problem, welches ich z.B. während meiner Zeit in den USA gar erleben konnte und welches nach meiner Kenntnis auch bisher nicht durch eine entsprechende nationale Rechtsprechung untermauert ist. Die liegt hier eher gegenteilig, und das oben erwähnte Urteil ist nur ein Beispiel hierfür. Hierfür nochmal der folgende Link, der das oben erwähnte Urteil in einen breiteren Kontext setzt:
Recht am Bild
Und bevor ich mit meiner eigenen Argumentation geschlagen werde: Der letzte Absatz gibt @Udomat recht, es ist eine Einzelfallentscheidung, die aber eben bei unseren Bildern hier regelmäßig zuungunsten eines Persönlichkeitsrechtes ausfallen dürfte.
Wer mir also einmal seine konkrete Motivation für eine Löschung mit der Begründung in Richtung seines Kennzeichens benennen kann, könnte bei mir einen echten Aha-Effekt auslösen.
Das Bilder auf Bitten eines Betroffenen gelöscht werden, ob mit oder ohne Kennzeichen, halte ich gleichwohl für normal.Auch da stütze ich @p.11 umfänglich. Insofern ist die Diskussion (zumindest bezogen auf meinen Beitrag) eigentlich eher eine juristische Fingerübung.