Also so Pauschal mt 2 mm Unterschied dürfen nix ausmachen ist das jetzt mal nicht...
Also die ET wird ja von der Felgenmitte gemessen, sprich die Breite der Felge z.B. bei 7 x 17 ET38 wäre das die 7 Zoll Vorne, 17 Zoll ist die Höhe und eine positive ET von 38 mm. In Abhängigkeit der Radhausbreite, Achszapfen und anderer Bauteile und Bewegungen, wie Lenkeinschlag, gibt es Fahrzeugspezifisch entsprechende Gos und NoGos.
Mal zur Erläuterung ein Bild...

Ich glaube jetzt kann jeder verstehen, dass eine Felge mit postiver Einpresstiefe die Befestigung weiter zur Felgenaussenseite hat. Hier sind die neuralgischen Stellen die innen (im Radhaus) verbauten Teile, wie Dämpfer, Federn, Bremsanlage usw. Da muss es dran vorbei gehen und genug Spiel haben. Bei Lenkachsen halt auch den Lenkeinschlag bedenkend. Dieses Spiel muss im vollen Last- und Entlastungsbereich gegeben sein (Achsverschränkungstest).
Bei einer negative ET steht die Felgenaufnahem am Achszapfen weit innen. gibt ein schönes "Tiefbett" der Felge und Verbreiterung der Spur im Gegensatz zu Positiven ET´s. Hier ist auch alle oben genannten Punkte wichtig, nur da wird man wenig mit Dämpfern und Co. ins Gehege kommen, sondern eher mit der Radhauskante und Laufflächenabdeckung durch die Karosserie und Verschränkungstests sind hier meist die Killer für eine Eintragung. Mit Spurplatten ode Spacern verrringert man die ET ins Negative, sprich Spurplatten pro Achse von 20 mm bei einer Felgen ET von 38 erzeugen effektiv pro Rad eine ET von 28.
Beachtet immer, dass die Radaufhängung für die Serienfelgen (Breite und ET) dimensioniert sind, sprich das Verhältnis muss gewahrt werden, da bei extremen Änderungen (Ausgang 7x17 ET38 auf Neu 9x18 ET12 mal zum Beispiel) extreme Belastungen für die Radlager und Achsgeometrie nachfolgend sind. Mehr Masse an aussen liegenden Punkt, erzeugt an der Aufhängung mehr Belastung. Sprich Stabis, Radlager, Querlenker usw. leiden wesentlich mehr und quittieren ihren Dienst weitaus früher als Normal und müssen ersetzt werden.
Bei 2 Zoll breiterer Felge hat man bei gleicher ET fast 2,5 cm mehr nach Innen UND Außen! Also immer mal Testmontage, bevor man da große Summen investiert! Aber 8 Zoll ET35 bei 17/18 Zoll geht sich beim Renny aus...alles schon montiert, ohne Anpassungen.
Hoffe, die kleine Felgenkunde hat geholfen zu verstehen. ABE bzw. ECE-Genehmigung gibt es ausschließlich, wenn die Felge ohne bauliche Veränderung ins Radhaus passt! Sprich anstecken und losfahren. Teilegutachten für §21-Abnahme kann (muss aber nicht zwingend) bauliche Änderungen nach sich ziehen! Die Gutachten sind auch nur in Verbindung mit Serienfahrwerk gültig, also Liftkits, Tieferlegungen usw. sind in Kombination mit den Felgen einzutragen, egal ob ABE/ECE/Teilegutachten.
Wie oft ich das schon machen musste... 