Vielen Dank für die Erläuterungen zu Freiwilligkeit von Garantieleistungen.
Das im Grundsatz auch zuvor schon klar.
Der Punkt liegt "etwas " anders.
Beispiel:
Du interesierst Dich für einen Jeep-Neuwagen eines deutschen Vertragshändlers. Als Tageszulassung ohne Kilometer, weil's dadurch in der Anschaffung günstiger wird.
Die TZ, für Du Dich vielleicht interessierst, hat max. 6 Monate Zulassung "auf dem Buckel".
Da Du Dich informiert hast, ist der bekannt, dass Jeep hierzulande 2 + 2 Jahre Garantie für Neuwagen anbietet.
Da eine 6 Monate junge TZ ohne Kilometer üblicherweise auch noch als Neuwagen gilt, rechnest Du Dir aus, dass Du immer noch 1,5 + 2 Jahre Garantie haben solltest. Eigentlich. Rechnerisch.
Dann kommt aber der Vertragshändler um die Ecke und verklickert Dir, dass Du keine 1,5 + 2 Jahre Garantie hast, sondern - statt dessen - "nur" eine 2 Jahre andauernde Gebrauchtwagen-Garantie, die zudem - abgesehen von der reduzierten Dauer - auch nicht den gleichen Umfang hat, wie diejenige Garantie, mit der sonst für Neuwagen geworben wird.
Oder anders formuliert:
Die Garantie für hiesige Jeep-Neuwagen beläuft sich - wie beworben - auf 2 + 2 Jahre. Müller, Meier und Kramer bekommen diese 2 + 2 Jahre Garantie beim Kauf. Schmidt, der ebenfalls einen Neuwagen kaufen will, wird aber nur 2 Jahre Garantie angeboten.
Und:
Selbstredend basiert alles auf "Freiwilligkeit" des Garantiegebers.