Beiträge von Claudia Ph.

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Feiertag?

    Flammberger,
    das ist auch meine Meinung, das das Autohaus nicht sehr vertrauenswürdig ist und eine solche Masche abzieht.


    Der Händler Service ist doch sehr unterschiedlich und auch "personenbezogen".


    Wir haben einen Jeep Händler in der Nähe, da habe ich bei einer sehr motivierten Verkäuferin den ersten Jeep gekauft, der andere Verkäufer wollte offensichtlich sich nicht mit "Autofrauenfragen" abgeben. (Verkäuferin ist jetzt bei Volvo)
    Bei der ersten Inspektion bekam ich noch nicht einmal die Tageszeit gesagt...weitere Details spare ich mir mal.


    Meine Konsequenz ich bin 90 km gefahren in die Zweigstelle, hatte dort eine super Betreuung und habe Freddy als Tageszulassung dort gekauft, der Verkäufer hat meine Wunschliste abgearbeitet und eine persönliche Einweisung (von mir gewünscht) am Display gemacht. Den ersten Service habe ich auch dort gemacht.


    Nun ist wieder ein sehr guter Servicemitarbeiter in unserer Zweigstelle, nun habe ich den zweiten Service wieder da gemacht.


    Mein Fazit: für Freddy nur das Beste, und ich muss ein gutes Gefühl haben, die Werkstatt Qualität kann ich nicht überprüfen,....merke aber schon, wenn ich drei Mal wegen dem gleichen Problem hinfahren muss, das da was nicht stimmt ^^ :D :* 8)

    ok, ich hab das in der Beschreibung der Hütten nicht gefunden,....danke dir


    (Letztes Update: 19.04.2022)


    Für die Einreise nach Österreich benötigt ihr einen 3-G-Nachweis (Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung). Zum Nachweis eures 3-G-Status verwendet ihr am besten das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass). Der Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung kann aber auch mit anderen anerkannten analogen oder digitalen Dokumenten (Impfzertifikat, Impfpass etc.) erbracht werden. Internationale Gäste, deren Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, verwenden bitte die offiziellen Formulare für das ärztliche Zeugnis (Link in den Fragen und Antworten).
    Als vollständige Impfung gilt

    • Doppelte Impfung: gültig für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung. Achtung! Zwischen erster und zweiter Impfung müssen mindestens 14 Tage liegen.
    • Booster-Impfung: gültig für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Booster-Impfung. Achtung! Zwischen zweiter und dritter Impfung müssen mindestens 90 Tage liegen.
    • Bei Johnson & Johnson beträgt die Gültigkeit 270 Tage ab dem 22. Tag nach der Impfung.
    • Sind Genesene geimpft, gilt schon die erste Dosis für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.
    • Bei der Einreise gelten ausschließlich die folgenden Impfstoffe: BioNtech/Pfizer, AstraZeneca (bzw. Covishield), Johnson & Johnson, Moderna, die chinesischen Impfstoffe Sinopharm und Sinovac sowie Covaxin, Covovax und Nuvaxovid (Novavax). Auch sogenannte Kreuzimpfungen sind zulässig.

    Österreich
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    [b][b]Umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 16.4.2022
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    Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen der Krankenbetten ist eine Entspannung der pandemischen Situation zu beobachten. Somit kommen mit Ostern für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen. Ab 16. April 2022 ändern sich folgende allgemeine Corona-Maßnahmen:

    • FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (z. B. Krankenhaus), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (z. B. Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).

      • Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
      • Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei den Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.
    • Die 3G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben. Somit gilt in der gesamten Tourismus- und Freizeitwirtschaft keine 3G-Regel, weder für Gäste noch für Mitarbeiter/innen.
    • Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht (d. h. von neun auf zwölf Monate).
    • Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).
    • Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen für Mitarbeiter/innen vorgesehen werden.
    • Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln erlassen. Eine Übersicht finden Sie hier.
    • Die Maßnahmen werden vorerst bis 8. Juli 2022 gelten.

    Ja stimmt , die sind echt nett und flexibel :023:


    Dirk nochmal schaaaaaaaaaaaaddddddddddddddeeeeeeeeeeeeeeeeeee


    PS: Wir sind schon am Samstag 2 Tageshälfte vor Ort, also der 18. Juni,...Hedwig, Sandy weißte Bescheid 8)

    Hallo Jungs,


    Harry danke für die Info, ich hatte auch noch ein Bericht vom Jeep Club überdas Thema, aber ich denke es ist ja alles gesagt.
    Trailhalker, Harry wird offiziell zum "Funkgeräte Einsteller" aller Beteiligten ernannt :023: und wenn du PMR Gerte für uns hast und die zu Verfügung stellst, probieren wir das gerne aus. :D :thumbup:


    Ich dachte auch, das ich bei Grenzübertritt, alles erst mal im Koffer lasse,....


    Alex, Alois, soll ich dich auch in die What up Gruppe aufnehmen?, bitte Info.

    Terra,
    grundsätzlich ja, Ich, Sandy und ich glaube Trailhaker haben eins,...


    Ist CB Funk in Österreich erlaubt?


    Nur wenn ein CB-Funkgerät ausschließlich die in der Funk-Schnittstelle vorgeschrieben technischen Bedingungen erfüllt, ist die Errichtung und Betrieb in Österreich im Sinne des TKG zulässig.


    Ist Funken im Auto erlaubt?


    In den dort niedergelegten Übergangs- und Anwendungsbestimmungen - wurde geregelt, dass die Vorschrift des § 23 (1a) StVO im Falle der Verwendung eines Funkgerätes in einem Fahrzeug erst ab dem 01. Juli 2020 anzuwenden ist. D.h. noch ist Funken im Fahrzeug erlaubt und nicht mit einem Bußgeld von 100 Euro zzgl.

    Operation "Frühjahr save" ist abgeschlossen <3 , bei dem Aufbereiter meines Vertrauens, Ronny Wollmann, Siegen:


    Unterboden und Hohlraumversiegelung
    Bremssättel rot lackiert 2 fach
    Spurplatten schwarzlackiert
    Schrauben Blende Haken Tauschen gegen Rostfreie tauschen
    Motorschutz mit Tecktyl und eine Schraube ersetzen
    Lackschutz polieren und imprägnieren
    Gepäckgitter montieren
    AT montieren