habe gedacht, die Amis benötigen mehr Spielraum wegen dem Drogenkonsum..... ![]()
Beiträge von Oldtimer
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hast recht, wäre ja auch zu schön gewesen, wenn das gutachten gepasst hätte.
aber ich denke doch, wenns ein teilegutachten gibt, kann man die reifen problemlos beim tüv nachtragen lassen -
habe noch was gefunden
Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA) Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Seite: 1 von 3Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl
och
(mm) Zentrierring-
werkstoff zul.
Rad- last (kg) zul.
Abroll umf. (mm) gültig
ab Fertig datum
Kennzeichnung
Rad Kennzeichnung
Zentrierring
OKE9K8BP35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 673 2105 09/14
OKE9K8KA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 673 2105 09/14Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
GradZubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFB Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEROKEEFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e4*2007/46*0783*.. 103 -200 225/45R19 96 11A; 245 Sport, Longitude,
Limited; Modell "4x4"; Allradantrieb; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
235/45R19 95 11A; 245
KL e4*2007/46*0783*.. 200 225/45R19 96 Trailhawk;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
235/45R19 95Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genanntSeite: 2 von 3 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.Seite: 3 von 3
7BX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 68239720AB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. -
grrrrrrrrrrrrrrr. soll mir ein Testbericht Sorgen machen ?????
Ich fahre meinen Indianer mehrmals pro Woche, meine Frau jeden Tag.
Und wir beide freuen uns eigentlich jedes mal, den Fuß zu heben um einzusteigen.
Mir gefällt meine Karre, und wenn ein Journalist Fehler findet, ist er wahrscheinlich einer derer,
der sich ein solches Gefährt nicht leisten kann.
"ICH" mag meine "Bergziege" -
na , wenn du einen großen Kofferraum erwartest, kannst du dir auch keinen Cherokee kaufen, denn der ist auch sehr klein. Nur bei einem Grand Cherokee gehts einigermaßen.
Aber der ist auch nur zwanzig Zentimeter länger, damit sie das "GRAND" an dem Jeep anbringen konnten.
Viel Spaß im Forum
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wie kommt es, das jeder den selben Finanzvorstand hat ????????

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Schöne Idee. Funktioniert aber leider nur bei dem 6ender Benziner. Wir Dieselanten schaffen das "leider" nicht.
na denne drei liter pro Achse

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Anschließend sollte man die Fugen aber noch ordentlich mit Bauschaum abdichten. Hier gilt: Mehr ist mehr!
und damit bekommt man sie auch wieder leicht auf
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[quote='Oldtimer','index.php?page=Thread&postID=4937#post4937']was soll da schief gehen ???????
Oben in der Überschrift steht eindeutig Grand Cherokee, unten auf der Seite Cherokee KL. Was stimmt nun?? Das darf einem Händler nicht passieren, solche eklatanten Widersprüche in sein Angebot zu packen. Abgesehen davon 190,- Euro für Uni-Sensoren ist auch nicht gerade günstig.na dann trage unten doch mal einen gc ein, und du wirst merken, das da eine auswahl hinter steht, der eben verschiedene fabrikate erlaubt, und andere eben nicht.
NEIN, ich bin nicht mit dem händler vcerwandt oder so, aber wenn ich eine auswahl eingeben kann sollte ich doch mal probieren !!!! -
n
Na dann baue dir mal die Sensoren vom GC in die Reifen, dann unterhalten wir uns noch mal.
aber wenn ich auf der ebayseite oben auf alle kompatible fahrzeuge gehe, kann ich doch genau meinen cherokee trailhawk angeben.
und wenn ich dann die für trailhawk bestelle, werde ich ja wohl KEINE für den grand cherokee bekommen.Hinweis:
Nur für Fahrzeuge mit einem werkseitig verbauten aktiven TPMS Reifendruckkontrollsystem!
Sensor ID muss in das Steuergerät eingetragen werden - d.h. entweder müssen Sie die neuen IDs in einer Fachwerkstatt in das Steuergerät einprogrammieren lassen (die ID liegt der Ware bei), oder Sie senden uns die ID Ihrer Sensoren mit Einbaupositionsangabe (z.B.: vorne links: ID 12345) und wir erstellen ohne Aufpreis eine 1zu1 Kopie. Damit können Sie einfach die Sensoren verbauen lassen und diese werden automatisch vom Fahrzeug erkannt. Eine weitere Anpassung in einer Fachwerkstatt ist dann nicht mehr notwendig. WICHTIG: Der Einbauort darf nicht verändert werden. Der Reifen/Sensor vorne links muss auch wieder vorne links montiert werdenwas soll da schief gehen ???????

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3 Liter Verbrauch auf 100km
pro Rad
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ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis (nach § 10 StVZO)
Bei jedem Fahrzeug werden in der Fahrzeug-ABE und ihren Nachträgen die serienmäßigen und freigegebenen Rad- und Reifengrößen erfasst. Eine Umrüstung der Reifen und Räder auf freigegebene und im Fahrzeugschein gelistete Dimension kann meist ohne weitere Prüfung durchgeführt werden.
Außerhalb der in der Fahrzeug-ABE erfassten Rad-/Reifendimension nennen die Fahrzeughersteller freigegebene Alternativen, die nach einer § 19 (2) StVZO-Begutachtung (mit entsprechendem Nachtrag in den Papieren) gefahren werden dürfen. Felgenhersteller lassen beim TÜV Rad-/Reifenkombinationen auf ihre Verwendbarkeit für unterschiedliche Fahrzeugmodelle und auf Dauerfestigkeit prüfen und beantragen eine Fahrzeugteile- ABE, erkennbar an der im Rad eingegossenen KBA-Nummer des Kraftfahrtbundesamtes.
Werden Sonderräder KBA-Nummer und Allgemeiner Betriebserlaubnis montiert, die keinerlei Umbauten am Fahrzeug erfordern, ist auch keine Begutachtung nach § 19 (2) nötig. Fahrwerk und Bremsanlage des Fahrzeuges müssen in diesem Fall aber dem Serienzustand entsprechen. Zusätzliche Veränderungen - durch Tieferlegen etwa - sind entweder durch Angaben im Prüfbericht oder durch Freigängigkeits- und Fahrversuche zu klären. Eine TÜV- Begutachtung ist nicht vermeidbar.
Wird eine Reifengröße aufgezogen, die nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten ist, wird -selbst in Kombination mit einer freigegebenen und mit ABE versehenen Felge eine Begutachtung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit dem Eintrag der neuen Größe in den Kraftfahrzeugbrief erforderlich. Anschließend ist auf der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen (Änderung des Fahrzeugscheines).
Alle Änderungen erfolgen gegen Gebühr.
Checkliste für die Räder- und Reifenumrüstung
1. Fahrzeugtyp feststellen (siehe Anlage) 2. Bereits in Fahrzeugschein gelistete Alternativgrößen bereiten weniger Probleme; Felgen müssen aber geprüft sein (Allgemeine Betriebserlaubnis -ABE -ist Vorraussetzung) 3. Zulässige Alternativ-Dimensionen für Räder und Reifen auswählen. Auskünfte liefern Fahrzughersteller, Räder- und Reifenhersteller und kompetente Fachhändler oder z.B. der TÜV-Räderkatalog. 4. Stark vom Serienrad abweichende Reifenabrollumfänge vermeiden (Tachoumbau) 5.Räder mit Prüfgutachten, aber ohne ABE, müssen immer beim TÜV geprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werde. 6. Räder mit ABE und KBA-Prüfnummer dürfen problemlos montiert werden. Es sei denn, es werden in der ABE Auflagen gemacht (vorher überprüfen). 7. Reifengrößen, die nicht in den Papieren stehen, müssen immer geprüft und eingetra- gen werden - auch wenn die Felge ohne Prüfung montiert werden dürfte. 8. Vorgaben und Einschränkungen in ABE und Rad-Gutachten beachten. Vorgeschriebene Modifikationen am Fahrzeug ausführen (beispielsweise Radhausverbreiterungen). 9. Je breiter die Rad-/Reifenkombinationen, desto mehr Auflagen werden in der Regel gemacht. 10. Fahrwerk und Bremsanlage müssen im Serienzustand sein, sonst wird eine TÜV-Prüfung der Räderumrüstung meist unumgänglich.
Anlage zur Checkliste für die Räder-/Reifenumrüstung
a) Fahrzeughersteller (Ziffer 2 im Fahrzeugschein) b) Typ und Ausführung (Ziffer 3 im Fahrzeugschein) c) Typ-Nummer (Schlüsselnummer zu Ziffer 3 im Fahrzeugschein) d) Fahrzeug-ABE-Nummer (Kasten im Fahrzeugbrief oder Typenschild im Fahrzeug) e) Motorleistung (Ziffer 7 im Fahrzeugschein) f) Motorkennbuchstaben (eingeschlagene Kombination im Motorblock) g) Fahrgestell-Nummer (Fahrzeug-Ident-Nr./Ziffer 4 im Fahrzeugschein) h) Tag der ersten Zulassung (Vermerk in Ziffer 32 im Fahrzeugschein) i) Bereits eingetragene Reifendimensionen (Ziffern 20 bis 23 und Bemerkung 33) j) Bereits eingetragene Felgendimensionen (Ziffern 20 bis 23 und Bemerkung 33)
Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch bei Montage anderer als in den Fahrzeugpapieren eingetragener Reifengrößen
BRV-Justitiar Dr. Wiemann nimmt Stellung zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Dieses weist in einer kürzlich bekanntgegebenen Entscheidung darauf hin, dass die Betriebserlaubnis nicht ohne weiteres nach § 19 StVZO automatisch erlischt, wenn an einem Fahrzeug andere Teile, auch Reifen, als in den Papieren eingetragen, montiert sind. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln wurde damit aufgehoben.
Folgender Fall lag dem Urteil zugrunde: Bei einem Pkw waren Reifen der Größe 235/45 ZR 17 montiert, aber nicht im Kraftfahrzeugschein eingetragen. TÜV-Vorstellungen und -Eintragungen sollten nachgeholt werden, was unproblematisch war. Die Rechtslage: In § 19 Abs. 2 StVZO alt hieß es: "Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wirksam, solange nicht Teile des Fahrzeuges verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann."
Maßgebend war das Wort "kann"; theoretisch "kann" immer eine Gefährdung anderer vorliegen. § 19 Abs. 2 StVZO neu lautet jetzt: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird; eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Es macht also einen Unterschied, ob eine Gefährdung eintreten kann oder ob sie zu "erwarten" ist. Dazu das OLG Köln: "Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird." Die Gerichtsentscheidung vor dem Hintergrund der Neuauffassung des Gesetzes dürfte unerfreuliche Tagesprobleme beseitigen. Nicht selten möchte der Kunde andere Dimensionen als in den Papieren eingetragen sind, gelegentlich wird auch die eingetragene Größe in der früheren Art und Weise gar nicht mehr produziert. Technisch sind die Fehler häufig unproblematisch, vorausgesetzt selbstverständlich, die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Die nötigen Ergänzungen gibt es über Teilegutachten und den TÜV.
Der Kunde muss also nicht mehr bei jeder Abweichung zwischen Bereifung und Eintragung in den Papieren mit einem Bußgeldverfahren und Ärger mit seiner Versicherung rechnen. Erforderlich bleibt freilich immer der Hinweis an den Kunden, die abweichende Ausrüstung schnellstens in den Papieren nachtragen zu lassen!
(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.) -
Seit Einführung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) wird z.B. nur noch eine Reifengröße eingetragen.
Trotzdem kannst du alle erlaubten Rad/Reifen Kombinationen fahren, die vom Hersteller zugelassen sind.
Und zwar "ohne" ABE oder Eintragung.Also, normalerweise ist das so zulässig WENN die Rad/Reifenkombi in der ABE steht. Ist ja auch eine Allgemeine BetriebsErlaubnis und kein Gutachten. Allerdings haben die ABEs wie schon genannt oftmals Einschränkungen, Du musst Dir die Kommentierungen durchlesen (oftmals mit Zahlen abgekürzt, also z.B. 2,14, 17, 28...). Darin steht denn die Einschränkung (z.B. nur mit originalem und nicht mit Sportlenkrad, nicht in Kombination mit einer Tieferlegung, nur mit Radlaufverbreiterungen etc...). Sind die Gegebenheiten erfüllt spricht IMHO nichts dagegen, Du hast die Auflagen erfüllt und somit eine Betriebserlaubnis und musst NICHT zum TüV. Ist auch nur eine der Auflagen NICHT erfüllt musst Du zum Gutachter der das Anbauteil begutachtet und ggf. in die Papiere einträgt.
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naja, die Sensoren kommen in die Felgen und nicht ins Auto.
und wenn du oben auf "alle kompatiblen Fahrzeuge anzeigen" gehst, wirst du deinen Indianer eintragen können.
denn das einzige was hier in Europa interessiert, ist die abweichende Frequenz von den Amis -
also, wenn die Hersteller 20 zoll verkaufen, muss der TÜV sie meiner Meinung nach eintragen, weil du ja dafür eine ABE oder sowas bekommst.
außerdem veränderst du ja nicht den Durchmesser, weil auf den Felgen dann weniger Gummi ist. -
leider NICHT für den Trialhawk....
na sooo grooß ist der Unterschied der Radkästen ja nun wirklich nicht.
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auch bei e-bay, aber in deutsch.
http://www.ebay.de/itm/4x-RDKS…%3AKL&hash=item2edf79d6c4
suchanfrage bei e-bay :cherokee kl sensoren

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hier mal eine Seite, wo ihr eure reifen an eurem Fahrzeug ansehen könnt.
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Habe mir mal Gedanken bis zur endgültigen Form Gedanken gemacht.

Ich würde mal sagen, ein jeder hat die Nummernschildhalter mit der Aufschrift seines Händlers als Aufdruck.
Dann, falls vorhanden, einfach mit einem Banddruckgerät wie dem Brother oder so, das passende Band zum bedrucken bestelle, und sich selber
einen Schriftzug ausdenken und darüber kleben.sollte 16- 18mm breit sein. und sie sind abwaschbar, kleben sehr gut, und sollten somit auch Waschstraßenfest sein.

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