Knöllchen sind Rechtswiedrig

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  • Hallo Kollegen,



    ich habe vor 3 Wochen ein Knöllchen wegen angeblichem Falschparken am Auto gehabt. Allerdings war dort wo ich stand (im Wald) keine Parkverbotszone. Aber Egal.


    Heute kam das Schreiben von FFM mit einem namentlich benannten Zeugen OHNE irgendwelche Polizeidienstangaben PK/PHK/PHWMAnw/PHWAnw



    Ich habe dies als Antwort gemailt und zusätzlich gefaxt:




    Guten Tag Frau GXXXXXXXX,




    Sie haben uns mit AZ 800.3XXXXXX.X und Datum 17.02.2020 ein Verwarnschreiben zugeschickt.




    Ich berufe mich dazu auf den Beschluss vom 3.1.2020, Az: 2 Ss-Owi
    963/18, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, und bitte um Zusendung
    einer Kopie des Polizeidienstausweises oder eines ähnlichen amtlichen
    Dokumentes, wodurch erkennbar ist, dass es sich um einen "echten"
    Polizisten als Zeugen handelt.


    Der von ihnen angegebene Zeuge ist nicht mit einem erkennbaren
    Polizeidienstgrad angegeben und daher ist ihr Schreiben laut Beschluss
    des OLG RECHTSWIDRIG !!!


    Sollten Sie mir bis zum 3.3.2020 keinen dementsprechenden Nachweis erbringen sehe ich Ihr Schreiben als gegenstandslos an.




    Zur Sicherheit faxe ich ihnen diese Mail noch einmal zu.




    Sollten Sie den Beschluss noch nicht kennen können Sie diesen gerne hier nachlesen:




    https://www.rv.hessenrecht.hes…he/document/LARE200000091




    Mit freundlichem Gruß




    Andreas XXXXX



    Ich halte Euch mal auf dem laufenden.



    Hier noch einmal zum nachlesen.


    https://www.hessenschau.de/wir…r-gesetzeswidrig-100.html



    Gruß


    Andy

    wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

  • Zeuge kann jeder sein. Wenn Du zur Polizei gehst und sagst: Der mit dem Kennzeichen ABC hat mich auf der Straße XY die Vorfahrt genommen, dann bekommt der fahrer des ABC Auto genau so ein Schreiben. Zeuge ist dann der, der zu Polizei gegangen ist. Der hat, logischerweise, keinen Polizeidienstgrad. Bezeugt aber, dass das Auto mit dem Kennzeichen ABC aus seiner Sicht etwas falsch gemacht hat. Damit ist automatisch ein Verfahren eröffnet wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Beide, sowohl der Zeuge als auch der FahrerABC werden dann zum Sachverhalt angehört. Das nur Polizisten Zeugen sein können ist genauso Schwachsinn wie: wenn der Polizist seine Mütze nicht aufhat, darf man seine Weisungen ignorieren. (Habe ich hier im Inet tatsächlich schon so gelesen!)


    Das von Dir angeführte Urteil besagt lediglich, dass die Stadt nicht private Firmen beauftragen kann, Parksünder für Sie zu jagen. Denn dafür hat die Stadt ein Ordnungsamt. Deren Mitarbeiter haben übrigens auch keine Polizeidienstgrade....


    Anders sieht es aus, wenn Du auf dem Supermarktparkplatz zu lange parkst. Da kann Dir der Parkplatzbesitzer auch über private Dienstleister Knöllchen verpassen. Die kommen allerdings ohne Umweg über die Stadt. Vielleicht hat in Deinem Fall der Waldbesitzer die Stadt über das "Falschparken" informiert?


    Also sry Andy, aber dein Schreiben wird der Frau bei der Stadt etwas zwischen einem müdem Lächeln und einem herzlichen Lachen entlocken. Mehr nicht.
    Einer Behörde als Privatperson Fristen setzen zu wollen finde ich übrigens auch....ähm....lustig.

  • Sehe ich ähnlich. Als demütig Bediensteter im ö.D. bin ich zwar nicht beim Ordnungsamt, wenn es aber einer vor, neben oder in meinem "Baufeld" zu frech treibt, oder es ersichtlich darauf anlegt, geht ein Foto per whatsapp mit Ortsangabe, Datum und genauer Ortszeit an die Kollegen und alles Weitere nimmt seinen Lauf. Eine Ordungswidrigkeit kann durch jeden Bürger zur Anzeige gebracht werden. Fristaufschub hat Dein Schreiben übrigens nicht. Hoffe, dass dem Hochmut nicht noch eine Mahngebühr folgt....
    Zu Deiner Ehrenrettung, wir haben bei uns die besten Schenkelklopfer in einer Sammlung. In die top 10 würde es Dein Widerspruch bei weitem nicht schaffen. ;)

    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

    2 Mal editiert, zuletzt von eVent ()

  • dann warte mal ab, das OLG Urteil ist bahnbrechend..... und betrifft alle nicht von der Polizei veranlassten Parkknöllchen


  • Das Ordnungsamt hat auch entsprechende hoheitliche Befugnisse, nicht nur die Polizei. Das Urteil bezieht sich darauf, daß die Knöllchenschreiber in Mainhattan private Leiharbeiter waren, z.T. wohl in Uniform, und das ist eben nicht rechtens wenn die Knöllchen ausstellen. Ansonsten kann jeder einen Sachverhalt zur Anzeige bringen, nur die Strafzettel dazu ausstellen ist halt Aufgabe des Staats bzw. seiner Organe, was hier nicht geschehen ist.

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."


    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."


    Walter Röhrl

  • Das Ordnungsamt hat auch entsprechende hoheitliche Befugnisse, nicht nur die Polizei. Das Urteil bezieht sich darauf, daß die Knöllchenschreiber in Mainhattan private Leiharbeiter waren, z.T. wohl in Uniform, und das ist eben nicht rechtens wenn die Knöllchen ausstellen. Ansonsten kann jeder einen Sachverhalt zur Anzeige bringen, nur die Strafzettel dazu ausstellen ist halt Aufgabe des Staats bzw. seiner Organe, was hier nicht geschehen ist.

    So ist es. Ahndung ist die Strafverfolgung, also der behördliche Vorgang. Hat nichts mit der Anzeige zu tun oder der Bezeugung/ Anzeige eines Sachverhalts.

    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

  • Nabend,


    Mir geht es nicht um die 20€
    Meinen letzten Strafzettel für falsches Parken ist bestimmt schon 10 Jahre her.
    Und Frankfurt ist mir echt egal, da fahre ich nur hin wenn ich beruflich hin muss


    Mir geht es darum das wir Autofahrer mittlerweile überall zu Kasse gebeten werden
    ( die Städte haben das schon im voraus als feste Einnahme eingerechnet) und das mit den Knöllchen so wie ich das lese nun nicht mehr rechtens ist. Und Recht ist Recht.


    Ich habe deshalb eine Frist gesetzt da das Ordnungsamt diese eine Woche mir ebenfalls vorgegeben hat.
    Auch da ist meine Meinung gleiches Recht für alle.
    Ich bin ja selbst mal gespannt was zum Schluß dabei raus kommt.


    Wie geschrieben ich halte euch auf dem laufenden.


    Gruß Andy

    wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

  • das habe ich eben noch gefunden:


    So oder so dürften "private Personen" aber nicht als "Hilfspolizeibeamte der Ortspolizeibehörden" handeln, entschied das OLG.


    Ich bin wirklich gespannt wie es aus geht :023:

    wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

  • Wenn ich falsch parke weiß ich das schon beim Aussteigen und dann muss man auch dazu stehen und zahlen wenn man erwischt wird. Nur meine Meinung.

  • ich bin keiner der was zahlt wenn es nicht in Ordnung ist.
    Fakt ist, da war kein Halte oder Parkverbotsschild. Da war nicht zu erkennen das es nicht in Ordnung ist dort zu stehen.
    Es haben etliche Autos dort geparkt.
    Alle hatten danach einen Zettel an der Scheibe.
    Und alle hatten ebenfalls gesagt das Sie es nicht verstehen.
    Ich denke eher, da muss einer seinen "Umsatz" bringen und hat mal schnell Zettel verteilt.
    Wenn die Hälfte zahlt hat es sich rentiert.


    Und genau deshalb gehört das nicht in private Hände.


    Ich gehöre noch zu der Generation die auch mal sagt mit mir nicht. Die nicht alles anerkennt was vom Staat vorgegeben wird.
    Weicheier und Ja-Sager gibt es genug auf der Welt. Was daraus vor 80 Jahren wurde hat man ja im Geschichtsunterricht gelernt.
    Ich gehöre garantiert nicht dazu.


    Gruß Andy

    wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

  • Du bemängelst den fehlenden polizeilichen Titel auf dem Bußgeldbescheid als Begründung der Fehlerhaftigkeit. Ein städtischer Bediensteter der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) führt keinen polizeilichen Titel.

    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

  • dann warte mal ab, das OLG Urteil ist bahnbrechend..... und betrifft alle nicht von der Polizei veranlassten Parkknöllchen

    Nein. Das betrifft alle Knöllchen, die von nicht-hoheitlich tätigen Personen im Auftrag von Behörden erstellt wurden. Einige Städte waren so dumm und haben versucht das zu privatisieren.
    Deswegen kann Dich trotzdem jeder "anscheissen" und ist dann Zeuge. Und auch dann läuft es über die Stadt. Weil die für öffentlich rechtlichen Verkehrsraum sachlich und örtlich zuständig ist.

  • Nein das ist kompletter Unsinn.


    nicht jedermann kann als Zeuge der Behörde herangezogen werden.


    einfach den Verstoß bestreiten und gut ist es. Wenn die Behörde als EINZIGEN Zeugen Rentner Willy Wichtig hat, dann haben Sie verloren. Was glaubst denn Du was da los wäre wenn jeder jeden "melden" könnte und der Gemeldete bekommt dann automatisch einen Bußgeldbescheid....und Willy ist der Zeuge....


    totaler Unsinn. Sonst rufe ich jetzt mal bei deiner zuständigen Behörde an und melde dass du im Parkverbot stehst, oder leg schon mal das Geld bereit.

  • richtig. Foto und schon ist Willy Wichtig Zeuge. Gibt doch überall diese Rentnerpolizei die Schwarzparker anzeigen.

    Genau so ist es!
    Ganz einfach gesprochen: Wenn eine Privatperson als Zeuge für ein Verbrechen taugt, taugt sie auch, bei belastbarer Glaubwürdigkeit (Fotos) für eine Owi. Die Strafzettel stellt die Privatperson unbestritten (?) nicht selber aus, dafür braucht es aber auch keinen Polizeititel.

    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

  • Du liegst leider falsch. Jeder kann als Zeuge fungieren. Jeder der Dich "anzeigt", ist automatisch Zeuge und der Vorgang ist damit eröffnet. Wie hoch der Beweiswert ist, dazu habe ich hier keine Aussage gemacht. Auch nicht dazu, was dann hinten tatsächlich bei rumkommt. Der typische Zeuge war er: https://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges


    Du kannst gern bei meiner zuständigen Behörde anrufen und mich anzeigen. Das funktioniert. Dann werden Deine Daten erhoben und Du bist Zeuge. Ich bekomme Post mit einer Anhörung, und muss mich zu dem Vorwurf, der aufgrund Deiner Zeugenschaft ja vorhanden ist, äußern. Im Zweifel geht das dann bis vor Gericht. Da kommt ein Urteil (was nicht zwingend auch RECHT gesprochen ist.).


    Tu mir übrigens den Gefallen und lass sowas wie "totaler Unsinn" etc. weg in Deinen Posts. Offenbar bist Du auf dem Gebiet eher ein interessierter Laie, genauso wie der TE.

  • Es geht nicht um Strafanzeigen, sondern um Meldungen und an die Verkehrsbehörde, die darauf hin einen Bescheid erlässt.... ohne jedwede weitere Prüfung.... und da bleibe ich bei meinen "das ist totaler Unsinn".... da müssen etliche Voraussetzungen erfüllt werden, was das OLG in Frankfurt ja auch entschieden hat...wenn es so easy wäre, hätte es das Verfahren nicht gegeben.


    https://kommunal.de/falschparker-anzeigen

  • @Chris1200: In Deiner Verlinkung steht nichts anderes, als das, was ich die ganze Zeit schreibe :rolleyes:


    Wieso bringst Du jetzt eigentlich Strafanzeigen ins Spiel? ?(


    (Verkehrs)Ordnunsgwidrigkeitenanzeigen sind grundsätzlich, bis auf Feinheiten, ähnlich zu handhaben wie Strafanzeigen. Deswegen gibt es da den Überleitungsparagraphen 46 im OWiG.


    Nochmals zum OLG Urteil. Darin wird festgeschrieben, dass die Kommunen NICHT private Dienstleister beauftragen können, um für Sie Bußgelder im ruhenden oder meinetwegen auch fließendem Verkehr eintreiben dürfen. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat auch nix mit Zeugen zu tun oder nur noch die Polizei darf oder blabla.


    Und damit klinke ich mich hier aus...die Diskussion ist müßig.

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