Hallo fährt jemand 225/70/17AT mit und/oder ohne Höherlegung? Passen die in die Radhäuser ohne das sie im Gelände schleifen, gibts eine Chance auf TÜV?
Mit freundlichen Grüßen
Miro
225/70/17 AT
- antonracing
- Erledigt
Partner:
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Hallo fährt jemand 225/70/17AT
Das nicht, aber bei meinen 225/65R17AT sind im Radkasten (auch mit vollem Lenkeinschlag) noch mindestens 3 cm Platz. Ich habe allerdings eine Höherlegung meines Trailhawk um 3 cm und 5mm Spurplatten rundherum.
Bei einer ähnlichen Konfiguration müsste es also auf jeden Fall passen.
ABER.....
Auf die Tacho-Vorgaben solltest Du auf jeden Fall achten. Bei meiner (erforderlichen) Tachomessung waren die neuen ATs fast genau "on spot" - es gab also kaum einen Unterschied zwischen der angezeigten und in echt gefahrenen Geschwindigkeit. Daher befürchte ich, dass ein Reifen, der noch einmal eine Nummer größer ist, die Tachoabweichung in der falschen Richtung hat... und dieses ist in Deutschland nicht zulässig. Es könnte also eine recht aufwändige Neuprogrammierung der Tachowerte erforderlich werden und die Kosten hierfür schätze ich schon als erheblich ein, wenn man denn überhaupt jemanden findet, der dieses machen kann. Ein Ritzel auszutauschen (wie früher) ist ja leider nicht mehr möglich.
Gruß Pete
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Danke Pete für die Antwort, ich würde evtl. das Risiko eingehen und auf TÜV verzichten.
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Womit du uns und der ganzen Offroad Gemeinde bestimmt einen riesen Dienst erweisen würdest, weil du mit Sicherheit niemals erwischt wirst.
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Du hast es erfasst, gerne wieder aber was bitte hat das mit dem Forum und der Offroad Gemeinde zu tun?
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Hallo zusammen!
Habe mich gerade hier im Forum registriert, lese aber schon eine ganze Weile mit.
Fahre jetzt meinen zweiten Trailhawk (MY15 und MY18) und habe (speziell zu diesem Thema hier) die 225/65 R17 General AT3 ohne Spurplatten oder Höherlegung montiert.Technisch soweit kein Problem hinsichtlich der Radhäuser. Allerdings beträgt der Abstand zwischen der Federplatte des Federbeins und der Lauffläche des Reifens ca. 7mm deshalb wird der 70er Querschnitt ein Problem darstellen. -
Hast Du auch ein Tacho-Gutachten machen lassen?
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Bis jetzt noch nicht. Und "ob überhaupt" weiß ich noch nicht. Laut GPS bin ich 2 km/h langsamer als die Tachoanzeige. Vorher waren es 7 km/h lansamer.
Übrigens: Der Reifen ist auf der Originalfelge montiert.
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Bis jetzt noch nicht. Und "ob überhaupt" weiß ich noch nicht.
Hallo @Amarillo,
Erst einmal: Willkommen im Forum und Glückwunsch zum (zweiten) Trailhawk - in der Klasse sicherlich mit das Beste, was auf dem Markt ist.
Bezüglich Deiner Bereifung sollte zumindest in den Papieren etwas eingetragen sein, weil die Größe zwei Größen-Stufen über der standardmäßigen Größe der eingetragenen Bereifung liegen. Das ist normalerweise aber kein Problem und Du kannst gerne auf meine zertifizierte Tachomessung (Siehe Link oder unter "Erfahrungsberichte" meinen Thread zur Höherlegung) zurückgreifen, falls die Frage aufkommt.
Um aber sowohl rechtlich als auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein empfehle ich dringend die Eintragung.
Gruß Pete
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Hallo Pete, Danke für das Angebot. Lese Deine Erfahrungsberichte schon länger.
Zur Eintragung: Gebe Dir recht hinsichtlich Versicherung und Rechtslage. Allerdings ist halt dann ausschließlich diese Rad-Reifenkombination eingetragen. Alle anderen Kombinationen brechen dann weg. Hab mich da beim TÜV und ADAC erkundigt.
Außerdem, ich bin ein gnadenloser Optimist........Zum Trailhawk: Ist ein gutes Auto, wenngleich ein paar Macken (Fertigungs-/ und Montagetechnisch) doch auf der Liste stehen.
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Lt. meinem TÜVer ist IMMER ein separates Tacho-Gutachten für das Fahrzeug mit DER Fahrgestellnummer nötig,
wenn die Abweichung rechnerisch über 1,5% liegt (Differenz größter Reifen lt. COC zu Wunschreifen).Und ohne eine Betriebserlaubnis fahre ich meinen Wagen nicht!
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Hab mich da beim TÜV und ADAC erkundigt.
Außerdem, ich bin ein gnadenloser Optimist........Na ja - das ist so nicht richtig! Ich kann jederzeit wieder auf die Originalbereifung zurück wechseln. In meinem Schein steht demzufolge eingetragen: auch genehmigt 225-65R17 (also nicht NUR) sowie der Zusatz, dass auch Schneeketten Verwendung finden können. Bei mir ist aber offenbar durch die anderen Federn zum Federteller auch etwas mehr Platz!
Gruß Pete
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Das Tachogutachten ist nur in einzelnen Bundesländern nötig. In NRW brauchte ich es nicht. Aber ich brauchte ein Gutachten, dass diese Reifengröße abdeckt. Mein Jeep- Schrauber hat das besorgt. Auch ich kann alle Serienmäßigen Reifengrößen fahren.
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Na ja - das ist so nicht richtig! Ich kann jederzeit wieder auf die Originalbereifung zurück wechseln. In meinem Schein steht demzufolge eingetragen: auch genehmigt 225-65R17 (also nicht NUR) sowie der Zusatz, dass auch Schneeketten Verwendung finden können. Bei mir ist aber offenbar durch die anderen Federn zum Federteller auch etwas mehr Platz!
Gruß PeteIch kann`s nur so wiedergeben, wie es der TÜV Süd (München) mir gesagt und der ADAC
bestätigt hat. Aber in Bayern ist so einiges anders.....
Im Übrigen wundert es mich aber auch in technischer Hinsicht, weil wenn der Tacho auf den neuen Durchmesser angeglichen ist und du zurückrüstest, hast du die gleiche Abweichung, bloß andersrum!?Und die 70er Reifen hätte ich definitiv nicht untergebracht, ist immerhin eine Erhöhung des wirksamen Radius von 2,85cm zur Originalbereifung.
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Der Tacho wird nicht angeglichen. Es wir nur die angezeigte Geschwindigkeit überprüft. Angleichen ist auch nicht so ohne weiteres möglich. Wenn überhaupt dann nur mit hohen Kosten.
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Das ist so richtig, wenn Du innerhalb einer gewissen Toleranz bleibst. Aber mit dieser Radgröße ist man ausserhalb. (über 5% im Minus) Das mit den hohen Kosten stimmt.
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Mit einer Einzelabnahme darfst du deine neue Größe und alle weiteren zugelassenen Größen fahren, da der Tacho ja nicht neu justiert wird. Da liegt ein Missverständnis vor.
Wenn ein Tacho angepasst werden muss, dann darfst du nur die neue Größe fahren.
Logisch eigentlich.
Aber du willst es nicht anpassen, denn das sind immense Kosten weil es beim Renegade nicht vorgesehen ist.Zum fahren ohne Zulassung:
Dein Optimismus in allen Ehren.Deine Betriebserlaubnis ist damit erloschen. Das bedeutet du begehst eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
Wenn dir damit ein Besoffener vors Auto rennt, wird keiner der Beteiligten mehr froh (und solvent) im Leben.
Außerdem bringst du die Forenbetreiber in Verlegenheit mit solchen Äußerungen.
Des weiteren führen solche Aktionen nur zu noch strengeren Regeln im Geländewagen Bereich.
Hier geht's nicht um paar Bergungshaken oder anderen kleinkram. Es sind Reifen die du mit etwas Aufwand und mit entsprechender Hilfe zulassen kannst. Es nicht zu tun, ist reine Fahrlässigkeit.Meine abgenommene Reifengröße wurde bei meinem aktuellen Unfall vom Gutachter notiert und gesondert vermerkt, ich musste die TÜV Zulassung beilegen und ich bin eindeutig der Geschädigte in dem Fall.
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Hallo Franklin, ich habe nichts anderes behauptet bzgl. der Größe und Anpassung.
Wenn die neu Größe ausserhalb gewisser Toleranzen ist dann Angleichung.
Das mit der ABE und Straftat würde ich nochmal genauer recherchieren. (Ich behaupte mal VOWI).
Aussergdem liegt mir nichts ferner, als die Forenbetreiber in Verlegenheit zu bringen, sorry!
Bei allem Anderen gebe ich Dir Recht. Werde die Angleichung machen lassen. -
Das ist so richtig, wenn Du innerhalb einer gewissen Toleranz bleibst. Aber mit dieser Radgröße ist man ausserhalb. (über 5% im Minus) Das mit den hohen Kosten stimmt.
Bei den 225/65 R 17 bist Du noch in der Tolleranz
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Laut dem Berechnungsprogramm des TÜV Süd nicht. Wirksme Radiuserhöhung um
1,72 cm, Tachoabweichung im Minus von über 5% usw.
Sorry, kanns nur so wiedergeben. Bin mit dem TÜV-Menschen eine halbe Stunde zusammengesessen.
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