225/70/17 AT

  • antonracing schrieb:

    Hallo fährt jemand 225/70/17AT
    Das nicht, aber bei meinen 225/65R17AT sind im Radkasten (auch mit vollem Lenkeinschlag) noch mindestens 3 cm Platz. Ich habe allerdings eine Höherlegung meines Trailhawk um 3 cm und 5mm Spurplatten rundherum.

    Bei einer ähnlichen Konfiguration müsste es also auf jeden Fall passen.

    ABER.....

    Auf die Tacho-Vorgaben solltest Du auf jeden Fall achten. Bei meiner (erforderlichen) Tachomessung waren die neuen ATs fast genau "on spot" - es gab also kaum einen Unterschied zwischen der angezeigten und in echt gefahrenen Geschwindigkeit. Daher befürchte ich, dass ein Reifen, der noch einmal eine Nummer größer ist, die Tachoabweichung in der falschen Richtung hat... und dieses ist in Deutschland nicht zulässig. Es könnte also eine recht aufwändige Neuprogrammierung der Tachowerte erforderlich werden und die Kosten hierfür schätze ich schon als erheblich ein, wenn man denn überhaupt jemanden findet, der dieses machen kann. Ein Ritzel auszutauschen (wie früher) ist ja leider nicht mehr möglich.

    Gruß Pete
    gesendet von Pete
    My Omaha Orange
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    Jeep Renegade Trailhawk 2,0 D mit 170 PS und 9 Gangstufen Automatik, Omaha Orange, ROLA Dachkorb Sandbleche + Bergegeschirr nach Lage. Trekfinder Federn (plus 3cm), Spurplatten 5mm, AT-Reifen 225/65 R 17, Zusatzscheinwerfer vorne / hinten am Dachkorb, Reserverad "on top".

    Mein Renegade: höher gelegter Jeep Renegade Trailhawk, 2,0 D, 170 PS, Omaha Orange

  • Hallo zusammen!

    Habe mich gerade hier im Forum registriert, lese aber schon eine ganze Weile mit.
    Fahre jetzt meinen zweiten Trailhawk (MY15 und MY18) und habe (speziell zu diesem Thema hier) die 225/65 R17 General AT3 ohne Spurplatten oder Höherlegung montiert.Technisch soweit kein Problem hinsichtlich der Radhäuser. Allerdings beträgt der Abstand zwischen der Federplatte des Federbeins und der Lauffläche des Reifens ca. 7mm deshalb wird der 70er Querschnitt ein Problem darstellen.

    Mein Renegade:

  • Amarillo schrieb:

    Bis jetzt noch nicht. Und "ob überhaupt" weiß ich noch nicht.
    Hallo @Amarillo,

    Erst einmal: Willkommen im Forum und Glückwunsch zum (zweiten) Trailhawk - in der Klasse sicherlich mit das Beste, was auf dem Markt ist.

    Bezüglich Deiner Bereifung sollte zumindest in den Papieren etwas eingetragen sein, weil die Größe zwei Größen-Stufen über der standardmäßigen Größe der eingetragenen Bereifung liegen. Das ist normalerweise aber kein Problem und Du kannst gerne auf meine zertifizierte Tachomessung (Siehe Link oder unter "Erfahrungsberichte" meinen Thread zur Höherlegung) zurückgreifen, falls die Frage aufkommt.

    Höherlegung Renegade TH

    Um aber sowohl rechtlich als auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein empfehle ich dringend die Eintragung.

    Gruß Pete
    gesendet von Pete
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    Mein Renegade: höher gelegter Jeep Renegade Trailhawk, 2,0 D, 170 PS, Omaha Orange

  • Hallo Pete, Danke für das Angebot. Lese Deine Erfahrungsberichte schon länger.

    Zur Eintragung: Gebe Dir recht hinsichtlich Versicherung und Rechtslage. Allerdings ist halt dann ausschließlich diese Rad-Reifenkombination eingetragen. Alle anderen Kombinationen brechen dann weg. Hab mich da beim TÜV und ADAC erkundigt.
    Außerdem, ich bin ein gnadenloser Optimist........

    Zum Trailhawk: Ist ein gutes Auto, wenngleich ein paar Macken (Fertigungs-/ und Montagetechnisch) doch auf der Liste stehen.

    Mein Renegade:

  • Lt. meinem TÜVer ist IMMER ein separates Tacho-Gutachten für das Fahrzeug mit DER Fahrgestellnummer nötig,
    wenn die Abweichung rechnerisch über 1,5% liegt (Differenz größter Reifen lt. COC zu Wunschreifen).

    Und ohne eine Betriebserlaubnis fahre ich meinen Wagen nicht!
    Nichts was Jemand vor dem Wort 'Aber' sagt zählt wirklich!
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit.
    Sic semper tyrannis

    Mein Wrangler: JEEP Wrangler Rubicon JL MJ2020 Punk'N Orange 2,2L Diesel (was sonst!)

  • Amarillo schrieb:

    Hab mich da beim TÜV und ADAC erkundigt.
    Außerdem, ich bin ein gnadenloser Optimist........
    Na ja - das ist so nicht richtig! Ich kann jederzeit wieder auf die Originalbereifung zurück wechseln. In meinem Schein steht demzufolge eingetragen: auch genehmigt 225-65R17 (also nicht NUR) sowie der Zusatz, dass auch Schneeketten Verwendung finden können. Bei mir ist aber offenbar durch die anderen Federn zum Federteller auch etwas mehr Platz!

    Gruß Pete
    gesendet von Pete
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  • Das Tachogutachten ist nur in einzelnen Bundesländern nötig. In NRW brauchte ich es nicht. Aber ich brauchte ein Gutachten, dass diese Reifengröße abdeckt. Mein Jeep- Schrauber hat das besorgt. Auch ich kann alle Serienmäßigen Reifengrößen fahren.
  • Pete schrieb:

    Amarillo schrieb:

    Hab mich da beim TÜV und ADAC erkundigt.
    Außerdem, ich bin ein gnadenloser Optimist........
    Na ja - das ist so nicht richtig! Ich kann jederzeit wieder auf die Originalbereifung zurück wechseln. In meinem Schein steht demzufolge eingetragen: auch genehmigt 225-65R17 (also nicht NUR) sowie der Zusatz, dass auch Schneeketten Verwendung finden können. Bei mir ist aber offenbar durch die anderen Federn zum Federteller auch etwas mehr Platz!
    Gruß Pete
    Ich kann`s nur so wiedergeben, wie es der TÜV Süd (München) mir gesagt und der ADAC
    bestätigt hat. Aber in Bayern ist so einiges anders.....
    Im Übrigen wundert es mich aber auch in technischer Hinsicht, weil wenn der Tacho auf den neuen Durchmesser angeglichen ist und du zurückrüstest, hast du die gleiche Abweichung, bloß andersrum!?

    Und die 70er Reifen hätte ich definitiv nicht untergebracht, ist immerhin eine Erhöhung des wirksamen Radius von 2,85cm zur Originalbereifung.

    Mein Renegade:

  • Mit einer Einzelabnahme darfst du deine neue Größe und alle weiteren zugelassenen Größen fahren, da der Tacho ja nicht neu justiert wird. Da liegt ein Missverständnis vor.
    Wenn ein Tacho angepasst werden muss, dann darfst du nur die neue Größe fahren.
    Logisch eigentlich.
    Aber du willst es nicht anpassen, denn das sind immense Kosten weil es beim Renegade nicht vorgesehen ist.

    Zum fahren ohne Zulassung:
    Dein Optimismus in allen Ehren.

    Deine Betriebserlaubnis ist damit erloschen. Das bedeutet du begehst eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
    Wenn dir damit ein Besoffener vors Auto rennt, wird keiner der Beteiligten mehr froh (und solvent) im Leben.
    Außerdem bringst du die Forenbetreiber in Verlegenheit mit solchen Äußerungen.
    Des weiteren führen solche Aktionen nur zu noch strengeren Regeln im Geländewagen Bereich.
    Hier geht's nicht um paar Bergungshaken oder anderen kleinkram. Es sind Reifen die du mit etwas Aufwand und mit entsprechender Hilfe zulassen kannst. Es nicht zu tun, ist reine Fahrlässigkeit.

    Meine abgenommene Reifengröße wurde bei meinem aktuellen Unfall vom Gutachter notiert und gesondert vermerkt, ich musste die TÜV Zulassung beilegen und ich bin eindeutig der Geschädigte in dem Fall.

    Mein Cherokee: Trailhawk 2019, 2.0 Hurricane, Falken Wildpeak AT3WA

  • Hallo Franklin, ich habe nichts anderes behauptet bzgl. der Größe und Anpassung.
    Wenn die neu Größe ausserhalb gewisser Toleranzen ist dann Angleichung.
    Das mit der ABE und Straftat würde ich nochmal genauer recherchieren. (Ich behaupte mal VOWI).
    Aussergdem liegt mir nichts ferner, als die Forenbetreiber in Verlegenheit zu bringen, sorry!
    Bei allem Anderen gebe ich Dir Recht. Werde die Angleichung machen lassen.

    Mein Renegade: