Kleiner Gegeneinwand: Da die DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (Art. 2 I DSGVO), und durch den Dashcam-Einsatz auch nicht nur personenbezogene Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeitet werden (Art. 2 II lit. c) DSGVO), ist die DSGVO sachlich auch auf private Dashcam-Betreiber anwendbar. Auch der private Dashcam-Betreiber betreibt Datenverarbeitung i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO. Er muss die in Art. 6 IV DSGVO genannte Zweckbindung beachten. Er hat zudem die in Art. 13 I-III DSGVO genannten Informationspflichten zu beachten. Lediglich die nach Art. 30 I, II DSGVO umfangreichen Dokumentationspflichten (Verzeichnispflichten) dürften zu verneinen sein.
Dashcam II
- eVent
- Geschlossen
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... und durch den Dashcam-Einsatz auch nicht nur personenbezogene Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeitet werden ...
Das war genau mein Einwand. Die Daten werden nicht gewerblich sondern nur für persönliche Tätigkeiten genutzt.Aber ich will da kein Fass aufmachen. Wie bei allen neuen komplexen Gesetzen müsste die genaue Auslegung durch Gerichte definiert werden.
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Die gewerbliche Tätigkeit ist nicht Voraussetzung für die Anwendbarkeit der DSGVO. Auch private Aufnahmen im öffentlichen Verkehrsraum sind erfasst.
Kurzum: Beachtet der private Dashcam-Betreiber diese Vorgaben nicht, verletzt er die DSGVO mit der Folge der Rechtswidrigkeit der Datenerhebung. Bußgeld und Sicherstellung des geräts sind die Folge (Sanktionen nach Art. 83 DSGVO und Art. 84 DSGVO i.V.m. §§ 41-43 BDSG). Freilich davon zu unterscheiden ist die Verwertbarkeit der Aufnahmen im Schadensersatzprozess. Nach dem BGH können jedenfalls bei schweren Unfällen die Aufnahmen trotz ihrer Illegalität verwertet werden.
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Sorry jetzt muss ich noch nachfragen:
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a. im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b. durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c. durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
d. durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.Für mich ist daher der Gültigkeitsbereich ganz klar geregelt.
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Der öffentliche Verkehrsraum ist kein Raum i.S. der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Gemeint sind lediglich z.B. private Feiern bzw. Aufnahmen im Familienkreis. Nur diese sind ausgenommen von der Anwendung des DSGVO
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Ich darf vor dem Eingang des Rathauses die aufgestellte Hochzeitsgesellschaft fotografieren bzw. filmen, auch wenn ich mich im öffentlichen Raum befinde. Hier herrscht besagter familiärer Bezug. Ist die Hochzeitsgesellschaft verschwunden, darf ich den Rathauseingang nicht mehr filmen (auch nicht mit der Dashcam aus einem parkenden Auto).
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Wie/ wo habt ihr die cams abgebracht?
Meine Position ist vieleicht nicht ganz optimal ... poste später BildUm den Spiegel rum sind ja auf der Windschutzscheibe extra schwarze Aussparungen, gibt es sowas zu kaufen, so das ich dies auch um die dash Cam machen kann, dann würde nur die Linse sichtbar sein aber nicht das Gehäuse
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Als erster Tip: die Anker DC hat ein auffällig hellgraues Klebepad, das hab ich sofort gegen schwarz ausgetauscht. Dadurch sticht es von außen nicht so hervor.
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Also die Halterung samt Klebeband oder gibt es separat schwarze Pads ?
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Könnte man den auch darauf kleben, siehe Markierung im Bild.
Dann wäre das Gehäuse verdeckt und nur die Linse sichtbar ..Weiß gerade nicht welche Funktionen das Teil hat und es irgendwas beeinträchtigen würde beim drauf kleben
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Sieht so aus als ob das Klebepad schon schwarz ist. Dann versuch es mal sauber anzudrücken. Die Teilverklebung fällt noch mehr auf und sieht auch nicht gut aus. Die Stelle ist aber gut. So sieht das bei meinen aus...
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Der sah auch am Anfang komplett schwarz aus, habe jetzt erst gesehen das der sich wohl etwas gelöst hat. Drücke mal an später
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Hast den nicht auf dem Compass ?
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Noch nicht. Bei den kalten Temperaturen spachtele ich ungern an den Kunststoff -Innenverkleidungsteilen rum. Sobald die Sonne mal rauskommt, setze ich das Teil.
Auf den Knubbel drauf??? Mmmmmh

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Hat der seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder im Internet gegeben?
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Das Gesicht ist unkenntlich gemacht, das befreit von den Persönlichkeitsrechten. Kennen wir aus verpixelten Reportagen im Fernsehen

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Naja, so spektakulär kann der Inhalt seiner Akte ja nicht gewesen sein. Bei 'nem richtigen Kunden wärste nach der Äußerung deine Dashcam schon los...

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Wir haben das von Event hier gepostete „Beweismaterial“ und vor allem die getätigten Behauptungen im Team betrachtet und sind zu der Auffassung gekommen, dass die Beiträge ausschließlich auf Mutmaßungen und Wunschdenken basieren. Daraus auf einer öffentlichen Internet-Plattform gegen eine Person mit Bildmaterial solche Behauptungen zu inszenieren, halten wir für nicht tragbar.
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Ich denke, damit haben wir unseren Stanppunkt deutlich klargestellt und eine weitere Diskussion ist nicht notwendig.
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