Mal wieder Garantie

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Feiertag?
  • Heute habe ich von myjeep (mopar@promo.mopar.eu) eine Mail bekommen. Darin stand, dass meine Garantie nach 2 Jahren demnächst abläuft. Daraufhin habe ich den Kundendienstchat auf der myJeep Seite kontaktiert. Immerhin ist das Auto, welches betroffen ist, erst Anfang 2016 erstzugelassen worden. Der Kundendienst teilte mir folgendes mit: Nach 2 Jahren hat man keine Herstellergarantie mehr. Es greift eine Anschlussgarantie. Auf meine Nachfrage, ob das nicht mit gleichen Leistungen etc ist, nur mit anderem Namen antwortete man mir: "Nicht zwangsläufig". Das hängt von meinen Unterlagen ab????? Und es besteht die Möglichkeit das keine Garantie mehr da ist????
    Alter wenn die mir jetzt kommen und sagen, nur zwei Jahre Garantie ....
    Das steht doch in jeder Werbung von Jeep. 4 Jahre ab Erstzulassung. Oder irre ich mich da?

  • Tatsächlich sind es nicht 4 Jahre, sondern 2 + 2 Jahre. 2 Jahre Hersteller-Garantie, danach 2 Jahre "gleichwertige" Anschlußgarantie der Allianz "gemäß ihren Bedingungen". Was das in der Praxis heißt und wie gleichwertig die gleichwertige Garantie wirklich ist, möchte ich auch schon lange wissen. Sagen konnte es mir noch keiner und die ominösen Bedingungen der Allianz findet man auch nirgends.

  • Also an dem Renny den diese Garantiesache betrifft, da ist ja nichts mit. Bei meinem anderen, welcher verschiedene Zicken hat, da habe ich diese Info nicht bekommen von wegen Garantieablauf. Und der hat jetzt seit EZ 27 Monate auf dem Buckel.


    "myjeep / mopar"?? will sich jetzt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und die Sache klären. Ich verstehe nicht was es da zu klären gibt...aus welchem Grund sollte man denn plötzlich die Anschlussgarantie verweigern?

  • Es gab doch irgendein Datum ab dem sich die Garantiezeit von 2 auf 2+2 Jahre geändert/ erhöht hat.
    Leider hab ich dieses nicht im Kopf, muss aber knapp beim Bj von unserem Reni sein.
    Der hat schon die 2+2 Garantie und ist Bj 07/15 und EZ 11/15.
    Ich meine das es die 2+2 genau ab 07/15 gibt (also "Glück" für mich), bin da aber nicht ganz sicher.
    Andere Forenmitglieder haben nur die 2 Jahre Garantie und Bj irgendwann Anfang 15.
    Irgendwo hatten wir das schonmal angesprochen...

  • Oder aber es bekommen tatsächlich erst die Fahrzeuge die ab 07/15 gebaut wurden die 2+2 Garantie, auch wenn man ein älteres Fahrzeug erst deutlich später kauft, auch das könnte man FCA zutrauen.

  • Dann wäre ja bei meinem Renny die Garantie schon lange weg. Meiner ist älter als der meiner Frau und eher zugelassen. Da kam keine Mail das die Garantie abläuft. Auch laut [definition=3,0]FIN[/definition] ist meiner eher vom Band gelaufen. Meine [definition=3,0]FIN[/definition] endet mit 17xxx. Der Renny um den es geht, da endet die [definition=3,0]FIN[/definition] mit 28xxx

  • Da die beiden Rennis eine genullte [definition=2,0]VIN[/definition] haben, wie wir wissen, handelt es sich mit Sicherheit bei beiden um sehr frühe Modelle. Ich würde mal fast davon ausgehen, dass die noch nicht die 4 Jahre Garantie haben. Was myjeep so alles ausspuckt würde ich nicht so ernst nehmen, die Seite hat doch noch nie richtig funktioniert. :S

  • Ich hab heute meine Verkaufsbude angeschrieben und die Garantie Bedingungen vin der Allianz angefordert!
    Normaler Weise hätte die bei der Auslieferung, ohne danach zu fragen, mit übergeben werden MÜSSEN.


    Bekomme ich die nicht, werde ich beim Gewerbeaufsichtsamt vorstellig, denn JEEP bewirb das ja erst mal mit 4 Jahre JEEP Garantie,
    und erst kleiner gedruckt mit "2 + 2 Jahre".


    Selbst wenn man bei JEEP, und jedem anderen Autohaus, einen Kaufvertrag unterzeichnet hängt diesem die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
    Und die Garantie Bedingungen findet man in den Prospekten oder Online.


    Ich hab jedenfalls nicht vor mich mit irgend einem fadenscheinigen Geschwafel abzufinden.


    Interessant ist übrigens das man durchaus berechtigt wäre JEEP abzumahnen!
    http://www.anwaltblog24.de/abm…-garantiebedingungen.html


    Hieraus mal ein Interessantes Zitat:


    Sie müssen genau anzugeben, was Voraussetzung der Garantieleistung ist. Muss etwa die Beanstandung auf einem bestimmten, durch Tatsachen zu beschreibenden Mangel beruhen? Hat der Verbraucher das Datum des Kaufs und den Name des Verkäufers anzugeben? Muss möglicherweise ein "Garantieformular" ausgefüllt und eingesendet werden? Der Zeitraum der Garantie ("Garantiefrist") ist anzugeben. Hierzu gehört die Länge (etwa 3 Jahre) wie auch der Fristbeginn (etwa Übergabe der Sache, Inbetriebnahme). Angegeben werden muss, ob die Garantie räumlich beschränkt ist (etwa auf die Wohnung des Verbrauchers).

    Nichts was Jemand vor dem Wort 'Aber' sagt zählt wirklich!
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit.
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    Glaube ist die Wissenschaft, die mit Wissen Leiden schafft!

  • Unsere Caliber hatten beide das 6-Jahre-Sorglos Paket. Das hieß 2 Jahre Werksgarantie von Dodge und vier Jahre Anschlussgarantie. Dazu gab es ein Heft, in dem die [definition=2,0]VIN[/definition] und Garantiebedingungen drin standen. Gab es damals auch für Jeep-Modelle. Insofern sollte Jeep auch heute für jedes Fahrzeug die Garantiebedingungen schriftlich klar benennen.

  • Was ich bei der "JEEP Garantie ohne Kilometerbegrenzung" als ziemlich Fragwürdig empfinde ist:
    Einerseits schreibt JEEP "Ohne Kilometerbegrenzung",
    andererseits steht in dem von "Germaneon" verlinktem PDF, auf Seite 15 Abschnitt 3.3 Materialkostenstaffel,
    wie viel man als Differenzbetrag als Selbstbehalt zahlen muss!


    Was denn nun, ohne Beschränkung, oder nur die ersten zwei Jahre!
    Ich kann so eine Werbeverarsche nicht leiden.

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  • Dieses PDF bezieht sich nur auf die zukaufbaren Garantiepakete und hat mit der 2+2 Garantie gar nichts zu tun. Soweit bin ich auch schon gekommen. Die Bedingungen für die 2+2 findet man nirgends, sogar auf Nachfrage beim Händler waren die Bedingungen nicht auffindbar. Bis heute habe ich die noch nicht zu Gesicht bekommen.

  • Heute habe ich Antwort vom Kundendienst bekommen...


    Sehr geehrter Herr xxxxx,
    vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit JEEP.
    Laut unseren Unterlagen besteht für Ihren Jeep Renegade mit der
    Fahrzeugidentifikationsnummer xyz eine 24-monatige Jeep
    Neuwagenanschlussgarantie PREMIUM PLUS (analog Fahrzeuggarantie) mit der
    Vertragsnummer xyz. Nähere Auskünfte erteilt der Versicherer unter
    der Rufnummer 089 / 2000 48 019.
    Als Anlage senden wir Ihnen das Muster Garantieheft. Bezüglich der
    Original Garantieunterlagen, die Sie im Falle der Inanspruchnahme der
    Garantie vorlegen müssen, bitten wir Sie, den Verkaufshändler zu
    kontaktieren.
    Gern haben wir uns um Ihr Anliegen gekümmert.
    Unser Kundendienst steht Ihnen von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20
    Uhr und samstags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter der Nummer 0080004265337 zur
    Verfügung.



    Das Muster Garantieheft ist zu groß um es hier anzuhängen.

  • Das ist schön
    Der Händler hat dir dieses Heft dann wohl nicht weitergegeben
    Meins erhielt ich auch etwas später per Post. Ca.1 Monat nach Erhalt des Fahrzeugs

  • So etwas hab ich nicht bekommen!


    Bisher auch noch keine Reaktion seitens des Autohaus, bez. meiner Mail.
    Muss ich wohl mal vorbei fahren und pers. Fragen.

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  • @Grinch
    Du kannst ja anrufen. In der oben geposteten Mail ist die Telenummer des Versicherers. ich kann Dir auch das Muster-Garantieheft zumailen wenn Du magst. Ist leider zu groß um es anzuhängen hier.


    Was mich mal interessiert. Ich lese hier dauernd es wurde was auf Garantie gemacht in der Werkstatt und es gab einen kostenlosen Ersatzwagen. Ich dachte den bekommt man nur wenn man liegenbleibt und das Auto nicht mehr fahrtauglich ist.....? Ist das abhängig von der Werkstatt?

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