Waldwege ohne Verbotskennzeichnung

  • Norsfyr schrieb:

    Ich habe exakt die gleiche Frage sogar in der FB Gruppe vom Jeep Club Deutschland gestellt, frech oder? Man man..
    Mit anderen Worten, Du warst schon zum Zeitpunkt der hier gestellten Frage schlauer als alle anderen?
    Teile doch Dein Wissen mit uns, wie ist denn der allgemeine Konsens?
    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

    Mein Compass: Limited, 170HP Benzin, ausgestattet vom "Dashcam- Messias"

  • eVent schrieb:

    Teile doch Dein Wissen mit uns, wie ist denn der allgemeine Konsens?
    Die Antwort lautet wohl: schaue in das jeweils gültige Landeswaldgesetz.
    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

    Walter Röhrl

    Mein Wrangler: Wrangler JL Rubicon MY21 2.0l T-GDI in Sting Gray, Hardtop, AHK, BF Goodrich T/A KO2 -/- Renegade Limited MY20, Granite Crystal, 6 Gang MT 4x4, 2.0 Multijet

  • Pete schrieb:



    Der Grundsatz in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern ist genau anders herum: Solange kein Verbotsschild (auch "Privatweg" z.B.) vorhanden ist, ist das Befahren erlaubt.

    Das Landeswaldgesetz von Brandenburg sagt aber etwas anderes:


    §16
    Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen


    (1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
    (2) Waldbesitzer dürfen über den in Absatz 1 genannten Umfang hinaus das Fahren mit Kraftfahrzeugen in ihrem Wald gestatten, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist und den Wald nicht gefährdet oder seine Funktionen beeinträchtigt. Die Gestattungen sind der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzulegen.
    (3) Die untere Forstbehörde kann die Gestattungen nach Absatz 2 aus den genannten Gründen untersagen oder einschränken.

    Das ist genau wie in den "westlichen Ländern" geregelt.
    Ich bin regelmäßig im Havelland bei Freunden auf dem Land und da nehme ich auch gerne mal paar Feld- und Waldwege mit die dort einige Anwohner benutzen, aber erlaubt ist es trotzdem streng genommen nicht.

    Mein Cherokee: Trailhawk 2019, 2.0 Hurricane, Falken Wildpeak AT3WA

  • Trailhawk1963 schrieb:

    Ich persönlich befahre jeden Wald und Wiesenweg wo kein Verbotsschild steht.
    In BW zumindest scheint nicht zuzutreffen, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Nach kurzer Suche im Netz weiß ich nun, Waldwege tabu, wenn nicht ausdrücklich erlaubt (und meine MTB Ausfahrten sind fasst allesamt strafrechtlich relevant :saint: )

    KLICK
    Bilder
    • Forstwege.jpg

      143,93 kB, 532×600, 73 mal angesehen
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  • Kommt vermutlich auch ganz drauf an wie man sich anstellt. Gesittet irgendwo das Auto abstellen zum Wandern läßt der Förster wohl eher durchgehen als mit der Enduro durch die Büsche knattern. ;)
    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

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    Walter Röhrl

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  • Ruhe in Frieden, thread.

    Ich hoffe, die vorauseilende
    Rechthaberitis des thread-Eröffners
    ist damit hinreichend befriedigt,

    (Für Interessierte: Man tue sich
    die gleiche Diskussion im Nachbar-Forum an
    Dann versteht man so manches .... selbst
    Erörterungen von freilaufenden Killer-Hunden
    und Klappenauspuff im Unterholz ... ;-))))
    Grand Cherokee SRT & Renegade Benziner 170 PS
    (..und ca. 50 andere Charakter-Autos davor ... ;-)

    Mein Grand Cherokee:

  • Es gibt ein Bundeswaldgesetz, ein Bundesnaturschutzgesetz und natürlich die StVO, die bundesweit für alle gleich gilt.
    Die jeweiligen Ländergesetze können die Bundesgesetze an einzelnen Stellen präzisieren oder darüber hinaus gehen, aber niemals "darunter bleiben", also unterlaufen. Bundesrecht bricht Landesrecht.
    Hinzu kommen örtlichen Satzungen oder Allgemeinverfügungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die noch einmal darüber hinausgehen können - und das EU-Recht (z.B. Natura 2000 mit den Flora-Fauna-Habitaten - die sog. FFH-Gebiete, die auch in Wäldern gelten können, wie bei uns in Hessen).
    Grundsätzlich gilt, dass nichts beschildert werden muss, was grundsätzlich in einem Gesetz geregelt ist und/oder angemessen örtlich amtlich bekannt gemacht wurde, auch wenn Ortsfremde das nicht immer wissen können.
    Da ist dann Vorsicht (bzw. Zurückhaltung) die Mutter der Porzellankiste, den Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafen nicht.
    2015er Cherokee Limited, Vollausstattung, PRIVAT VERKAUFT am 7.11.2021!
    Ich war immer top-zufrieden mit unserem Indianer und bin ausschließlich aus Vernunftsgründen (extrem viele Kurzstrecken) auf ein 4-WD-E-Mobil umgestiegen, zumal ich nur Euro V hatte und nicht mehr in jede größere Stadt fahren durfte.

    Unser Neuer: Škoda Enyaq iV 80x Sportline (Voll-Elektrisch mit 4WD, 265 PS)
    Wallbox 11 kW von Elvi (NL), gespeist von einer eigenen PV-Anlage mit 10 kWp

    Mein Cherokee: 2015er Cherokee Limited, granite-crystal, 170 PS Diesel, 9-Gang-Automatik, AD I, Navi-& Soundpaket, Fahrassistenz- und Winterpaket., Nappaleder in schwarz

  • Also ich finde den Thread durchaus interessant. Bringt er doch Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und vieles anderes mehr zutage.

    Ich selbst habe die Erfahrungen von @Pete in BRB gemacht: Dort gibt es (ehemalige) Ortsverbindungsstraßen, da kommt ihr nicht mit nem PKW durch (ok - aber nur echt schwierig) und das sind ganz offizielle Wege, wo es niemals zu Anzeigen etc. kommen würde!

    Also von daher bin ich schon gespannt, ob es hier im Forum schon jemanden gibt der mit Jägern, Förstern, Landwirten oder Spaziergängern Erfahrungen gesammelt hat.


    Und ganz ehrlich: Jetzt hier schon wieder rum zu meckern, weil in einem anderen Forum ein Thread aus dem Ruder gelaufen ist, finde ich daneben. Muss ich jetzt schon das gesamte Internet durchsuchen, mich in alle Foren anmelden und alle in Frage kommenden Threads zu einem Thema lesen, bevor ich hier weiterlesen darf? Oder bevor das Thema hier überhaupt behandelt werden darf?
    Lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf und persönliche Unstimmigkeiten außerhalb (dieses) Forums!!!
    Grüße Alex


    P. S.
    Denkt an die Elektrolyte!

    Mein Gladiator: 2021 Gladiator "Sport" mit 2RY, 2SA, CSD, CWA,GCD, MRK, XMF Davor: Jeep Renegade "Upland" - MY 2017 - Command View - 4x4 Active Drive Low - 2.0 MJ - 140 PS - 9 AT - 5" Navi

  • eVent schrieb:

    Norsfyr schrieb:

    Ich habe exakt die gleiche Frage sogar in der FB Gruppe vom Jeep Club Deutschland gestellt, frech oder? Man man..
    Mit anderen Worten, Du warst schon zum Zeitpunkt der hier gestellten Frage schlauer als alle anderen?Teile doch Dein Wissen mit uns, wie ist denn der allgemeine Konsens?
    Überhaupt nicht, denn jeder behauptet was anderes. Hier ist der Ton sogar noch sachlich bis auf ein paar Hanseln die rein gar nichts zum Thema beitragen.

    Ging übrigens um die Straße / den Weg Sandkrug auf der Karte:

    goo.gl/maps/ovGtDL4SVct

    die Verbindung von der B5 zur Alten Salzstraße.
  • Es ist ganz einfach, die richtige Karte ausuchen, und schon ist der Fall geklärt: Wald-, Feldweg!



    Gruß Hansel
    Man hat mich nicht gefragt, ob ich geboren werden will, jetzt will ich auch nicht, dass man mir sagt, wie ich leben soll!
    (Udo Lindenberg in "Das Gesetz")

    Mein Renegade: Longitude Multiair 1,5l 140PS 6Gang 2WD Mojave Sand MY15 Uconnect 5" mit Tomtom Navi, viel Langstrecke, Langzeitverbrauch: 7,3l

  • blob schrieb:

    Es ist ganz einfach, die richtige Karte ausuchen, und schon ist der Fall geklärt: Wald-, Feldweg!
    Es macht lustigerweise ein Unterschied ob es ein Wald- oder ein Feldweg ist. Auf dem Feldweg gelten die Waldgesetze nicht ... ;)
    Willkommen in der Bürokratenrepublik Deutschland ...
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  • Aber immerhin wissen wir, dass es sich um keine Straße handelt, bei Goggelmaps sieht das ja anders aus.
    Man hat mich nicht gefragt, ob ich geboren werden will, jetzt will ich auch nicht, dass man mir sagt, wie ich leben soll!
    (Udo Lindenberg in "Das Gesetz")

    Mein Renegade: Longitude Multiair 1,5l 140PS 6Gang 2WD Mojave Sand MY15 Uconnect 5" mit Tomtom Navi, viel Langstrecke, Langzeitverbrauch: 7,3l

  • Google ist manchmal etwas optimistisch mit den Linien, die es da so zeichnet. Ein Wechsel auf die Satellitenansicht ist da schon mal angebracht ... :schock:
    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

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  • Also dass es einen Unterschied zwischen Feldwegen und Waldwegen gibt, finde ich absolut sinnvoll. Da sehe ich keine schnöde Bürokratie. Wälder benötigen deutlich mehr Schutz. Das ist schon als Lebensraum für Tiere nicht zu vergleichen.

    Mein Cherokee: Trailhawk 2019, 2.0 Hurricane, Falken Wildpeak AT3WA

  • FranklinFlyer schrieb:

    Prima Beispiel warum es verboten ist
    Dir ist schon klar, daß Durchfahren und illegal Müll abladen zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind? :rolleyes:

    Am Glas- und Papiercontainer bei mir vorm Haus kann man ganz legal aus dem Auto heraus den Müll einwerfen, wenn man es schafft nah genug heran zu fahren. Das hat rein gar nichts damit zu tun, daß manche Zeitgenossen nicht verstehen was Glas- und Papiermüll ist und säckeweise Zeug neben den Containern abladen.
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    Walter Röhrl

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