man deaktiviert doch nicht einfach eine Funktion, die man nicht rückgängig machen kann. Ist ja dann eine Wertminderung.
Doch, das macht man wie du siehst. Dafür bezahlt eine Autovermietung nur einen viel geringeren Preis bei der Anschaffung des Wagens. Und da sich ein Mieter, der den Wagen eh nur sehr kurze Zeit benutzt, eh so etwas nicht nutzt, kann man den Dienst auch deaktivieren und so den Beitrag für den Dienstanbieter sparen. Soweit ist das alles legitim und nachvollziehbar. Das Versäumnis liegt eindeutig beim Händler, wenn er beim Weiterverkauf nicht auf die Einschränkung hinweist. Dafür muss er geradestehen.

