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    Gerichtsurteil Jeep - Compass!


    Hallo liebe Jeep - Gemeinde,


    ich dachte mir, dass vielleicht eine Rubrik mit dem Thema "Jeep Compass - Rechtsprechung" hier gut in den Foren untergebracht ist.
    Auch wenn es in den einen oder anderen Foren bzw. Themen ab und an über Rechtsprechungen und Urteile gesprochen wird.
    Es macht durchaus Sinn eine Rubrik oder Thema "Jeep Compass - Rechtsprechung" separat aufzuführen damit eine Suche weitestgehend erleichtert wird und eine Zusammenstellung über Urteile stattfindet. Die verantwortlichen Mediatoren müssen eben entscheiden, ob dies Thema zu anderen Themen zugeordnet oder als eigenständige Rubrik bzw. Thema geführt wird.


    Hier ein aktuelles Gerichtsurteil Jeep - Compass, (Sachmangel mit Risiko bei Getriebeschaden Lastwechsel)


    Über das Thema Lastwechsel, Getriebe, Brummen und Vibration wurde zu genüge in den Foren geschrieben und Meinungen sowie Erfahrungen ausgetauscht.


    Diejenigen die das genannte Thema aufmerksam verfolgt haben, wissen sicherlich über die Problematik bescheid.


    Nun ist endlich ein Gerichtsurteile zu Gunsten des Klägers ergangen.


    Ich versuche mich kurzzuhalten und fasse zusammen! (Ich habe in den Foren umfangreich geschrieben, könnt ja gerne nochmal nachlesen)


    Ich hatte ein Jeep Compass gekauft und das Fahrzeug hatte Probleme mit dem Getriebe (Schaltwechsel, Brummen und Vibration).
    Daher hatten wir versucht eine Rückabwicklung mit dem Autohaus durchzuführen. Das Autohaus hatte sich grundsätzlich uns gegenüber unkooperativ verhalten und mehrere Softwarupdats sowie Austausch des Getriebes blieben ohne Erfolg, auch ein Einigung zum Fahrzeugwechsel wurde durch den Beklagten ausgeschlagen. Es blieb also nach dem Beweisverfahren nur die Klage auf Rückabwicklung.


    Insgesamt hatten wir abenteuerliche Erfahrung mit dem Gericht der 1. Instanz sowie Gutachter und Autohaus gemacht. (Wie schon erwähnt hatte ich hier berichtet, echt Kinoreif).


    Nach nun 6 Jahren Gerichtsverfahren bis 2. Instanz endlich ein Urteil zu unseren Gunsten. Revision ist ausgeschlossen.


    Urteil:(Zusammengefasst)
    Das 2. Zivilsenat des Oberlandgerichtes hat zu Recht erkannt, das der Beklagte die Kosten des Rechtsstreites sowie die Kosten des vorangegangenen Rechtsstreites aus dem Beweisverfahren zu übernehmen hat.


    Begründung:(Zusammengefasst)
    Das Fahrzeug wies schon vor Übergabe ein Mangel auf. Der Schaltwechsel, Brummen und Klacken sind als "nicht unerheblicher Sachmangel" einzustufen und "ein Sicherheitsrisiko" z.B. durch einen Folgeschaden bei der Weiternutzung des Fahrzeugs ist nicht auszuschließen. (Insgesamt hat die Begründung 22 Seiten!!!)


    Hauptsächlich wurde auf "nicht ordnungsgemäße Funktion der Softwaresteuerung" und demzufolge "mechanische Fehlfunktion" abgestellt.


    Auf die Begründung der Beklagten die Geräusche, Schaltwechsel sei aufgrund der Stand der Technik geschuldet, wurde abgewiesen. (Wiegesagt wurde in den 22 Seiten Begründet).


    Fakt ist nun, das dies eben nicht dem "Stand der Technik" entspricht, wie es hier in den Foren und insbesondere die Autoverkäufer/Werkstätten behauptet haben sondern ein "nicht unerhebliche Mangel" darstellt.


    Ich könnte über unsere Erfahrungen über die Gerichtsverfahren ein Buch schreiben.


    Der Autoverkäufer bzw. Beklagte kotzt sicherlich richtig ab. Zumal diese immer wieder vorgeschlagene Vergleiche des Gerichts ausgeschlagen haben. Vor allem der Anwalt der Beklagten war uneinsichtig, auch nach mehreren Gerichtstagen und Belehrungen des Tatrichters. Hätte der Anwalt Einsicht gezeigt, hätte das Verfahren keine 6 Jahre gedauert. Tja, Hinhaltetaktik auf Zeit und Geldmangel für das Verfahren ging voll in die Hose. Wir haben durchgezogen.


    Jetzt streben wir ein Strafverfahren an. bzw. stellen Strafanzeige und die Akte geht an den Staatsanwalt, da wir im Beweisverfahren und Gerichtsverfahren nebenbei "Wirtschaftsbetrug" aufgedeckt haben. Da gehe ich aber jetzt nicht näher ein.


    Aktenzeichen gebe ich auf Anratens meines Anwaltes nicht heraus, da jeder Fall dennoch individuell zu beurteilen ist. Aber mit dem Urteil besteht nun ein Aktenzeichen hinsichtlich Getriebe, Geräusche, Lastwechsel. Auf dies kann man sich nun berufen. Aktenzeichen kann am Oberlandgericht erfragt werden, falls jemand Probleme mit diesem Thema hat.


    Nächste Woche gehe ich zum Autoverkäufer bzw. Beklagten und überreiche ihm persönlich eine Kopie der Kostenaufstellung. Ich glaube da hat jemand Spaß und ein anderer eben nicht. Welch eine Genugtuung.



    Euer Jeepser

    Gerichtsurteil Lastwechsel, Getriebe!!!


    Hallo liebe Jeep-Gemeinde,


    über das Thema Lastwechsel, Getriebe, Brummen und Vibration wurde zu genüge in den Foren geschrieben und Meinungen sowie Erfahrungen ausgetauscht.


    Diejenigen die das genannte Thema aufmerksam verfolgt haben, wissen sicherlich über die Problematik bescheid.


    Nun ist endlich ein Gerichtsurteile zu Gunsten des Klägers ergangen.


    Ich versuche mich kurzzuhalten und fasse zusammen! (Ich habe in den Foren umfangreich geschrieben, könnt ja gerne nochmal nachlesen)


    Ich hatte ein Jeep Compass gekauft und das Fahrzeug hatte Probleme mit dem Getriebe (Schaltwechsel, Brummen und Vibration).
    Daher hatten wir versucht eine Rückabwicklung mit dem Autohaus durchzuführen. Das Autohaus hatte sich grundsätzlich uns gegenüber unkooperativ verhalten und mehrere Softwarupdats sowie Austausch des Getriebes blieben ohne Erfolg, auch ein Einigung zum Fahrzeugwechsel wurde durch den Beklagten ausgeschlagen. Es blieb also nach dem Beweisverfahren nur die Klage auf Rückabwicklung.


    Insgesamt hatten wir abenteuerliche Erfahrung mit dem Gericht der 1. Instanz sowie Gutachter und Autohaus gemacht. (Wie schon erwähnt hatte ich hier berichtet, echt Kinoreif).


    Nach nun 6 Jahren Gerichtsverfahren bis 2. Instanz endlich ein Urteil zu unseren Gunsten. Revision ist ausgeschlossen.


    Urteil:(Zusammengefasst)
    Das 2. Zivilsenat des Oberlandgerichtes hat zu Recht erkannt, das der Beklagte die Kosten des Rechtsstreites sowie die Kosten des vorangegangenen Rechtsstreites aus dem Beweisverfahren zu übernehmen hat.


    Begründung:(Zusammengefasst)
    Das Fahrzeug wies schon vor Übergabe ein Mangel auf. Der Schaltwechsel, Brummen und Klacken sind als "nicht unerheblicher Sachmangel" einzustufen und "ein Sicherheitsrisiko" z.B. durch einen Folgeschaden bei der Weiternutzung des Fahrzeugs ist nicht auszuschließen. (Insgesamt hat die Begründung 22 Seiten!!!)


    Hauptsächlich wurde auf "nicht ordnungsgemäße Funktion der Softwaresteuerung" und demzufolge "mechanische Fehlfunktion" abgestellt.


    Auf die Begründung der Beklagten die Geräusche, Schaltwechsel sei aufgrund der Stand der Technik geschuldet, wurde abgewiesen. (Wiegesagt wurde in den 22 Seiten Begründet).


    Fakt ist nun, das dies eben nicht dem "Stand der Technik" entspricht, wie es hier in den Foren und insbesondere die Autoverkäufer/Werkstätten behauptet haben sondern ein "nicht unerhebliche Mangel" darstellt.


    Ich könnte über unsere Erfahrungen über die Gerichtsverfahren ein Buch schreiben.


    Der Autoverkäufer bzw. Beklagte kotzt sicherlich richtig ab. Zumal diese immer wieder vorgeschlagene Vergleiche des Gerichts ausgeschlagen haben. Vor allem der Anwalt der Beklagten war uneinsichtig, auch nach mehreren Gerichtstagen und Belehrungen des Tatrichters. Hätte der Anwalt Einsicht gezeigt, hätte das Verfahren keine 6 Jahre gedauert. Tja, Hinhaltetaktik auf Zeit und Geldmangel für das Verfahren ging voll in die Hose. Wir haben durchgezogen.


    Jetzt streben wir ein Strafverfahren an. bzw. stellen Strafanzeige und die Akte geht an den Staatsanwalt, da wir im Beweisverfahren und Gerichtsverfahren nebenbei "Wirtschaftsbetrug" aufgedeckt haben. Da gehe ich aber jetzt nicht näher ein.


    Aktenzeichen gebe ich auf Anratens meines Anwaltes nicht heraus, da jeder Fall dennoch individuell zu beurteilen ist. Aber mit dem Urteil besteht nun ein Aktenzeichen hinsichtlich Getriebe, Geräusche, Lastwechsel. Auf dies kann man sich nun berufen. Aktenzeichen kann am Oberlandgericht erfragt werden, falls jemand Probleme mit diesem Thema hat.


    Nächste Woche gehe ich zum Autoverkäufer bzw. Beklagten und überreiche ihm persönlich eine Kopie der Kostenaufstellung. Ich glaube da hat jemand Spaß und ein anderer eben nicht. Welch eine Genugtuung.



    Euer Jeepser

    Hi,


    nein, es ist nicht normal. Darüber wurde schon einiges hier geschrieben.
    Ich befinde mich gerade in der 2. Instanz einer Klage. In der 1 Instanz wurden durch Gutachter viele Fehler gemacht und auch das Gerichtsverfahren war durch den Prozess fehlerhaft. Da möchte ich nicht näher darauf eingehen, echt unglaublich. Der Gutachter und Erstgericht wurden ordentlich von der 2. Instanz gerügt. Was da alles rausgekommen ist. Sprachlos!
    2 Instanz: Erste Zeugenbefragungen und Hinweise des Gerichts zum möglichen Urteil sieht vielversprechend aus.
    Gutachter (2 an der Zahl) haben zwischenzeitlich bestätigt, dass die Problematik in der mechanische Synchronisierungsphase von 4WD auf 2WD und im Antriebssystem (Kardanwelle, Antriebsstrang) liegt. Die Ursache ist eine nicht ordnungsgemäße funktionierende elektronische Steuerung, die für die elektronische Synchronisierungsphase bzw. Antriebssystem/automatischen Getriebes verantwortlich ist. Das Brummen kommt von der Kardanwelle, die z.B. stillstehen muss wenn ausgekuppelt wurde, diese dreht sich aber weiter. Das harte/laute Krachen sind mechanische Begleitgeräusche der schließenden Kupplungsvorgänge. Für das gesamte Problem hat FCA keine Softwarelösung. Zwischenzeitlich hat FCA die Probleme eingeräumt bzw. bestätigt. Allerdings hat FCA mit der Klage nichts zu tun, sondern der Verkäufer.


    Wir sind aktuell dabei für das Gericht eine Finale Stellungnahme auszuarbeiten. In ca. 4 Wochen ist nochmals Gerichtstermin. Das Gericht möchte lediglich noch feststellen, ob es ein "Sicherheitsrisiko" oder ein "Qualitätsmangel" besteht. Sicherheitsrisiko wurde auch schon durch Gutachter bestätigt.


    Das ganze hat jetzt fast 5 Jahre gedauert aber das wars wert. (aus Prinzip!)

    Hallo,


    wie schon gesagt, ich habe bisher keine Diagnose von der Werkstatt erhalten, nur von ADAC.
    Werkstatt sagte es wäre der Turbolader aber haben keine ausgelesene Diagnose erhalten.
    Habe das Fahrzeug abgemeldet da wir uns sowieso wegen Softwareproblem und Getriebe/Antriebsstrang/Antriebssystem in Rückabwicklung befinden.
    Mich würde es nicht wundern, wenn dies ein Folgeschaden wäre und alles im Zusammenhang steht. Jedenfalls nicht auszuschließen!
    Warte auf Gerichtsurteil. Mündliche Vorsprache und erste Stellungnahme vom Gericht hat stattgefunden.
    Tendenz klar für uns - mindestens Qualitätsmangel, eher sogar Sicherheitsmangel - beides rechtfertigt einen Rücktritt.
    Beklagte wurde darauf hingewiesen unsere Klageschrift zu folgen bzw. sich mit uns zu einigen und zwar so wie wir es in der Klageschrift fordern.
    Beklagte haben noch ein paar Tage Zeit sich zu der gerichtlichen Empfehlung zu äußern.


    Gruß

    Kennt ihr das schon???
    BGH erklärt Ausschlussklausel der Versicherung für unwirksam. Urteil gilt auch für Neuwagengarantien


    Versäumte Inspektion führt nicht zum Verlust der GW-Garantie. Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 251/06).
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. In einem Urteil erklärte das Karlsruher Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine solche Bestimmung benachteiligt den Kunden laut BGH unangemessen, weil er nach deren Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat (Az: VIII ZR 251/06). Im konkreten Fall ging es um einen viereinhalb Jahre alten Geländewagen, der beim Verkauf im Juni 2003 rund 71.000 Kilometer gelaufen war. Der Käufer schloss einen Garantievertrag ab, der ihn zu regelmäßigen Inspektionen verpflichtete. In Abständen von 15.000 Kilometern sollte er das Auto in die Werkstatt bringen. Als acht Monate später ein Schaden an der Kurbelwelle auftrat, dessen Reparatur rund 4.000 Euro betragen sollte, wollte die Versicherung nicht zahlen. Denn der Käufer hatte die fällige Inspektion um 827 Kilometer überschritten. Ob die versäumte Wartung zu dem Schaden geführt hatte, blieb ungeklärt. Der BGH dagegen erklärte den Garantieausschluss für komplett unwirksam, wie schon zuvor das Landgericht im bayerischen Ansbach. Die Versicherung hatte geltend gemacht, es drohten zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen über die Frage, ob der versäumte Wartungstermin die Ursache für den Mangel sei. Ein Einwand, der den BGH nicht überzeugte: Der Versicherung sei es nicht verwehrt, dem Kunden die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass die zu späte Wartung nichts mit dem Schaden zu tun habe. ZDK: Urteil gilt auch für Neuwagengarantien Das Urteil findet nach einer ersten Einschätzung des ZDK auch Anwendung auf Neuwagengarantien. "Vorbehaltlich der Kenntnis der ausführlichen Urteilsbegründung ist davon auszugehen, dass die Konsequenzen der Entscheidung grundsätzlich nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so genannter Gebrauchtwagengarantien betreffen, sondern auch die der Herstellergarantie für Neufahrzeuge", hieß es in einem veröffentlichten Rundschreiben des Verbands. Alle Garantiegeber seien aufgefordert, ihre Garantiebedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, forderte der ZDK. Die Car-Garantie erklärte dagegen auf Anfrage, man sehe derzeit keinen Handlungsbedarf, wolle aber die schriftliche Urteilsbegründung des BGH abwarten, bevor man sich abschließend äußert. Auch die German Assistance will vor einem offiziellen Statement erst den genauen Wortlaut des Urteils lesen.

    Baujahr 2018, 4x4, Automatic, 170 PS, 1,4 Limited, mittlerweile über 95000 km, tanke immer Super 95


    Fehlercode "P130A Zündungsfehler" wurde durch ADAC ausgelesen. Werkstatt hat mir bisher noch keinen Bericht/Fehlercode mitgeteilt.
    Fehlercode P130A / Ursache kann vieles sein!?!?

    Hallo,


    so, da ist das nächste Problem!
    Mein Compass ging während der Fahrt einfach aus. "Motorkontrollleuchte" wurde angezeigt und auch das Symbol "Start/Stopfunktion".
    Nach etwa 10 Minuten ist das Fahrzeug wieder angesprungen. Mir ist das nun in der Woche mehrmals passiert. Bei dem letzten mal (gestern) habe ich den ADAC gerufen und dieser hat einen Fehlercod P130A ausgelesen.
    Also abgeschleppt zur Jeep-Fachwerkstatt. Mal sehen was die Werkstatt feststellt.


    Hat jemand gleiche Erfahrungen? Hat jemand einen Tip dazu?

    Ja, ist es. Allerdings wird die Tage dies Urteil sehr wahrscheinlich nochmals in einem weiteren Urteil bestätigt. Präzises auf den Compass.
    Wie der eine oder andere hier in den Foren mitbekommen hat, hatte ich auch eine Klage angestrebt. Die Klage ist letzte Woche bei dem Gericht eingegangen.


    Während dem außergerichtlichen Verfahrens hat sich einiges ergeben bzw. wir haben einiges herausgefunden und als Bestandteil in die Klage eingebunden. Hochinteressante Gechinchte!
    Zahlt sich nun aus, wenn man selbst aus dem Bereich Engineering Automotive tätig ist. Die Klage bezieht sich auf Konstruktionsmangel, Befangenheit der Gutachter, Täuschung nicht durchgeführter Reparatur am Antriebssystem (Verteilergetriebe, Kardanwelle, Lenkstange), festgestellte Folgeschäden, Softwareupdate und nicht ordnungsgemäße funktionsfähige Syncronisierungsphase 4WD auf 2WD.


    Es kann natürlich immer mal etwas an neuen Fahrzeugmodellen sein, aber es ist eine Frage, wie die Händler/ Verkäufer im Service, Garantie, Rückabwicklung usw. damit umgehen. Was wir da erlebt haben ist eine Frechheit und es wurde schlichtweg versucht, mit illegalen Mittel die Kosten auf den Verbraucher zu legen. Wie es sich aber auch gezeigt hat, sind nicht alle Händler / Verkäufer die bösen. Insbesondere hat FCA dazu beigetragen, die Diagnosen im Antriebssystem festzustellen. Das Problem war der Händler!!!! Er hatte tatsächlich geglaubt, dass wir keine Klage in diesem Umfang und Intensivität anstreben. Einige haben ja selbst eine Klage angestrebt aber aus unterschiedlichen Gründen keinen Erfolg oder doch noch zurückgezogen. Zu beachten ist es auch, dass dennoch jeder Fall separat beurteilt werden mus!!!


    Der Vertragshändler ist gut beraten wenn er erst gar nicht zum Gericht erscheint und ein Versäumnisurteil akzeptiert. In unserem Fall sind die Beweise eindeutig und erdrückend, sonst hätten wir auch keine Klage eingereicht. Die Mühe war es wert und eine Frage des Prinzips.


    FCA hatte es bisher ja gut verstanden, die Probleme im Antriebssystem auf die Vertragshändler abzuwälzen und somit eine Rückrufaktion zu vermeiden.


    Wir warten mal jetzt das Urteil ab.

    Hi,


    was die Geräusche bei Lastwechsel betrifft, gibt es ein aktuelles Urteil.
    Das Urteil bezieht sich auf Stand der Technik! Durch die höchste Gerichtbarkeit BGH wurde nun eine klare Grundsatzfrage zu Gunsten des Verbrauchers geklärt. Somit kann der Hersteller bzw. Verkäufer sich nicht mehr auf die einfache Behauptung "Stand der Technik" berufen kann.
    Kurzgefasst: Konstruktionsfehler im Antriebsstrang, Antriebssystem, Software. Dies wurde in meinem Fall nun auch durch die FCA und eine Vertragshändler / Werkstatt bestätigt.

    Hallo,


    ich hatte zwischenzeitlich 2 weitere Jeep-Fachhändler / Werkstätten kontaktiert. Diese haben das Problem Brummen / Lastwechsel bestätigt.
    Die Werkstätten haben mich auf etwas hingewiesen: Die Fachhändler haben Zugriff auf bestimmte Jeep-Software. Es gibt hierzu anscheinend 2 Softwaresysteme. Das eine bezieht sich auf "Garantieansprüche" und mit dem anderen System können noch weitere Daten eingesehen werden. Ich habe mir die Garantie ausdrucken lassen. In diesem Garantie-Ausdruck steht tatsächlich ein Vermerk " Antriebsstrang / Getriebe nicht getauscht"! Merkwürdig, denn der Beklagte hat gesagt, er hätte das Getriebe getauscht. Einen Ausdruck von dem anderen System wollte niemand Ausdrucken, da angeblich solche Informationen nur für Fachhändler vorgesehen ist und von FCA nicht erwünscht ist.


    Feststellung:
    Zusammengefasst kann folgende Diagnosegeschlossen werden:9 Gang Automatikgetriebe bzw. Antriebssystem/Synchronisierung bei ca.80 km/h von 4WD auf 2WD funktioniert, aufgrund nicht ordnungsgemäßer elektronische / softwaregesteuerte Steuerung (Kalibrierung) für den Auskopplungsvorgang, nicht ordnungsgemäß und die Ausgleichszahnräder im Differenzialgetriebe reiben sich mit der Kardanwelle.


    Symptome/Ursache:
    Systemsteuerung (Software), Verteilergetriebe, Antriebsstrang/Antriebssystem


    Erste festgestellte Situation:
    Die 4x4-Systemstrategie ist darauf ausgelegt, das Fahrzeug beim Anfahren aus dem Stillstand in den 4x4-Modus zu versetzen. Daher ist ab Start der4WD Modus grundsätzlich eingeschaltet aber die Last wird nur auf die Vorderachse gelegt. Da sich das System grundsätzlich bei Stillstand zunächst immer im 4WD-Modus befindet, sollte das System nach einer Anfahrt den Allrad (4WD) bei 50 km/h auskoppeln. Dieser Vorgang wird durch die PTU (Power Tranfer Unit) gesteuert bzw. die PTU schaltet sich aus. Dadurch wird von 4WD in 2WD Modus geschaltet. Beschleunigt man in weitere Folge auf eine höhere Geschwindigkeit und es treten keine Einkoppelbedingungen (Glätte, Regen, starke Lenkmanöver usw.) auf, dann bleibt das Allrad ausgekoppelt. Daher entsteht ein hohe Reifenabnutzung auf der Vorderachse.


    Zweite festgestellte Situation:(hier ist das Problem!)
    Das Allrad(4 WD) ist bereits eingekoppelt und die Geschwindigkeit bewegt sich zwischen 60 und kurz vor 80 km/h. Wenn nun in einen Geschwindigkeitsbereich zwischen 60 und kurz vor 80 km/h gefahren wird, dann bleibt das Allrad weiter eingekoppelt. Wird das Fahrzeug auf eine Geschwindigkeit über 80km/h beschleunigt, sollte das System den „Auskopplungsvorgang“ durchführen. In genau dieser Phase entsteht plötzliches Auftreten einer Vibration/Brummen. Diese Vibration/Brummen bleibt während der gesamten Fahrt bestehen. Erst wenn das Fahrzeug, z. B. Anhalten an einer Ampel, irgendwann wieder zum Stillstand kommt, ist das Brummen/Vibrieren nicht mehr vorhanden. Dieser Vorgang wiederholt sich fortwährend. Grundsätzlich beginnt das Brummen/Vibrieren, sobald die Geschwindigkeit über ca. 80 km/h erreicht wird. Es wurde festgestellt, dass dieses Brummen/Vibrieren unterdrückt werden kann, wenn manuell das 4WD zugeschaltet wird. In dem Moment, indem das 4WD manuell zugeschaltet wird, hört das Brummen/Vibration auf und der mechanische Kopplungsvorgang wird mit einem lauten Krachen bestätigt. Folglich ist es ist nur möglich das Fahrzeug in einem permanenten zugeschalteten 4WD-Modus zu fahren, um das Brummen/Vibration zu umgehen. Ein permanentes Fahren in einem 4WD Modus ist nicht Stand der Technik bzw. Sinn eines Allradsystems und schädlich für das Getriebe / Antriebssystem.


    Diagnose:
    Das Brummen bzw. Vibrieren resultiert daher, da die hintere Antriebsmechanik/Hinterachse bei einer bestimmten Geschwindigkeit, eben bei ca.80 km/h von der Last (4WD) abgehängt werden soll. In diesem Vorgang werden 2 Kupplungen nacheinander geöffnet, die Kardanwelle müsste bei 80 km/h zum Stillstand kommen und das Fahrzeug befindet sich im 2 WD Modus. Wenn das System wieder automatisch auf 4WD schaltet oder Manuel auf Autostick / 4WD lock geschaltet wird, wird durch das hintere Differenzial (RDM -Rear Differential Modul) die Kupplung langsam geschlossen und die Kardanwelle dreht sich wieder. Danach sollte im Verteilergetriebe eine 2te Kupplung geschlossen werden. Durch das Auskoppeln und Stehenbleiben der Kardanwelle steht dann auch der Differential-Korb und die „Drehzahl“ wälzt sich über die Ausgleichsräder ab. Dies macht sich des Öfteren bemerkbar, in dem ein lautes „Ratschen“ hörbar ist. Ausgleichszahnräder im Differential haben den Zweck in den Kurvenfahrten die Drehzahl des Kurveninneren und Kurvenäußeren Rades ausgleichen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Kardanwelle weiterdreht obwohl diese stillstehen müsste und dadurch das Brummen/Vibrieren entsteht. Das Öffnen oder Schließen der 2 Kupplungen macht sich mit ungewöhnlichen lauten mechanischen Geräuschen bemerkbar. Durch eine fehlerhafte Systemsteuerung bzw. nicht vorhandenes Softwareupdate (WiTech) kann keine entsprechende und fehlerfreie Kalibrierung für die Entkopplung durchgeführt werden.


    Diese Vibrationen/Resonanzen sollten mit einem Softwareupdate durch die FCA / Hersteller verhindert werden, indem das Allradsystem mit einer neuen Software (wiTech) den Auskuppelvorgang in dem besagten Geschwindigkeitsbereich von ca. 80Km/h unterbindet bzw. der Auskupplungsvorgang in eine andere Geschwindigkeitsbereich verlagert werden. Die aktuelle Softwarelösung funktioniert aber nicht bei allen Fahrzeugmodellen und das Problem wird dadurch grundsätzlich nicht behoben. FCA hatte bisher keine Softwarelösung für alle entsprechende Fahrzeugmodelle zur Verfügung stellen können. Für die WiTech-Funktionalität ist eine aktuelle Installation sowohl der Basisbetriebssysteme als auch der markenspezifischen Software (Chrysler, Jeep, Ram, Dodge) erforderlich und einen qualifizierten Mechaniker. Aus diesem Grunde hatte FCA Mitarbeiter, sogenannte „Fleying Doc“ speziell ausgebildet. Diese Mitarbeiter sollten bei Problemen mit dem Getriebe das Fahrzeug vor Ort (bei dem Händler) lösen, indem sie ein Softwareupdate durchführen und Kalibrieren. Die wiTech Scan-Tool / Diagnose-Software ist ein PC-basiertes Diagnosesystem für Fahrzeuge von Dodge, Chrysler, Jeep und North American Fiat. WiTech verwendet eine Fahrzeugkommunikationsschnittstelle (VCI), um das Fahrzeug mit dem PC zu verbinden und über den speziell konfigurierten Internet-Zugangs-Punkt Diagnose-, Neuprogrammierungs-und Sicherheitsfunktionen durchzuführen. Dieses Tool wird seit mehreren Jahren verwendet, muss jedoch für alle Fahrzeuge verwendet werden, die CAN-Operationen verwenden. Diese beginnen mit den Dakota und Durango des Jahres 2004 und setzen sich in den folgenden Jahren mit Cherokee des Jahres 2005, Nitro des Jahres 2006 und vielen Jeeps des Jahres 2007 und auch bei neueren Modellen fort. Der erforderliche mitgelieferte DRB III-Emulator funktioniert mit den meisten Fahrzeugen ab 1998 aber eben nicht mit allen Fahrzeugmodellen.


    Die Folge ist eine fehlerhafte Systemsteuerung bzw. Kalibrierung im Antriebsstrang und Synchronisierungsphase zwischen 4WD und 2WD Modus.


    Meine Klage wird in den nächsten 2 Wochen an das Gericht gesendet.

    Hi,


    jeder (Werkstatt bzw. Händler, FCA) versucht irgendwie den Schaden von sich abzuwenden.
    Fakt ist es allerdings, dass ein Vertrag zwischen Händler und Verkäufer zu Stande kommt und nicht mit der FCA.
    Demnach ist der Händler Ansprechpartner.
    Meine Erfahrung hat gezeigt dass FCA Kooperativ gewesen ist. Sie haben mir auch das Problem in meinem Fall beschrieben und schriftlich bestätigt. So kann sich der Händler nicht mehr rausreden.
    Da ich mich in einem "Außergerichtlichen Verfahren" befinde, dass nun laut Gericht voraussichtlich in ca 2 Monaten endlich zu Ende kommen soll, war es für mich der Richtige Weg dagegen vorzugehen.
    Zwischenzeitlich habe ich ein Schreiben zur "Kenntnisnahme" erhalten. Das Gericht hat den Gutachter besonders in die Pflicht genommen und beauftragt noch offene Fragen aus dem Gutachten zu beantworten. Dazu hat er bestimmte Auflagen bekommen z.B. darf er das Gutachten nur selbst erstellen ohne auf weitere externe Institutionen zurückzugreifen usw.
    Zeit hat er 2 Monate bekommen, davon sind jetzt noch etwa 14 Tage übrig. Bisher hat er sich nicht gemeldet! Mal sehen wie er das machen will bzw. was er dem Gericht als Antwort gibt!
    Wenn er Klüger ist als er bisher gezeigt hat, gesteht er ein, dass er nicht in der Lage gewesen ist die Ursache festzustellen bzw. genau zu beschreiben oder er bestätigt nun die von uns beschriebene Ursache. Da ich nun mal ein freundlicher Mensch bin, bin ich auch gerne bereit die Ursache dem Gutachter und dem Gericht in einem Abschlussgespräch oder doch noch im Gerichtsverfahren zu erklären.


    14 Tage!!!

    Hallo RNB,


    gehe mal auf "Compass Forum" zu "9 Gang Getriebe". Dort wurde das Thema intensiv behandelt. Wie oben schon erwähnt.
    Der Compass hat das gleiche Problem mit dem Lastwechsel! Diesbezüglich befinde ich mich in einem außergerichtlichen Vorverfahren mit dem Händler.
    Habe am Samstag ein Gutachten und Schreiben vom Gericht zur Kenntnisnahme erhalten.
    Ergebnis Zusammengefasst:
    - Gutachten bestätigt ein Problem mit Lastwechsel (Krachen), Antriebsstrang, Getriebe (Vibration und Brummen) und Software (Update /Steuerung funktionieren nicht bei allen Modellen). Ist alles im Zusammenhang zu sehen und detailliert im Gutachten beschrieben.
    - kein Stand der Serie, Händler dürfen sich nicht mehr auf Stand der Serie berufen, es muss Stand der Wissenschaft angewandt werden. Dazu gibt es mittlerweile ein Urteil von Bundesgericht.
    - Vergleichsfahrten mit gleichen Autotyp ist auch nicht erforderlich, da Stand der Wissenschaft anzuwenden ist. Bedeutet andere Hersteller haben ja bereits 4-Radsysteme, die ohne Beanstandungen funktionieren. Gericht verwies auf Konstruktionsfehler - Produkthaftungsgesetz - Inverkehrbringen von Produkten.
    - ein erstes Gutachten wurde wegen sachlicher Fehlerhaftigkeit durch neue Gutachten erschüttert bzw. der Gutachter wegen Befangenheit und fehlende Sachkenntnis vom Gericht gerügt. (Unglaublich oder?!?! Begriff Gutachter ist nicht geschützt, jeder Depp kann sich Gutachter nennen! Dieser Gutachter wird nicht mehr für das Gericht tätig werden bzw. vom Gericht als Gutachter bestellt!!!!)
    - Zwischenzeitlich hat ein zweiter FCA / Jeep Händler / Liezens-Werkstatt auch bestätigt, das dies o.g. Problem besteht. Schriftlich an das Gericht gesendet!
    - Zusätzlich hat FCA Frankfurt durch ein angefragtes Werkstatticket ebenfalls die Probleme bestätigt, das durch die genannte Werkstatt angefragt wurde. In einer E-Mail hat FCA auf die Probleme hingewiesen und Reparaturanweisungen gegeben. Haben wir auch direkt schriftlich an Gericht gesendet!


    Der Hammer kommt jetzt noch. Es wurde festgestellt, dass die erste Werkstatt (Beklagte) keine Reparatur durchgeführt hatte obwohl das Fahrzeug fast 3 Wochen zur Reparatur dort stand. Die haben nur behauptet, dass sie das Getriebe gewechselt haben. Durch den zweiten Vertragshändler wurde, wie oben erwähnt, eine Anfrage bzw. Ticket bei FCA gestellt und dadurch wurde festgestellt, dass eben vorher noch kein Ticket erfolgt ist. Bei der Anfrage der zweiten Werkstatt an FCA, hat FCA auf das Problem hingewiesen und es sollte durch die zweite Werkstatt das Getriebe getaucht werden. Zudem hatte der beklagte behauptet, dass ein Flying Doc da gewesen sei, auch freche weg und skrupellos gelogen. Sie konnten weder den Namen des Flying Doc nennen noch schriftliche Dokument vorweisen. Das Gericht/Tatrichter hat in dem Schreiben zur Kenntnisnahme klar zu verstehen gegeben, dass er über die Entwicklung der Sachlage, Verhalten und Beweislasten gegen den Beklagten nun recht ungehalten ist.


    Erwarte in den nächsten 14 Tage eine Reaktion vom Beklagten zur Einigung. Müssen dies 14 Tage verfahrenstechnisch abwarten.


    Die Sache hat sich nun lange hingezogen aber die Mühe war es mir wert. Aus Prinzip!!!! Eine Schweinerei was sich einige Werkstätten / Händler erlauben.


    Leider müssen alle Betroffen entweder den gleichen Weg über Beweisverfahren gehen oder das Problem hinnehmen (wie es ja auch viele gemacht haben) weil sie diese Mühe oder Geld scheuen oder der Rechtsbeistand nicht besonders gut gewesen ist. Der Rechtsbeistand spielt eine erhebliche Rolle.


    Allerdings habe ich auch persönlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, ermittelt, Gutachten hinterfragt, Personen angezweifelt, mich technisch informieren müssen, usw. (habe echt ein Studium durchlaufen!) Filmreif.


    Zudem ist es erforderlich Gutachten nicht blind zu vertrauen.


    Das offizielle Ergebnis, sofern es mir vorliegt, werde ich veröffentlichen.



    Bis die Tage.

    Nicht ganz! Die Analyse hat ein unabhängiger Sachverständiger gemacht und Konstruktionsfehler festgestellt. Eine zweite Vertrags-Werkstatt hat diese Analyse bestätigt. Zuvor hatte eine erste Vertrags-Werkstatt schon das Problem erkannt und ein Ticket gelöst bzw. angefragt wie weiter zu verfahren ist. (Reparaturen waren bisher erfolglos). Wie du schon sagst, wurden da anscheinend Vorgaben zur Abwicklung/Reparaturen vom Hersteller an die Vertrags-Werkstatt ausgegeben. Folglich sind der ersten Vertrags-Werkstatt die Hände gebunden um das Problem zu lösen oder, wie die Werkstatt mitgeteilt hat, gibt es keine Lösung für diesen Konstruktionsfehler (bisherige und bekannte Lösungen z.B. Softwareupdates, Austausch von Getriebe usw. blieben ja bereits erfolglos). So, aber! Es besteht der Verdacht, dass erst gar keine Reparaturen von der ersten Vertrags-Werkstatt durchgeführt wurden, da bekannt ist, dass es für dieses Problem keine Lösung vom Hersteller gibt - weil Konstruktionsfehler! Reparaturberichte wurden verweigert auszuhändigen und konnten auch nicht gezeigt werden (sehr wahrscheinlich nicht vorhanden, weil nicht repariert wurde, daher kein Raparaturbericht???)


    Die zweite Vertrags-Werkstatt hatte mir den Schriftverkehr (E-Mails) gezeigt und sogar ausgedruckt, die sich auf eine Anfrage / Ticket beziehen. Schriftverkehr und Antworten der FCA sind sehr interessant und aufschlussreich. Vor allem für das Gericht im Rahmen eines "noch" außergerichtlichen Verfahrens. Im übrigen konnte diese keine Reparatur feststellen.


    Durch die Bestätigung der zweiten Vertrags-Werkstatt stellt sich mir nun die Frage, wie sich dies mit den Anfragen bzw. Tickets verhält? Also wenn die zweite Vertrags-Werkstatt ein Ticket mit dem Bezug auf das gleiche Problem anfragen würde? Würde also z.B. der Hersteller sehen, ob bereits ein Ticket angefragt wurde (z.B. durch Fahrtzeug-id) und von welcher Werkstatt sowie was bereits an Reparaturen durchgeführt wurde? Dann sollte mal direkt eine Anfrage durch den Anwalt oder sogar von dem Gericht an den Hersteller erfolgen!!!


    Mien Ziel war lediglich eine Bestätigung einer zweiten Vertrags-Werkstatt...zwinger). Dadurch wurde nun mit dem Gutachter und zwei Vertrags-Werkstätten das Problem bestätigt und der Hersteller kann sich nicht mehr rausreden.

    Hallo,


    wie genau geht das mit einer Anfrage für ein Ticket bei FCA zwecks Reparatur?
    Meines Wissens, wird doch in der Regel eine Anfrage zwecks Reparatur von der Vertragswerkstatt an FCA zur Freigabe gestellt.
    Besteht die Möglichkeit für die gleiche Reparatur oder gleiche Problem - Analyse durch eine zweite Vertragswerkstatt bei FCA zu stellen?
    (Zum Beispiel um eine zweite Meinung einzuholen!) Durch die Fahrzeug- Id-Nummer müssten doch auch alle Anfragen bei FCA hinterlegt sein bzw. welche Reparaturen bereits durchgeführt wurden?


    Wer hat Ahnung und kann/will antworten? :schock:

    Hallo RNB,


    Zur Info: Egal ob jemand einen Renegade oder Compass fährt. Die Problematik bezieht sich auf beide Modelle und Automatikgetriebe. Bei Compass ist das 9 Gang Getriebe betroffen und diesbezüglich gibt es schon mehrere Gutachten über diese Problematik des Lastwechsels und Krachen. Kurzgefasst das Antriebssystem (Elektronik und Syncronisierungsphase von 4WD auf 2WD) funktioniert nicht richtig. Die Werkstätten behaupten oft, diese Geräusche sind normale und beruhen auf mechanische Funktionsgeräusche und sind Stand der Serie oder Stand der Technik. Dies ist falsch. Ich möchte nicht zu tief in das Thema einsteigen. Auf dem Portal unter Compass wird dies ausführlich besprochen. Allerdings muss trotzdem individuell geprüft werden, inwieweit da tatsächlich ein Zusammenhang besteht. Bei dem Compass jedenfalls sind es keine normalen Funktionsgeräusche. Diesbezüglich wurde dies auch von einigen Jeep Fachwerkstätten bestätigt.

    Aussagen dazu gibt es natürlich wie immer nicht. Das 9-Gänger haben sie beim Renegade und Compass kommentarlos rausgeworfen.

    Rausgeworfen??? Das Getriebe 9HP48 wird doch noch verbaut oder nicht? Was verbaut den FCA nun für ein Automatic-Getriebe aktuell für den Compass, Renegade ?
    Nach meinem Kenntnisstand wird immer noch für den Compass das 9 Gang-Getriebe 9HP48 verbaut.
    Hättest du Informationen (Quellenangabe) für uns darüber, ob tatsächlich das 9 Gang-Getriebe nicht mehr verbaut werden soll und aus welchem Grund?

    Das es das beste Getriebe auf dem Markt ist, kann man eigentlich nicht wirklich so stehen lassen. ZF wollte mit dem Getriebe hoch hinaus und den Weltmarkt erobern, gekommen ist es leider anders. Range Rover war Entwicklungspartner der ersten Stunde des 9HP48, hat aber bereits nach dem Evoque schon wieder die Reißleine gezogen und kein weiteres Auto damit ausgestattet. FCA ist dann als erster richtiger Kunde auf den Zug aufgesprungen und musste übelst Lehrgeld bezahlen. Durch den Kauf der Lizenzrechte und den Aufbau der eigenen Fertigung blieb ihnen nichts mehr anderes übrig, als weiter zu kämpfen und das Ding halbwegs ans Laufen zu bekommen. Wie der Stand heute ist, wissen wir alle, es hat nach wie vor seine Eigenheiten. Inzwischen rudert selbst FCA schon wieder zurück und hat sich parallel dazu für Märkte außerhalb Nordamerikas das DDCT von Marelli bauen lassen. Auch bei den Hybriden wird das Getriebe nicht mehr zum Einsatz kommen, hier setzt man auf bewährte Technik von AISIN. Dazwischen gab es ja noch das Gastspiel von Honda, die das 9HP48 von ZF für ihren CRV und den Pilot bezogen haben, aber auch Honda hat sich daran wie zuvor Range Rover und FCA eine blutige Nase eingefangen. Seit dem ist Schluss und kein weiterer Automobilhersteller hat sich je wieder an dem 9HP49 versucht. Soweit mal zur Geschichte des 9HP48, die hier eigentlich zu Ende ist. Mal sehen, was FCA mit dem 948TE noch daraus machen kann.


    Weitgehend unbekannt ist, dass General Motors heimlich still und leise ein eigenes 9-Gang-Wandler-Getriebe für Quer-Einbau ähnlich dem 9HP48 entwickelt und auf dem Markt hat. Im Gegensatz zu ZF hat es GM geschafft, für alle drei Radsätze konventionelle Schaltelemente zu verbauen und musste nicht wie ZF zur Notlösung mit den Klauenkupplungen greifen. Zur Zeit setzen sie dieses Getriebe nur im Eigenbedarf und bei Opel erfolgreich ein, ZF wird das nicht schmecken....

    Hallo, interessant! Woher sind diese Informationen bzw. hättest du genauere Informationen darüber, wieso z.B. FCA wieder zurück rudert bzw. das Getriebe nicht mehr verbauen möchte? Würde mich echt interessieren, ob es dazu eine offizielle Aussage oder sonst etwas von FCA gibt, dass diese Getriebe nicht mehr verbaut werden soll.