CoMaMi! Nee.....umgekehrt......"Stand der Serie" gilt nicht mehr, "Stand der Technik" ist maßgebend!
Beiträge von jeepser
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Ich dachte Du hättest geklagt?
Bin in einem außergerichtlichen Vorverfahren!
Jedenfalls sieht es recht gut für mich aus. Die Gegenseite muss noch einmal eine Stellung beziehen, da das Gutachten von uns"erschüttert" wurde.
Klartext: Das Gutachten ist unvollständig und somit als fehlerhaft eingeordnet! Ein weiteres Gutachten hat das erste Gutachten zu unseren Gunsten
vervollständigt. Gericht hatte bereits hingewiesen, das es besser sei sich mit uns zu einigen (Ersatzlieferung). -
Ja. Da kann man euch nur zustimmen!
Ob jemand klagen möchte oder nicht, muss jeder für sich entscheiden.
Genau darauf spekulieren die Händler/Hersteller eben, dass kaum jemand klagt.
Ich jedenfalls bin da schon einiges weiter und habe entsprechende Rechtsmittel ausgeschöpft.
Was mann braucht ist ein entsprechendes Gutachten, fähigen Anwalt, und Mut nicht alles hinzunehmen......klage nicht kämpft..........
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Hi,
so mal noch eine Info!
Habe folgendes gefunden. (siehe Dateianhänge)Gerichtsurteil über "Stand der Technik", Standard eines Geländewagens.
Hier wird durch ein Oberlandesgericht ein vorhergehendes Urteil vom Landgericht abgeändert und der Qualitätsstandart/Qualitätskriterium "Stand der Technik" bzw. "Stand der Serie" festgelegt.Zukünftige Behauptungen des Herstellers das Fahrzeug ist "Stand der Serie" reicht nicht aus! Maßgeblich ist "Stand der Technik" und dies bedeutet, dass der Hersteller im Sinne der Produkthaftung für Konstruktionsfehler, Qualitätsmängel und Fertigungsfehler haften muss. Der Hersteller kann sich somit nicht mehr seiner Verantwortung entziehen indem er einfach behauptet, es sei Stand der Serie oder Stand der Technik. Die Aussage "Stand der Technik" und "Aussage Stand der Serie" ist nicht mehr ohne weitere tiefgreifende Begründung des Herstellers gültig. Somit ist es egal welche Aussage der Hersteller macht. Maßgebend ist eine tiefgreifende Begründung seiner Aussage des Herstellers.
Das Grundlegende Problem, dass einige mit ihrem Compass (Getriebe, Antriebsstrang-oder System) haben, ist auch auf dieses Gerichtsurteil anwendbar. Was die Werkstätten oder Hersteller behaupten ist somit hinfällig und einfach auf Unwissenheit oder bewusste Schutzmaßnahme/Behauptung zurückzuführen. Macht euer eigene Meinung.
Fazit des Gerichts:
Das streit gegenständige Fahrzeug erfüllt nicht nur den Entwicklungsstand vergleichbarer Geländewagen nicht, es leidet auch an einem Mangel, der zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führt.Euer jeepser
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Noch ein Nachtrag!
Warum entsteht bei den betreffenden Fahrzeug eine so massive Differenz der Reifenabnutzungen von Vorderachse zu Hinterachse?
Wenn die Fahrmodi durch die Steuergeräte sauber eingesteuert werden und das Fahrzeug eigentlich nur im Allradmodus (Fahrzeug sollte immer im 4WD Modus anfahren) mit einer entsprechenden
Lastverteilung 50/50 anfährt, dürfte keine so massive Differenz des Reifenabtriebs von Vorderachse zur Hinterachse entstehen, wenn die Regelbetriebe technisch einwandfrei arbeiten. Auch dies ist ein Hinweis, dass die Software/Steuerung und mechanische Vorgänge eben nicht korrekt funktioniert. Bedeutet: Faktisch fährt das System/Steuerung im 2WD Betrieb an und nicht mit der vorgesehenen Verteilung auf Vorder und Hinterachse 4WD. Achtung? Die Skills "Connect" zeigen zwar die Verteilung z.B. Vorderachse 80% und Hinterachse 20% an, aber dies ist eben nicht korrekt, denn die Anfahrt müsste 50/50% sein und nicht z.B. 80/20%. Da liegt die Schraube im Getriebe....lach. -
Hallo,
zwecks dem Problem mit dem Getriebe habe ich, im Rahmen eines außergerichtlichen Vorverfahrens, bereits ein Gutachten erstellen lassen. Das Gutachten trift eine klare Aussage.
Kurzfassung: Stand der Technik ist eine gebräuchliche Aussage der Hersteller, Schutzbehauptung. Das Gutachten hat festgestellt, dass nicht nur ein mechanisches Problem vorliegt sondern dies in einem Zusammenhang mit der Software zu betrachten ist. Sie Syncronisierungsphase zwischen 4WD und 2WD funktioniert daher nicht richtig, dadurch entsteht das "Klonk". Dies wiederum hat zur Folge das im Antriebsstrang eine Spannung entstehen kann bzw. diese Spannung während der Synchronisierung entsteht. Das Brummen entsteht sehr wahrscheinlich daher, weil eben die Steuerung/Software die Befehle nicht korrekt weiterleitet und somit den mechanischen Vorgang in einem bestimmten kurzen Zeitaufwand (Syncronisierungsphase) nicht durchführt. In diesem Zeitaufwand der Syncronisierungsphase entsteht das Brummen (Vibrieren im Antriebsstrang oder durch den Antriebsstrang). Daher ist das Brummen auch über einen recht langen Zeitrahmen (bis zu mehreren Minuten und abhängig von der Geschwindigkeit) zu hören. Bedeutet, wenn die Steuerung es dann tatsächlich mal schaft ein Signal weiterzugeben damit die "mechanische Arbeit" des Antriebssystems durchgeführt wird (4Wd auf 2WD), wird dies durch ein Schlagen "Klonk" ausgelöst. Das Signal/Befehl und der mechanische Arbeitsvorgang sind nicht abgestimmt. Dies darf niemals sein und ist eine Bestätigung, das das Antriebssystem bzw. Getriebe nicht korrekt funktioniert und ein Konstruktionsfehler vorliegt. Rechtlich wird zwischen Konstruktionsfehler und Qualitätsmangel unterschieden. Im jetzigen Sachstand liegt auf Grund der Sachlage mindestens ein Qualitätsmangel vor. Ein Qualitätsmangel berechtigt bereits zur Lösung einer Rückabwicklung. Im Übrigen ein Tipp, wenn sich jemand nicht wohl dabei fühlt das Fahrzeug mit dem Problem zu fahren, weil er sich nicht sicher fühlt, dann ist dies ein weiteres Augment für eine Rückabwicklung. Dazu gibt es schon ein Gerichtsurteil. Ich habe in den nächsten Tagen einen Termin mit Gutachter und Gegenparteien, dann haben diese eine Möglichkeit dazu Stellung zu beziehen. Noch ein Tipp: Hinterfragt mal "Stand der Technik"? Was bedeutet den dies tatsächlich? Es kann niemals Stand der Technik sein, wenn bei einem bestimmten Modell Probleme sind aber bei anderen Modellen oder Fabrikate nicht! Stand der Technik bedeutet - wissenschaftliche Erkenntnisse! Also wissenschaftliche Erkenntnisse haben wohl alle Autohersteller und sollten in der Lage sein qualitative Produkte zu produzieren. Dies ist eben bei der Serie "Compass" nicht der Fall und einfach eine Fehlkonstruktion bzw. zumindest eine große Qualitätsstreuung. Diese Qualitätsstreuung muss der Endverbraucher nicht dulden (Klonk hinnehmen, nicht korrekte Synchronisierung). Noch ein Tipp: Diesbezüglich greift auch das Produkthaftungsgesetz! Fazit: Das Problem liegt bei der Software und mechanischen Arbeitsgängen während der Syncronisierungsphase zwischen 4WD auf 2WD!Ich hoffe das ich einigermaßen vernünftig und verständlich erklären konnte!?!?!
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CoMaMI! Na also, sage ich doch!
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Hallo,
zu beachten ist die Definition:
Was ist ein Navigationsgerät?
Es ist zu unterscheiden zwischen Navi und einem sogenannten AppConnect!
Ob das Fahrzeug eine schwedische, deutsche, spanische, chinesische Produktion oder sonst was ist, ist völlig egal.
Das 7 Zoll ist eine sogenannte AppConect, die auf Googel ausgelegt ist und funktioniert auch deshalb nur in dieser Abhängigkeit.
Folglich ist nun mal ein Dienstleister wie Google erforderlich und ist somit kein eigenständiges Navigationsgerät. Wenn ich Fahrrad fahre und über das Handy eine App installiere, habe ich auch kein Navigationsgerät sondern eben lediglich eine App, die auch das gleiche Ziel hat, den Weg zu beschreiben. Dennoch ist es kein Navi!!!!!!
Ein kleverer Anwalt zielt daher auf die Definition ab. Alles andere ist von der Gegenseite Hinhaltetaktik. Schriftverkehr kann sich ewig hinziehen mit den abenteuerlichsten Augmenten.
Klären der Defemination und fertig! Was kann des 7 im Gegensatz zu dem 8 bzw. was sind die Unterschiede? Fakt ist, das 7 ist lediglich eine AppConnect. -
Hallo zusammen,
CoMaMi zwecks Rückabwicklung bzw. zum Thema mit deinem Problem gibt es einige Infos auf anderen Foren.
Ich habe im Rahmen eines gerichtlichen Vorverfahrens vor ein paar Tagen ein Gutachten erhalten, dass genau die Probleme und Ursachen (Krachen - Antriebsstrang, abgefahrene Reifen vorne usw. bestätigt / beschreibt!
Das Autohaus hatte große Augen gemacht und kann sich nicht mehr hinter Äußerungen z.B. wie das ist Stand der Technik usw. verstecken. Alles Blödsinn! Gutachten weist klar ein Konstruktionsfehler somit Sachmangel aus. Das Gutachten ist bis ins kleinste Detail beschrieben und trift das Problem auf den Kopf. Allerdings ist dazu wirklich ein fähiger Gutachter notwendig. Nun wird ein Termin mit dem Autohaus angesetzt um eine Ersatzlieferung oder Rückabwicklung durchzuführen.Gruß
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Wie Ixoras schon sagte, kommt es wohl auf das Modelljahr an. Welches Modell ist Dein Auto, MY19 oder MY20? Bei meinem MY20 geht Uconnect Live auch nicht.
Gruß SchuckiMY19
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Hallo zusammen,
bei mir scheint alles zu gehen.....aber ich hatte noch nie etwas freischalten müssen.
Hatte auch nie eine Mail bekommen oder sonst was. Kein Fin freischalten müssen, nix.
My Uconnect APP und die Uconnect Live APP funktionieren jedenfalls.
Diese Apps waren von Anfang an da.
Fahrzeug neu gekauft! komisch. -
Hallo Udowill,
Nachbesserungsversuche - gesetzlich einen!
Wie schon gesagt, gesetzlich ist es durchaus geregelt!
Das Verhalten der Händler ist eine andere Sache. -
Dito!
Daher find ich es auch gut, sinnvoll und wichtig, dass sich Personen in einem Portal, wie dieses, hinsichtlich Erfahrungen austauschen, unterstützen, informieren können.
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Hallo zusammen!
Die Hintergrundproblematik (Brummen, Differenzial usw.) wurde in den Portalen hinreichend beschrieben bzw. behandelt.
Jeder muss für sich selbst entscheiden, inwieweit er technische Probleme mit seinem Fahrzeug hat oder eben nicht.
Grundsätzlich: Wenn Jemand der Auffassung ist, dass bei seinem Fahrzeug ein Problem besteht, gibt es klare rechtliche Vorgehensweisen und Rechtsmittel (z.B. Nachbesserungen, Verkäufer in Verzug setzen, Ersatzlieferungen, Rückabwicklung usw.), die zwingende Voraussetzungen des Rechtsweges sind.Wenn also keine Einigung getroffen werden kann oder bereits mehrer Versuche zum Beheben eines Mangels erfolglos geblieben sind, bleibt leider oft nur der Rechtsweg!
Des Weiteren sind Begrifflichkeiten wie (Sach)Mangel (erheblich oder nicht erheblich, sicherheitstechnischer Mangel) oder "nur" Komfortmangel/Qualitätsmangel im Rechtsweg maßgebend.Fakt ist es, dass ein Neu-Fahrzeug grundsätzlich mangelfrei verkauft wird und der Käufer dies erwarten darf. Sollte sich schon bei den ersten gefahrenen Kilometer Probleme (egal welche Art) erkennen lassen, sind diese abzustellen. Sind Einigungen nicht möglich, wie gesagt, Rechtsweg! Ohne Rechtsweg, Problem hinnehmen.
"Die Entscheidung liegt im Ermessen der Starken"
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Kann Kami_01 zustimmen!
Bin in der selben Situation und habe im Rahmen der Rückabwicklung / Gerichtsvorverfahren ein Gutachten erstellen lassen.
Gutachten mit fast dem gleichen Ergebnis.- Brummen ist vorhanden / Problem mit dem Hinteren Differenzial / Antriebsstrang
- Abgefahrene Reifen auf der Vorderachse
- Krachen während der SynchronisierungsphaseStand: Letztmalige Aufforderung über Anwalt sich mit Gegenseite außergerichtlich zu einigen - Ersatzfahrzeug zu liefern oder Rücktritt vom Kaufvertrag!!!
In den nächsten 14 Tage muss sich die Gegenseite entscheiden!!!
Gericht oder Einigung. Ist doch gaaaaaaanz einfach. -
Hallo,
für euer Problem gibt es bereits einige Aussagen und Beschreibungen.
geht mal auf Forum "9 Gang - Getriebe" ab Seite 11.
Dort findet ihr einige Einträge, die euch interessieren dürften.
Gruß -
Hallo liebe Jeepfans!
Info zum bereits oben geschriebenen Text/Problem hinsichtlich 9 Gang-Automatikgetriebe.Es wurde zwischenzeitlich im Rahmen eines Beweisverfahrens ein Gerichtsgutachten/Sachverständigengutachten erstellt.
Vorweg: Das Gutachten hat interessante Aufschlüsse ergeben.Das Gutachten sollte folgende Schwerpunkte kläre, die mit meinem Problem (9. Gang - Automatikgetriebe) zusammenhängen!
1.
Liegt bei dem streitgegenständlichen PKW des Typs Jeep Compass
MY18 Limited 1.4 MultiAir 125 Kw 4x4 Auto9 mit der Fahrgestellnummer
........................ und der Fahrzeugbrief Nr................ ein
mechanisches Problem im Antriebsstrang vor ?
2.
Liegt das mechanische Problem im Antriebsstrang des Fahrzeugs vor
trotz vom Antragsgegner vorgenommener Softwareumgestaltung?
3.
Ist trotz Erneuerung der Kardanwelle und des Verteilergetriebes der
Vorderachse eine Änderung im Antriebsstrang eingetreten?
4.
Liegt trotz vorgenommener Eingriffe durch die Antragsgegnerin im
Antriebsstrang ein fahrdynamisches Problem des Fahrzeugs vor, welches
spätestens auftritt beim Umschalten sowie unvermitteltem Schalten?Gutachten wird auf dem Gerichtsweg nun an das Jeep-Autohaus gesendet.
Dies ist für das Autohaus die letzte Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung, im Rahmen einer Rückabwicklung oder Lieferung eines Ersatzfahrzeug, zu regeln.
Ansonsten umgehend Gerichtsverfahren!!!Mal sehen wie in den nächsten Tagen das Autohaus nun reagiert.
Euer Jeepser
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Hallo liebe Jeepfans,
habe mir mal dieses Forum in aller Ruhe angesehen bzw. gelesen.
Ich bin seit ein paar Wochen auch Jeepbesitzer.
Leider mit keiner guten Erfahrung.
Hier mal ein paar Informationen. Vielleicht hilft es ja einigen?
Einige haben ja auch schon bereits gleiche Probleme gemeldet oder beschrieben.Problem:
Das Schaltautomatikgetriebe schaltet je nach Fahrsituation oder Geschwindigkeit auf gerade Strecken und Bergabfahrten oft sehr spät. Während den Schaltvorgängen macht sich oft ein Brummen des Motors bemerkbar. Es entsteht ein Anschein, dass die Automatik schalten möchte aber den Gang nicht einlegen kann und das Automatikgetriebe 1-2 Gänge zu niedrig fährt, bzw. nicht hoch schaltet. Der Motor läuft daher etwas hochtourig. Nachdem dann doch ein Gang, oft sehr spät, durch die Automatik eingelegt wird, wird dies, zwar nicht immer aber recht oft, durch ein teilweise lautes Krachen im hinteren Fahrzeugbereich quittiert. Auch wenn der Hebel vom Automatikbetrieb für den manuellen Betrieb nach links eingelegt wird, ist ebenfalls oft dieses Krachen wahrzunehmen. Meistens ist dies der Fall, wenn der Motor anfängt zu Brummen und das Schaltgetriebe den Gang nicht selbst einlegen kann. Wird dann der Hebel nach Links auf die manuelle Einstellung gelegt, ist dieses Krachen oft zu hören.Das Brummen des Motors ist auf gerader Strecke nicht unbedingt laut, sondern eher fein wahrnehmbar. Dennoch so zu hören, dass dieses Motorgeräusch nicht normal ist. Manchmal dreht der Motor plötzlich kurzfristig und ohne ersichtlichen Grund in einen höheren Drehzahlbereich.
Die Problematik wurde bereits während der ersten gefahrenen Kilometer nach der Auslieferung/Übergabe des Fahrzeugs festgestellt. Diesbezüglich wurden das Autohaus umgehend informiert und ein erster Termin zur Nachbesserung wurde vereinbart. Laut Aussage des Mitarbeiters wurde ein Softwareupdate durchgeführt. Das Problem konnte mit dieser Maßnahme nicht behoben werden. Daher habe ich das Auto auch nicht mitgenommen und das Autohaus aufgefordert das Problem zu lösen, da das Fahrzeug so nicht gefahren werden kann. Also behielten Sie das Auto um den Fehler zu beheben.
Nach 14 Tagen wollte ich das Fahrzeug abholen. Nachdem ich gemeinsam mit dem Werkstattleiter eine Probefahrt durchgeführt habe, wurde schon kurz nach Anfahrt vom Betriebsgelände ein Krachen des Schaltgetriebes und das zuvor erwähnte Brummen bzw. hochtourige Drehzahl des Motors, festgestellt. Dies wurde von dem Werkstattmeister bestätigt. Die Situation nahm ich so nicht hin. Somit wurde ein dritter Termin vereinbart. Ich hatte daher erneut und letztmalig, den Mangel im Rahmen dieser Nachbesserung, falls erforderlich, durch eine Reparatur zu beheben, aufgefordert. Die Werkstatt hatte nach ihren Angaben das Verteilergetriebe und Stange getauscht. Ein Werkstattbericht habe ich angefordert, liegt mir aber noch nicht vor. Das Problem wurde damit nicht behoben. Die Werkstatt sei ratlos.Ich machte auch das Autohaus vorsorglich darauf Aufmerksam, dass ich es in Erwägung ziehe von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, sofern der Sachmangel nicht durch Nacherfüllung, Beseitigung des Mangels gegebenenfalls durch Ersatzlieferung, behoben wird. Weitere Nachbesserungen durch einen 4. Versuch einer Beseitigung des Mangels werde ich als unzumutbar sehen. Nur die Nacherfüllung durch eine Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs würde zur Einigung führen und Verhältnismäßig sein.
Da es sich meines Erachtens nach um einen erheblichen (Sicherheits) - Mangel handelt und sehr wahrscheinlich bei nicht behobenen Mangel durch eine hohe mechanische Belastung, nicht ordnungsgemäß funktionierenden Bauteilen oder sonstigen Defekten in den meisten Fällen mit schwerwiegende Folgeschäden/Motorschäden und/oder Automatikgetriebeschaden, mit erheblichen Kosten verbunden sind, werde ich eine Einigung zur Kaufpreisminderung nicht in Erwägung ziehen. Funktioniert das Getriebe nicht richtig, wird die Gefahr des Liegenbleibens stark erhöht und das Automatikgetriebe kann vollständig blockieren, was zur Folge hat, dass der Motor nicht mehr drehen kann. Dies ist ein erheblicher Sicherheitsmangel.
Mein Fahrzeug war nun zum dritten Mal für eine Nacherfüllung / Mangelbeseitigung in der Werkstatt und der Sachmangel konnte durch eine Nacherfüllung, Beseitigung des Mangels, nicht behoben werden.
Im Rahmen der bisherigen erfolglosen Nacherfüllung mache ich nun von meinem Wahlrecht Gebrauch von einem Mängelbeseitigungsverlangen auf Ersatzlieferung zu wechseln. Der Käufer darf eine Ersatzlieferung auch dann verlangen, wenn er zunächst Mängelbeseitigung geltend gemacht hatte. Der Käufer ist an die Wahl der Nacherfüllungsart nicht gebunden. Weitere Nachbesserungen durch einen 4. Versuch einer Beseitigung des Mangels durch eine Reparatur sehe ich als unzumutbar.
Ich habe das Autohaus aufgefordert die Nacherfüllung mit einem fehlerfreien Ersatzfahrzeug zu gewährleisten.
Reaktion und Begründung Autohaus:
Gemäß Autohaus ist dieses Problem, laute Krachen und schlechte Schaltqualität, bekannt. Allerdings würde hierfür noch keine Lösung z.B. Softwareupdate bestehen. Es wir aber laut FCA daran gearbeitet. Es existiert auch ein Schreiben von der FCA über dieses Problem. Die Autohäuser werden darin angewiesen, wie sie dieses Update durchführen sollen bzw. wie sie mit Kunden zu verfahren haben. Leider kann die Programmierung nicht jedes Autohaus bzw. Mitarbeiter aufgrund fehlender Qualifikation gewährleisten. Dafür schickt FCA sogenannte "Fliegende Hunde" zu den Autohäusern, um eine Programmierung bei betroffene Autos zu tätigen.Wie auch immer! Ich werde diese Woche abwarten, ob das Autohaus ein Ersatzfahrzeug zu Verfügung stellt. Wenn nicht, bleibt mir der Rechtsweg.
Erste Schreiben sind schon an das Autohaus / Verkäufer raus. Auch wurde von mir ein gerichtliches "Sachverständigenverfahren" beantragt, falls es zu keiner Einigung kommt.Schade, mir gefällt der Compass echt gut.
So, bis dahin, euer Jeepser
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