Die Jeep-Herstellergarantie beträgt 24 Monate. Sie gilt unter der Voraussetzung, dass alle herstellerseitig vorgeschriebenen Wartungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Diese Wartungen können gem. der EU-Gruppenfreistellungsverordnung auch von freien Werkstätten durchgeführt werden, solange nur die Wartungen nach Herstellervorschrift durchgeführt werden.
Wenn Jeep mit diesen "4 Jahren" wirbt, dann ist darunter zu verstehen, dass lediglich 2 weitere Jahre auf die Herstellergarantie dazukommen ("Neuwagenanschlussgarantie"), allerdings nach Maßgabe dieser Allianzbedingungen. Da es sich hierbei nicht um eine Herstellergarantie handelt, sondern um eine von Jeep bezahlte Garantieversicherung, gelangt auch nicht die EU-Gruppenfreistellungsverordnung zur Anwendung und der Garantiegeber ist frei in der Gestaltung der Bedingungen. Die Garantie macht die Allianz von den Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten abhängig, die in einer Werkstatt vorgenommen wurden, die dem Servicestandard
des jeweiligen Herstellers entspricht. Und genau hierin liegt das Problem: Lässt man die Wartungen von einer freien Werkstatt durchführen, könnte (und wird) die Allianz einwenden, dass die Werkstatt, die die Wartungen vorgenommen hat, nicht dem Servicestandard von Jeep entspricht. Folge: unschöner Rechtsstreit.
Hier die Garantiebedingungen:
https://www.jeep.de/ns_storage…t_07i2016_neutral_web.pdf