Beiträge von Chrysli

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Feiertag?

    Nur eine Box wird auch bei Kraftwerk nicht angeschlossen, insofern greift dein Ausschlusskriterium nicht für Kraftwerk.


    Bei den Boxen sollte man darauf achten, dass diese nicht nur den Raildruck erhöhen. Wichtig wäre mir, dass das komplette Mapping angepasst wird, also Raildruck, Steuerzeiten, Einspritzzeiten und -länge usw.


    Ich persönlich kann Kraftwerk empfehlen. Zu den anderen kann ich nichts sagen.

    Richtig, ist leider nicht programmiert, genauso wenig wie eine automatische Türverriegelung bei Überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit. Ich denke, beides hätte man bei den Einstellungen mit anbieten können, kann ja wohl nicht so teuer sein, das Computerprogramm entsprechend zu gestalten. Jeder "Quatsch" ist einstellbar (wie z.B., ob das Auto im Navi ein Wrangler, Renegade, GC oder Compass sein soll), nur das nicht.

    Wenn du das Auto Stick Feature nutzt also die Gänge Manuell schaltest zeigt er den aktuellen Gang an. Einfach in D den Wahlhebel nach Links drücken.

    Ich denke, der TE wollte wissen, warum nicht im Automatikmodus die jeweiligen Gänge angezeigt werden, sondern nur die Grundstellung D angezeigt wird. Dass der jeweilige Gang im manuellen Modus angezeigt wird, ist klar.

    Trailhawk: Ich denke, es liegt allein an der Fahrweise. Langsames Beschleunigen, frühes Heruntergehen vom Gas und Ausrollenlassen vor einer roten Ampel, Langstrecke vs. Kurzstrecke, Anzahl der Kaltphasen, Landstraße vs. Innenstadt etc. machen einen nicht unerheblichen Anteil der Differenzwerte aus.

    Sehr schön, Jacky, dass du die Garantieunterlagen hier hochgestellt hast.


    Wie man sehr schön sehen kann, ist die Anschlussgarantie daran geknüpft, dass alle (also seit dem ersten Tag an, und nicht erst mit Beginn der Anschlussgarantie!!!) vorgeschriebenen Wartungen von einer Werkstatt durchgeführt werden, die dem Jeep-Servicestandard entspricht. Das könnte und wird die Allianz den freien Werkstätten absprechen. Das entspricht dem, was ich bereits oben ausgeführt habe. Hinzu kommt, dass die Allianz Werkstattrechnungen anfordern wird; diese müssen dann den Beweis erbringen, dass die Wartungen genauso durchgeführt worden sind, wie das bei deiner Jeep-Vertragswerksatt der Fall gewesen wäre. Überspitzt formuliert: Wurde auch nur ein Ölfilter verbaut, der nach Ansicht der Allianz nicht dem OEM-Standard entspricht oder über eine Jeep-Freigabe verfügt, könnte (und wird) sie die Garantieleistung verweigern.


    Diese Anschlussgarantie ist damit letztlich nichts anderes, als eine vierjährige Garantie (Wortspiel :)!) für die Vertragswerkstätten, Wartungen durchzuführen...

    Die Jeep-Herstellergarantie beträgt 24 Monate. Sie gilt unter der Voraussetzung, dass alle herstellerseitig vorgeschriebenen Wartungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Diese Wartungen können gem. der EU-Gruppenfreistellungsverordnung auch von freien Werkstätten durchgeführt werden, solange nur die Wartungen nach Herstellervorschrift durchgeführt werden.


    Wenn Jeep mit diesen "4 Jahren" wirbt, dann ist darunter zu verstehen, dass lediglich 2 weitere Jahre auf die Herstellergarantie dazukommen ("Neuwagenanschlussgarantie"), allerdings nach Maßgabe dieser Allianzbedingungen. Da es sich hierbei nicht um eine Herstellergarantie handelt, sondern um eine von Jeep bezahlte Garantieversicherung, gelangt auch nicht die EU-Gruppenfreistellungsverordnung zur Anwendung und der Garantiegeber ist frei in der Gestaltung der Bedingungen. Die Garantie macht die Allianz von den Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten abhängig, die in einer Werkstatt vorgenommen wurden, die dem Servicestandard
    des jeweiligen Herstellers entspricht. Und genau hierin liegt das Problem: Lässt man die Wartungen von einer freien Werkstatt durchführen, könnte (und wird) die Allianz einwenden, dass die Werkstatt, die die Wartungen vorgenommen hat, nicht dem Servicestandard von Jeep entspricht. Folge: unschöner Rechtsstreit.


    Hier die Garantiebedingungen:


    https://www.jeep.de/ns_storage…t_07i2016_neutral_web.pdf

    Richtig, Pete, aber das gilt nur, wenn man einen TÜV-Mängelbericht mit Fristsetzung (meist 4 Wochen) erhält. Soweit ich den TE verstanden habe, hat er nichts erhalten. Im Übrigen ist das alles heute sehr viel strenger geworden und nicht mehr mit früher zu vergleichen.

    versicherungstechnisch und straßenverkehrsrechtlich einfach: Du fährt mit erloschener Betriebserlaubnis, § 19 StVZO. Daran ändert auch nichts die bereits gegebene TÜV-Vorstellung. Denn noch ist ja nichts abgenommen.

    Ich habe zwar keine Eintragung oder Foto, wenn du aber die in deiner COC angegebenen Reifengrößen nennst, kann ich dir eine ungefähre Angabe machen, wie es um deine Tachoabweichung bestellt ist.


    War zu spät, Pete war schneller.


    Also der Unterschied im Abrollumfang zwischen 215/65 R 16 und 225/65 R 17 ist +5,6%. Davon ausgehen, dass der Tacho eine Voreilung von ca. 4 km/h (bei 80 und 120 km/h), dürfte deine Wunschbereifung darüber liegen und eine Tachoangleichung erforderlich machen.

    Und selbst bei 25000km/Jahr: Die Verbrauchswerte der Benziner sind mittlerweile sehr niedrig, jedenfalls im Teillastbereich. Lediglich bei schweren Fahrzeugen und bei hoher Geschwindigkeit bleibt der Diesel relativ sparsam.

    Routier: Natürlich könnte der Händler 40000 €, darum geht es aber doch gar nicht, sondern darum, dass er dem Käufer einen unzutreffenden Listenpreis genannt hat und so zur fehlerhaften Entscheidungsfindung beigetragen hat. Das ist etwas anderes als bloße Geschäftstüchtigkeit.

    Also wenn er einen unzutreffenden Listenpreis genannt hat, der dann den Ausschlag für eine inkorrekte Kalkulation bzw. Einschätzung des Angebots gegeben hat, ist das nicht nur ein "über den Tisch ziehen", sondern eine arglistige Täuschung. Leider aber ein Beweisproblem, wenn das alles nur mündlich lief.