Ähm, ich probiere es nicht aus, da ich mein Start/Stop ganz abschalten KANN!
Und noch einmal:
Neuere Fahrzeuge können das nur Temorär, als für die EINE Fahrt, abschalten.
Ganz abschalten darf man nicht, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt - Start/Stop ist ein Bestandteil des Abgas- und Spritspar-Konzepts.
Insofern, käme eine dauerhafte Abschaltung für mich NIEMALS in Frage.
) eines Fahrzeuges so änderst, dass diese nicht mehr dem FUNKTIONSUMFANG bei TYPENGENEHMIGUNG entspricht, erlischt die Betriebserlaubnis, ausser die Änderung wird vom Hersteller vorgenommen, und die Softwareänderung wurde vom KBA genehmigt - so geschehen in der Dieselgate Affäre - da hatte das KBA mehrfach Nachbesserung bei dem Software-Update verlangt, bis es genehmigt wurde und aufgespielt werden durfte.